In einem richtungsweisenden Urteil (I ZR 91/23) vom 8. Februar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Skonti oder sonstige Preisnachlässe, die zur Unterschreitung des in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegten Mindestpreises führen, unzulässig sind. Dieses Urteil betrifft direkt die Praxis der Preisgestaltung im pharmazeutischen Großhandel und hat erhebliche Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Großhändlern und Apotheken.
(mehr …)Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln zur Abschöpfung des Gewinns im Wettbewerbsrecht

Verantwortlichkeit bei Fernabsatz von Lebensmitteln

Hanf: Verkauf von Cannabis-Produkten mit dem Cannabisgesetz 2024
Verkauf von Cannabis und Cannabisprodukten („Hanf“): Mit der (Teil-)Legalisierung von Cannabis zum 01. April 2024 kommen natürlich die Wünsche nach einem legalen Vertrieb von Hanfprodukten auf. Auf den ersten Blick ist das auch möglich, doch es zeigt sich bei näherem Hinsehen: So einfach ist und wird das nichts.
(mehr …)Werbung mit Klimaneutralität bei Kompensationsmaßnahmen
Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 312 O 80/22) behandelt die Werbung eines Energieversorgungsunternehmens mit dem Hinweis „Klimaneutrales Gas“. Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, klagte gegen die Beklagte wegen unlauterer Werbung. Die zentrale Frage war, ob die Werbung hinreichend transparent über die Kompensationsmaßnahmen informierte. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Aspekte dieser Entscheidung umfassend analysiert.
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Werbung für Cannabis
Darf man Werbung für Cannabis machen: Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland stellt sich natürlich auch die Frage, wie legale Geschäftsbereiche erschlossen werden können. Auf absehbare Zeit wird dies allerdings schwierig sein, da der Gesetzgeber genau diese Frage aus dem CanG ausgenommen hat und (irgendwann) ein zweites Gesetz nachschieben möchte. Dafür hat man allerdings gleich mal die Werbung unmöglich gemacht, mit teils absurden Folgen.
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„Empowering Consumers Directive“ (EmpCo-Richtlinie)
Die Empowering Consumers Directive (EmpCo-Richtlinie) verpflichtet Unternehmen zu deutlich transparenteren Angaben über Umwelt- und Haltbarkeitseigenschaften ihrer Produkte. Sie verschärft die Regeln gegen Greenwashing und stärkt Verbraucher im Hinblick auf den „grünen“ Übergang.
Das Thema des Greenwashing fasziniert mich, weswegen ich dazu publiziere – so konkret zum aktuellen Stand im Umweltwerberecht in jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 6. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert.
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Einziehung bei LFGB-Verstoß: kein Abzug abgeführter Branntweinsteuer
Der Bundesgerichtshof konnte klarstellen, dass bei einem strafbaren Verstoß gegen die Vorgaben des LFGB nicht nur die Einziehung der durch den rechtswidrigen Vertrieb erwirtschafteten Einnahmen droht – die ordnungsgemäß abgeführten Steuern können nicht einmal abgezogen werden:
Das Landgericht hat dabei zu Recht die von dem Erblasser abgeführte Branntweinsteuer in Höhe von insgesamt 1.149.176,68 € – wie die Herstellungskosten des Produkts – nicht vom eingezogenen Wert der Taterträge in Abzug gebracht. Diese Steuer entstand gemäß § 143 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BranntwMonG aF mit der Entnahme der Alkoholerzeugnisse aus dem Steuerlager und knüpfte damit hier an eine Handlung an, die zugleich zum verbotenen Inverkehrbringen des „Whiskys“ gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 7, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB zählte. Nach den Feststellungen greift daher jedenfalls das Abzugsverbot des § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB.
Die Branntweinsteuer war Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation des Unternehmens hinsichtlich des verbotswidrig vertriebenen Erzeugnisses. Die hierfür benötigten Mittel wurden also von dem als Täter handelnden Zeugen F. bewusst für die Begehung der Straftat eingesetzt (vgl. auch zur Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG BGH, Beschluss vom 19. September 2023 – 1 StR 281/23; s. zudem BGH, Beschluss vom 22. April 2020 – 1 StR 261/19 Rn. 3).
BGH, 4 StR 129/23
Wettbewerbswidrigkeit einer Preisangabe für Komponenten von Photovoltaikanlagen
Der in einer Google-Anzeige angegebene Preis für eine Komponente einer Photovoltaikanlage verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Voraussetzungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist. Denn die angesprochenen Verkehrskreise, die sich aus Kleinunternehmern zusammensetzen, erwarten ebenso wie ein durchschnittlicher Verbraucher, dass in einer Suchmaschine im Internet die Gesamtpreise einschließlich des vollen Umsatzsteuersatzes angegeben werden, wie es auch § 1 Abs. 1 PAngV vorsieht:
Zumindest der angesprochene Verkehrskreis der Unternehmer, der den Batteriespeicher für den eigenen Betrieb verwenden will, wird durch die Preisangabe getäuscht. Die Annahme des Landgerichtes, ein Unternehmer kenne in der Regel die in seinem Geschäftsbereich geltenden Umsatzsteuerregeln, überzeugt weder für solche, die entsprechende Waren weiterverkaufen, noch für den genannten Kreis von Unternehmern, die ein derartiges Gerät für ihren Betrieb erwerben wollen, zumal es sich bei § 12 Abs. 3 UStG um eine neue, nicht unkomplizierte Norm handelt.
Bei der Frage, ob ausreichende Kenntnisse beim angesprochen Verkehrskreis vorhanden sind, ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Werbeadressaten abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH, GRUR 2000, 6191 621; Bornkamm/Feddersen a. a. O., Rn. 1.76).
Zwar ist der Antragsgegnerin zuzugestehen, dass derjenige, der den Erwerb einer Photovoltaikanlage erwägt, sich wegen der damit verbundenen nicht unerheblichen Kosten eingehender mit dem Themenbereich beschäftigen wird, als dies beispielsweise bei dem Erwerb eines alltäglichen Konsumguts der Fall ist. Dass aber weite Teile des angesprochenen Adressatenkreises die Regelung des § 12 Abs.3 UStG kennen, kann jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angenommen werden.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht,
6 W 9/23
Urteil zu Unverlangter Werbung – Ein Paradigmenwechsel in der Akquise-Praxis
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 18 U 154/22 vom 03. Mai 2023) markiert einen wichtigen Wendepunkt im Umgang mit unverlangter Werbung im Geschäftsverkehr. Im Mittelpunkt steht die Thematik der Zusendung unverlangter Werbenachrichten und die daraus resultierende Problematik für Unternehmen. Das Besondere: Die Nachricht wurde innerhalb einer Plattform versendet!
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Schlagwort im wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz
Der Bundesgerichtshof (I ZR 126/22) stellt klar, dass das Konzept, ein emotionales Schlagwort als Produktnamen zu verwenden, nicht als ein die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts mitbestimmendes Element angesehen werden kann. Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes nach § 4 Nr. 3 UWG ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Ausgestaltung, nicht die dahinter stehende abstrakte Idee.
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CE-Kennzeichnung: Was ist das CE-Kennzeichen?

CE-Kennzeichnung: Immer wieder sorgt das „CE-Kennzeichen“, die CE-Kennzeichnung, für einige Verwirrung, weil gerade Verbraucher glauben, es handelt sich hier um ein Qualitätsmerkmal.
Dabei handelt es sich bei dem CE-Kennzeichen gerade um kein Qualitätsmerkmal, sondern alleine um eine „Konformitätsbescheinigung“. Grundlage ist die VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008, der man im Artikel 30 auch den Sinn des CE-Kennzeichens entnehmen kann:
(mehr …)Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden. […] Indem er die CE-Kennzeichnung anbringt oder anbringen lässt, gibt der Hersteller an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.
EU-Verordnung zur CE-Kennzeichnung
Wettbewerbsrechtliche Haftung für Affiliate-Partner
Der Bundesgerichtshof (I ZR 27/22) hat entschieden: Der Betreiber eines Affiliate-Programms, also eines Partnerprogramms, das eine Schnittstelle zwischen Verkäufer- und Websitebetreiber herstellt, haftet nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Produkt- oder Dienstleistungsangebots tätig geworden ist und es deshalb an einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs des Betreibers des Affiliate-Programms fehlt.
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Zur Werbung mit Nachhaltigkeit bei einem Lebensmittel
Das Oberlandesgericht Bremen (2 U 103/22) hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Kläger, dem Verein V., und der Beklagten, der A. GmbH, eine gerichtliche Entscheidung getroffen. Das Thema des Rechtsstreits war die Werbung der Beklagten für ihre Tee-Produkte mit Begriffen wie „nachhaltig“, „ressourcenfreundlich“, „kurze Lieferwege“ und „fördert die Biodiversität“.
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