Im Zuge der Novellierung der Vorschriften für Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke wurde das Konzept der „diätetischen Lebensmittel“ aufgegeben und durch europäische Vorschriften für Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen ersetzt. Die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung ist seit dem 20. Juli 2016 in Kraft und ersetzt die „Diät-Richtlinie“ (Richtlinie 2009/39/EG) über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Sie wird auch als „Verordnung über Lebensmittel für besondere Verbrauchergruppen“ oder in der englischen Terminologie als FSG-Verordnung (engl. Foods for Specific Groups – FSG) bezeichnet.
(mehr …)Kategorie: Wettbewerbsrecht

Werbung mit „Made in Germany“
Made in Germany: Wann darf ein Produkt als „Made in Germany“ beworben werden, wie sieht es bei „made in germany“ mit der rechtlichen Grundlage aus?
Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn in der heutigen Zeit werden Produkte mitunter an verschiedenen Orten gefertigt – und zugleich ist das Qualitätsmerkmal „Made in germany“ beliebt. Schnell kommt dann die Diskussion auf, welche Fertigungsschritte in Deutschland notwendig sind, damit das Produkt auch als „Made in Germany“ beworben werden darf. Denn wer sich hier unlauter verhält kann vollkommen zu Recht von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
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Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern der Pfandbetrag gesondert anzugeben ist.
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Abbildungen von Zigarettenpackungen auf Ausgabeautomaten müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigen
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zeigen müssen.
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Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken:
Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch es klingt: Es ist schon fast unmöglich, etwas zu verkaufen, zu dem man nicht irgendwelche besonderen Hinweise geben muss.
(mehr …)Mehr zu Abmahnungen bei uns:
- Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet
- Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten
- Rechtsmissbräuchliche Abmahnung im Wettbewerbsrecht (UWG)
- Abmahnung durch Interessenverband bzw. Wettbewerbsverband im Wettbewerbsrecht
- Überblick: unzulässige Werbeaussagen – irreführende Werbung

LG Kleve: Werbeaussage „klimaneutral“ muss nicht irreführend sein

Öffnung einer Filiale in Outlet-Center an Feriensonntagen nicht wettbewerbswidrig
Das Pfälzische Oberlandesgericht (4 U 202/21) Zweibrücken hat die Berufung in einem Verfahren hinsichtlich der Öffnung einer Filiale der Beklagten in einem Factory-Outlet-Center zurückgewiesen. Es hat dabei klargestellt, dass darin keine unlautere Wettbewerbshandlung liegt.
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DSGVO: Schadensersatz für die werbliche Nutzung eines Namens bemisst sich nach Lizenzanalogie
Das Oberlandesgericht Köln, 15 U 3/23, hat eine interessante Entscheidung zur unzulässigen Verwendung personenbezogener Daten in der Werbung getroffen: Mit dem OLG ist der Schadensersatz nach der DSGVO der Höhe nach (auch) nach dem zu bemessen, was üblicherweise als Lizenzgebühr für eine werbliche Nutzung gezahlt wird. Ausdrücklich verweist das OLG auf die Lizenzanalogie, die hier heranzuziehen sei.
(mehr …)Werbung mit „Bekannt aus“
Das OLG Hamburg (15 U 108/22) hatte Gelegenheit, sich zu aktuell verbreiteten digitalen Werbemethoden zu äußern und als erstes klarzustellen, wie damit umzugehen ist, wenn ein Unternehmen mit seiner Bekanntheit aus namentlich genannten (bekannten) Medien wirbt (typischerweise mit dem Satz „Bekannt aus: …“ und den nachfolgenden Logos). In diesen Fällen geht das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise nach Auffassung des OLG dahin, dass die Bekanntheit aus der redaktionellen Berichterstattung und nicht aus der in dem Medium geschalteten Werbung resultiert.
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Pflichten des Unterlassungsschuldners im digitalen Zeitalter
Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Beschluss vom 26. April 2023 (29 W 1697/21) ein klares Signal gesetzt: Im digitalen Zeitalter reichen Halbherzigkeiten bei der Einhaltung von Unterlassungsverpflichtungen nicht aus. Das Gericht hat sich ausführlich mit der Verhängung von Ordnungsgeldern bei Nichtlöschung von irreführenden Aussagen im Cache eines Internet-Auftritts beschäftigt. Die Entscheidung unterstreicht die umfassenden Pflichten eines Unterlassungsschuldners.
(mehr …)DSGVO und Ansprache von Kunden über privaten Account
Berufung über Klage auf Geltendmachung von Ansprüchen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wegen eigenmächtiger Verarbeitung von Kundendaten auf privatem Account hat Erfolg: Unternehmen wird zur Auskunft über ihre Mitarbeiter, die Kundendaten privat verarbeitet haben und dazu verurteilt, ihren Mitarbeitern die Verwendung der Daten auf privaten Kommunikationsgeräten zu untersagen (Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 24.08.2023 – 3 S 13/23).
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Landgericht Karlsruhe entscheidet über die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“
Nach mündlicher Verhandlung am 24.05.2023 hat das Landgericht Karlsruhe (LG Karlsruhe, 13 O 46/22 KfH) in einem am 26.07.23 verkündeten Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die Beklagte, die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG, es künftig zu unterlassen hat,
- Produkte (hier: Flüssigseife, Sonnenmilch, Cremedusche) auf der Verpackung mit dem Begriff „klimaneutral“ (unter Verweis auf eine „ClimatePartner“-Nummer und mit dem Zusatz „CO2-kompensiert“) und
- Produkte (hier: Spülmittel) auf der Verpackung mit dem Begriff „Umweltneutrales Produkt“
zu bewerben.
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OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität
Beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 152/22 und 20 U 72/22, ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung von Produkten mit dem Schlagwort „Klimaneutral“ – wobei die Klimaneutralität hier bilanziell mit Kompensationsmaßnahmen erreicht wurde, das Produkt an sich aber nicht klimaneutral hergestellt wurde. Das OLG bestätigt, insoweit, als solche Produkte zwar als klimaneutral beworben werden dürfen, allerdings Aufklärungspflichten hinsichtlich der erlangten Klimaneutralität bestehen.
Hinweis: Die in einem Verfahren vorhergehende und bestätigte Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (8 O 17/21) bespreche ich in einer der nächsten Ausgaben des JurisPR-IT-Recht!
(mehr …)Ordnungsgeldes wegen mangelnder Löschung irreführender Aussagen aus Cache eines Internet-Auftritts
Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner, etwaige titelwidrige Cache-Inhalte zu löschen bzw. auf Dritte entsprechend einzuwirken, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Äußerungen auch über gängige Internetsuchmaschinen – auch im Wege der Cache-Speicherung – nicht mehr erreichbar bzw. abrufbar sind (so OLG München, 29 W 1697/21).
Diese im Bereich von Unterlassungstiteln zu bestimmten Internetinhalten bestehende Verpflichtung, auch Cache-Inhalte zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen oder durch Dritte löschen zu lassen, entspricht, wie das Gericht zutreffend ausführt, ständiger Rechtsprechung. Ein Titelschuldner hat insoweit auch dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Titel vollständig nachkommt. Er hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum kann sich der Schuldner nicht berufen.

Gebrauchte Software: Beweislast bei wettbewerbswidriger Bewerbung von Produktschlüsseln
Die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage ist eine anspruchsbegründende Tatsache, die grundsätzlich vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Vor dem Hintergrund des Art. 7 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung können dem Kläger jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, soweit es sich um Tatsachen handelt, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden fallen.
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