LG Frankfurt zu Pflichtinformationen via Mouseover

Pflichtinformationen via im Online-Shop: Das Landgericht (LG) Frankfurt hat kürzlich eine wichtige, wenn auch inhaltlich nicht neue, Entscheidung zum Thema Pflichtinformationen bei Online-Shops getroffen (LG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2024, 2-06 O 361/22).

Die Entscheidung betraf die immer noch verbreitete Praxis, rechtlich vorgeschriebene Informationen nur über einen Mouseover-Effekt zugänglich zu machen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Online-Händler und unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Informationspolitik.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucher gegen einen großen Elektronikkonzern, der auf seiner Website Mobiltelefone anbot. Die Verbraucher konnten dabei über ein „Tarif Bundle“ sowohl das Gerät als auch einen Mobilfunktarif erwerben. Kritisiert wurde, dass wichtige Vertragsinformationen, insbesondere die Lieferzeit, nur über einen Mouseover-Effekt zugänglich gemacht wurden.

Rechtliche Analyse

Das Gericht entschied, dass die Bereitstellung von Pflichtinformationen durch einen Mouseover-Effekt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach Auffassung des LG Frankfurt müssen diese Informationen klar und deutlich sichtbar sein, ohne dass der Verbraucher zusätzliche Handlungen, wie das Bewegen der Maus über bestimmte Bereiche, durchführen muss.

Die Entscheidung basiert auf der EU- über Verbraucherrechte, die vorschreibt, dass alle wesentlichen Informationen vor Abschluss eines Vertrages klar und verständlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Ein Mouseover-Effekt, so das Gericht, sei nicht ausreichend, da er voraussetzt, dass der Verbraucher aktiv danach sucht und möglicherweise gar nicht bemerkt, dass weitere Informationen verfügbar sind.

Auswirkungen auf Online-Händler

Diese Entscheidung ermahnt Shopbetreiber eindringlich, die Bereitstellung von Pflichtinformationen ernst zu nehmen. Es reicht nicht aus, wenn diese Informationen nur über technische Tricks zugänglich gemacht werden. Vielmehr müssen sie prominent und unmittelbar sichtbar sein. Dies bedeutet, dass wichtige Details wie Lieferzeiten, Vertragslaufzeiten und etwaige Kosten direkt auf der Produktseite sichtbar sein müssen, ohne dass zusätzliche Interaktionen seitens des Verbrauchers erforderlich sind.

Fazit

Die Entscheidung des LG Frankfurt unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und verbraucherfreundlichen Informationspolitik im Online-Handel. Online-Händler sind gut beraten, ihre Webseiten entsprechend anzupassen, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Diese Entscheidung ist ein klares Signal dafür, dass Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter nicht vernachlässigt werden dürfen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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