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Kategorie: Wettbewerbsrecht

  • Rechtswidrige Nutzung von Geschäftsgeheimnissen

    Rechtswidrige Nutzung von Geschäftsgeheimnissen

    Um die rechtlichen Konsequenzen der unbefugten Nutzung von Geschäftsgeheimnissen ging es beim Landgericht Münster (2 O 317/20), das in seiner Entscheidung Orientierungshilfen für den Schutz vertraulicher Unternehmensinformationen liefert. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für Unternehmen, die in hart umkämpften Märkten tätig sind, da sie nicht nur die Haftung von Rechtsnachfolgern präzisiert, sondern auch die Anforderungen an die Geheimhaltung und den Schutz sensibler Daten konkretisiert.

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  • BGH zur Werbung mit „klimafreundlich“ im internationalen Kontext

    BGH zur Werbung mit „klimafreundlich“ im internationalen Kontext

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. I ZB 26/24) eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit umweltbezogener Werbeaussagen im grenzüberschreitenden Kontext getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Begriffe wie „klimafreundlich“ und „umweltfreundlich“ ohne konkrete Nachweise verwendet werden dürfen oder ob dies eine unzulässige Irreführung darstellt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass an die Verwendung sogenannter „Green Claims“ strenge Anforderungen zu stellen sind, um Verbraucher vor Täuschung zu schützen – und wie man damit umgeht, wenn die Problematik grenzüberschreitend aufgegriffen wird.

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  • Zulässigkeit von Online-Marktplätzen für Apotheken: Grenzen des Rezeptmakelverbots

    Zulässigkeit von Online-Marktplätzen für Apotheken: Grenzen des Rezeptmakelverbots

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Februar 2025 (Az. I ZR 46/24) eine weitreichende Entscheidung zur Zulässigkeit von Online-Marktplätzen für Apotheken getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob die Betreiber solcher Plattformen gegen das Verbot des Rezeptmakelns gemäß § 11 Abs. 1a ApoG verstoßen, wenn sie elektronische Rezepte übermitteln und dafür Gebühren verlangen.

    Die Entscheidung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens von großer Bedeutung, da sie die rechtlichen Grenzen für Plattformmodelle absteckt, die sich auf den Handel mit verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln spezialisieren. Der BGH stellte klar, dass die bloße Erhebung einer monatlichen Nutzungsgebühr nicht gegen das Rezeptmakelverbot verstößt, solange kein direkter Zusammenhang zwischen der Gebühr und der Vermittlung von Rezepten besteht.

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  • Bestimmtheitsanforderungen an wettbewerbsrechtliche Klagen

    Bestimmtheitsanforderungen an wettbewerbsrechtliche Klagen

    Eine praxisrelevante Entscheidung zur Bestimmtheit wettbewerbsrechtlicher Klagen hat der Bundesgerichtshof (I ZR 168/23) gefällt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Klage, die auf die Rückzahlung unzulässig einbehaltener Entgelte an eine Vielzahl von Verbrauchern gerichtet ist, hinreichend bestimmt im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) gefasst werden kann.

    Das Gericht entschied, dass der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG grundsätzlich nicht darauf gerichtet sein kann, dass ein Unternehmen unzulässig vereinnahmte Beträge unmittelbar an betroffene Verbraucher zurückzahlt. Eine solche Klage sei in der Regel zu unbestimmt, wenn die betroffenen Verbraucher nicht konkret benannt werden oder der Umfang der Zahlungspflicht nicht eindeutig feststeht.

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  • Verdeckte Werbung durch Influencer

    Verdeckte Werbung durch Influencer

    Eine Entscheidung zu den Grenzen der Werbekennzeichnungspflicht bei Influencern verdeutlicht die aktuelle Situation: Im Mittelpunkt des Falls beim Oberlandesgericht Hamburg (5 U 18/22) stand die Frage, ob eine Influencerin gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat, indem sie Instagram-Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hat.

    Das Urteil bekräftigt, dass Influencer sich an strenge Kennzeichnungsregeln halten müssen, insbesondere wenn sie zuvor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben. Das Gericht entschied, dass selbst unbezahlte oder aus Gefälligkeit erstellte Posts als Werbung gelten können, wenn der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar erkennbar ist. Zudem wurden die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Unterlassungserklärung sowie die Grenzen einer nachträglichen Anfechtung wegen Täuschung präzisiert.

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  • BGH zur Werbung für Biozidprodukte: Grenzen werblicher Aussagen im Gesundheitssektor

    BGH zur Werbung für Biozidprodukte: Grenzen werblicher Aussagen im Gesundheitssektor

    Eine interessante Entscheidung zur Werbung für Biozidprodukte hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 197/22) getroffen: Im Kern geht es um die Frage, inwieweit Aussagen wie „Sanft zur Haut“ oder „Hautfreundliche Produktlösung als Schaum“ in der Werbung für Desinfektionsmittel zulässig sind oder gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-VO) verstoßen.

    Das Gericht entschied, dass solche Formulierungen unter das Verbot des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO fallen. Diese Regelung verbietet „ähnliche Hinweise“, die die Risiken von Biozidprodukten verharmlosen oder negieren. Damit stellt der BGH klar, dass auch subtile Formulierungen mit positivem Klang problematisch sein können, selbst wenn sie nicht ausdrücklich Begriffe wie „unschädlich“ oder „ungiftig“ enthalten.

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  • OLG Schleswig zur Vertragslaufzeit und Vorleistungspflicht bei Radiowerbung

    OLG Schleswig zur Vertragslaufzeit und Vorleistungspflicht bei Radiowerbung

    Eine praxisrelevante Entscheidung zu Werkverträgen im Bereich der Radiowerbung hat das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 1 U 37/24) getroffen: Gegenstand des Rechtsstreits war die Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragslaufzeit von 48 Monaten mit automatischer Verlängerung sowie eine vorformulierte Vorleistungspflicht. Während das Gericht die lange Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung für wirksam hielt, wurde die Vorleistungspflicht als unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners eingestuft.

    Diese Entscheidung ist für die Praxis von besonderer Bedeutung, da sie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in langfristigen Medienverträgen einer strengen Prüfung unterzieht und insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit und Schutz vor unangemessener Bindung beleuchtet.

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  • Einordnung von CBD-Öl als neuartiges Lebensmittel

    Einordnung von CBD-Öl als neuartiges Lebensmittel

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 24. Juli 2024 (Az. 3 MB 12/24) eine bedeutende Entscheidung zur Einordnung von CBD-Öl als „neuartiges Lebensmittel“ im Sinne der Novel-Food-Verordnung (VO (EU) Nr. 2015/2283) getroffen.

    Der Beschluss bestätigt die behördliche Untersagung des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels mit CBD-Gehalt, solange keine Zulassung gemäß der Novel-Food-VO vorliegt. Diese Entscheidung unterstreicht die inzwischen etablierte Rechtsprechung in dem Bereich.

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  • Landgericht Düsseldorf: Google haftet für betrügerische Werbeanzeigen

    Landgericht Düsseldorf: Google haftet für betrügerische Werbeanzeigen

    Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Dezember 2024 (Az.: 2a O 112/23) eine weitreichende Entscheidung zur Haftung von Google für markenrechtsverletzende Werbeanzeigen auf seiner Plattform getroffen. Die Klägerin, die Skinport GmbH, hatte gegen Google Ireland Limited geklagt, weil auf der Suchmaschine betrügerische Werbeanzeigen geschaltet wurden, die den Namen „Skinport“ nutzten, aber auf gefälschte Phishing-Websites führten. Das Gericht stellte fest, dass Google als Störer haftet, da das Unternehmen trotz konkreter Hinweise auf diese Rechtsverstöße nicht ausreichend gegen die fortgesetzte Nutzung der Marke „Skinport“ durch Dritte vorgegangen ist.

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  • LG Frankfurt zum Verkauf von „Dubai-Schokolade“, die nicht aus Dubai kommt

    LG Frankfurt zum Verkauf von „Dubai-Schokolade“, die nicht aus Dubai kommt

    Der Verkauf von Lebensmitteln mit geografischen Bezeichnungen wirft immer wieder Fragen im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrechts auf, ein Schlaglicht liegt dabei aktuell auf der „Dubai Schokolade“. Besonders interessant ist der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 18/25) vom 21. Januar 2025. Im Mittelpunkt stand die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für ein Schokoladenprodukt, das weder in Dubai hergestellt wurde noch einen geografischen Bezug zur Region aufwies. Die Entscheidung beleuchtet den Umgang mit irreführenden geografischen Herkunftsangaben und deren Bedeutung für den Verbraucher.

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  • Geografischer Schutz für Dubai Schokolade

    Geografischer Schutz für Dubai Schokolade

    Die Verwendung geografischer Herkunftsangaben wirft immer wieder Fragen zur Zulässigkeit und den Grenzen des Marketings auf. Im vorliegenden Fall beschäftigte sich das Landgericht Köln mit der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ und der Werbeaussage „… bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“. Die Schokolade wurde jedoch in der Türkei produziert und hatte keinen weiteren Bezug zu Dubai. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Anforderungen an geografische Herkunftsangaben und ihre irreführende Verwendung im geschäftlichen Verkehr.

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  • Rechtliche Einordnung der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ durch das Landgericht Köln

    Rechtliche Einordnung der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ durch das Landgericht Köln

    Die (leichtfertige) Bezeichnung von Produkten mit geografischen Angaben kann erhebliches Konfliktpotenzial bergen: Dies zeigte sich nunmehr auch im Fall der sogenannten „Dubai-Schokolade“. Diese Bezeichnung wurde für Produkte verwendet, die nicht aus Dubai stammen, jedoch durch ihre Marketingstrategie die Assoziation mit diesem Emirat hervorrufen.

    Die rechtliche Problematik liegt hier insbesondere in der Frage, ob und inwieweit solche Bezeichnungen irreführend sind und den Schutz geographischer Herkunftsangaben verletzen. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Köln (Az.: 33 O 525/24) vom 6. Januar 2025 liefert hierzu interessante rechtliche Einblicke.

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  • Werbung mit zutreffendem Umstand und trotzdem irreführend

    Werbung mit zutreffendem Umstand und trotzdem irreführend

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. August 2024 (6 U 41/24) betrifft die Online-Werbung eines Mietwagenvermittlers. Auf seiner Website bot dieser Mietwagen mit der Auswahlmöglichkeit „Abholung im Terminal“ an, eine teurere Option im Vergleich zur Abholung „am Flughafen“. Tatsächlich befanden sich die Mietwagen jedoch nicht direkt im Terminal, sondern in einem Autovermietungszentrum, das nur per Shuttlebus erreichbar war.

    Die Beklagte argumentierte, dass ihre Werbung korrekt sei, da die Begriffe „im Terminal“ und „am Flughafen“ auf einer standardisierten Definition (ACRISS) beruhen, die international verwendet wird und auch Standorte einbezieht, die nur per Shuttle erreichbar sind.

    Das Gericht befand die Werbung dennoch als irreführend.

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  • Werbung im Dentalmarkt

    Werbung im Dentalmarkt

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. August 2024 (6 U 10/23) beleuchtet die rechtlichen Anforderungen an Werbung für Medizinprodukte, insbesondere im Hinblick auf Aussagen zur Eignung und Konformität solcher Produkte. Streitgegenstand war die Werbung eines Prophylaxepulvers, das angeblich „für alle handelsüblichen Pulverstrahlgeräte geeignet“ sei. Die Klägerin, ein Mitbewerber, hielt diese Aussage für irreführend und rügte zudem vermeintliche Defizite im Konformitätsbewertungsverfahren des beworbenen Produkts.

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  • Kooperation und Verantwortung im Lebensmittelrecht

    Kooperation und Verantwortung im Lebensmittelrecht

    Die Lebensmittelsicherheit steht im Zentrum von Verbraucher- und Unternehmerschutz. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. III ZR 24/23) hinterfragt die Verpflichtung von Lebensmittelunternehmen zur Zusammenarbeit mit Behörden. Das Gericht stellt klar, dass Lebensmittelsicherheit nicht nur eine Aufgabe der Behörden ist, sondern auch eine umfassende Mitwirkungs- und Kooperationspflicht der Unternehmen erfordert. Dieser Beitrag richtet sich an das Management von Lebensmittelunternehmen und erklärt, wie dieses Urteil Ihre Verantwortung präzisiert.

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