In seinem Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 5 U 77/22) behandelt das Kammergericht Berlin eine zentrale Fragestellung des digitalen Verbraucherschutzrechts: Reicht eine digital unterzeichnete Kündigungsvollmacht zur wirksamen Kündigung eines Energieversorgungsvertrags durch einen Drittanbieter aus? Das Verfahren beleuchtet nicht nur die Auslegung des § 312h BGB als Marktverhaltensregel, sondern illustriert zudem sehr plastisch, welche Anforderungen an die Beibringung und Verwertung von Beweismitteln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelten – insbesondere bei elektronischen Beweismitteln wie Audio-CDs.
(mehr …)Kategorie: Wettbewerbsrecht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
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- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Domainrecht: Domainbesitz mit böser Absicht
LG Düsseldorf stoppt rechtsmissbräuchliche Domainregistrierung: Mit Versäumnisurteil vom 10. Februar 2025 (Az. 38 O 162/24) hat das Landgericht Düsseldorf ein bemerkenswert deutliches Zeichen gegen das sogenannte „Domaingrabbing“ gesetzt.
Im Zentrum stand die Domain „r…fitness.de“, die von einer ausländischen Anbieterin ohne eigenes Nutzungsinteresse gehalten wurde – offenkundig in der Absicht, sie der klagenden Markeninhaberin zu verkaufen. Das Gericht qualifizierte dieses Verhalten als gezielte wettbewerbswidrige Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG und ordnete neben einem Unterlassungsgebot auch den Verzicht auf die Domain gegenüber der DENIC an.
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BGH: Unterlassungserklärung per PDF-Anhang genügt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen
Mit Urteil vom 12. Januar 2023 (Az. I ZR 49/22 – „Unterwerfung durch PDF“) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klarstellung zum Zugang und zur Wirksamkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung getroffen, die per E-Mail und als PDF-Datei übermittelt wurde. Die Entscheidung konkretisiert die Anforderungen an die Ernstlichkeit und Rechtsverbindlichkeit einer solchen Erklärung – insbesondere im Lichte technischer Entwicklungen und handelsrechtlicher Sonderregelungen.
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Ablehnung einer Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr fortbestehen
Mit Urteil vom 1. Dezember 2022 (Az. I ZR 144/21 – „Wegfall der Wiederholungsgefahr III“) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Wiederholungsgefahr bei Markenverletzungen präzisiert und fortentwickelt. Zentrale Aussage: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung führt nur dann zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, wenn sie vom Gläubiger angenommen wird – oder zumindest bis zur Annahme bindend bleibt. Lehnt der Gläubiger die Erklärung ab, bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Praxis des gewerblichen Rechtsschutzes und die Abwehr künftiger Unterlassungsansprüche.
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OLG Hamm zur Verwirkung einer Vertragsstrafe
Wann AGB-Klauseln als „inhaltsgleich“ gelten: Mit Urteil vom 15. April 2025 (Az. 4 U 77/24) hat das Oberlandesgericht Hamm eine zentrale Frage zur Reichweite von Unterlassungsverpflichtungen bei AGB-Klauseln entschieden: Wann liegt zwischen einer früher abgemahnten und künftig verwendeten Klausel „Inhaltsgleichheit“ im Sinne von § 9 Nr. 3 UKlaG vor?
Die Entscheidung konkretisiert unter Rückgriff auf die sog. Kerntheorie aus dem Wettbewerbsrecht, wann eine Vertragsstrafe wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungserklärung verwirkt ist – und setzt sich zugleich mit dem rechtlichen Spannungsfeld zwischen Pauschalierung, Schadensersatz und Transparenzgebot auseinander.
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Plattformmacht und Interoperabilität: EuGH zur Weigerung digitaler Gatekeeper
Mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Rechtssache C-233/23) hat der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) entschieden, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen, das eine digitale Plattform wie „Android Auto“ entwickelt hat, sich unter bestimmten Umständen missbräuchlich im Sinne des Art. 102 AEUV verhält, wenn es Drittanbietern den Zugang zu dieser Plattform verweigert. Der Fall wurde auf Vorlage des italienischen Staatsrats entschieden und betrifft den Konflikt zwischen Google und dem Energieunternehmen Enel X, das mit seiner Lade-App „JuicePass“ keinen Zugang zu Android Auto erhielt.
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DSGVO: Kein Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung
AG Mainz zur DSGVO-Klage eines Webdienstleisters: Das Amtsgericht Mainz (Urteil vom 27.03.2025 – 88 C 200/24) hatte über eine Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO sowie auf Löschung personenbezogener Daten und Erstattung von Gutachterkosten zu entscheiden. Der Kläger, selbst im Bereich Onlinemarketing tätig, berief sich auf eine Datenschutzverletzung durch einen Zahnarzt, dessen Webseite angeblich ohne Einwilligung personenbezogene Daten weitergeleitet habe. Die Klage wurde in vollem Umfang abgewiesen – mit einer ebenso instruktiven wie deutlichen Begründung, die das Missbrauchspotenzial datenschutzrechtlicher Instrumente beleuchtet.
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Ersatz-Tanks für E-Zigaretten und der Jugendschutz
OLG Hamm zur Auslegung des § 10 JuSchG im Versandhandel: Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. April 2025 (Az. 4 U 29/24) in einem wettbewerbsrechtlichen Berufungsverfahren entschieden, dass auch nicht befüllte Ersatz-Tanks für E-Zigaretten dem jugendschutzrechtlichen Versandverbot nach § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG unterliegen. Die Entscheidung betrifft einen konfliktträchtigen Grenzbereich zwischen technischem Zubehörhandel und gesetzlichem Schutzauftrag im Jugendmedienschutzrecht. Sie rückt zudem erneut die Anforderungen an die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sowie die Reichweite der Aktivlegitimation von Mitbewerbern in den Mittelpunkt.
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Vertragsstrafe trotz neuer Formulierung: OLG Hamm konkretisiert Maßstab zur Inhaltsgleichheit von AGB-Klauseln
Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 15.04.2025 – 4 U 77/24) hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine modifizierte Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) trotz sprachlicher oder struktureller Veränderungen als „inhaltsgleich“ im Sinne einer bestehenden Unterlassungsverpflichtung gewertet werden kann.
Der Fall betrifft die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch einen Verbraucherverband wegen einer Klauselverwendung, die nach Auffassung des Klägers gegen ein zuvor erklärtes Unterlassungsversprechen verstieß. Die Entscheidung bietet nicht nur praxisrelevante Leitlinien zur Auslegung vertraglicher Unterlassungserklärungen, sondern auch zur Anwendung der sogenannten Kerntheorie bei der Beurteilung von AGB-Verstößen.
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Wettbewerbsverhältnis: BGH zu Mitbewerberstatus bei Fluggastrechteportalen
Mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 64/24) hat der Bundesgerichtshof eine zentrale Weichenstellung im Lauterkeitsrecht vorgenommen: Betreiber von Onlineportalen, die gegen Provision Fluggastrechte im Auftrag von Reisenden geltend machen, stehen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu den Fluggesellschaften selbst – jedenfalls dann, wenn diese ebenfalls digitale Eingabetools zur Anspruchsverfolgung anbieten.
Das Urteil grenzt sich in bemerkenswerter Deutlichkeit von einer zu engen wettbewerbsrechtlichen Lesart ab, wie sie etwa noch das Oberlandesgericht Hamburg vertreten hatte. Die Entscheidung stärkt die Anspruchsberechtigung der Marktteilnehmer untereinander und betont den funktionalen Begriff des Wettbewerbs.
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BGH zur wettbewerbsrechtlichen Verantwortung bei Datenschutzverstößen
Mit seinen beiden Urteilen vom 27. März 2025 (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19) hat der Bundesgerichtshof die rechtliche Verantwortung von Apothekern im digitalen Arzneimittelvertrieb präzisiert und zugleich das Zusammenspiel zwischen Datenschutzrecht und Lauterkeitsrecht neu justiert.
Die Entscheidungen betreffen den Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über den Amazon-Marktplatz – und zwar unter dem besonderen Aspekt, ob der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begründet. Im Fokus steht somit nicht nur die datenschutzrechtliche Konformität, sondern vor allem auch die Frage, wie tief das Datenschutzrecht in die Marktordnung eingreift.
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Klagebefugnis von Verbänden bei DSGVO-Verstößen
Datenschutzrecht als Wettbewerbsfaktor: Mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 186/17 – „App-Zentrum III“) hat der Bundesgerichtshof eine wegweisende Entscheidung zum Zusammenspiel von Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Lauterkeitsrecht und zivilprozessualer Verbandsklagekompetenz gefällt. Im Zentrum steht die Frage, ob Verbraucherschutzverbände bei datenschutzrechtlichen Verstößen Klage erheben können – auch ohne konkreten Auftrag oder die Geltendmachung individueller Rechte betroffener Personen. Der BGH sagt: Ja – und bezieht sich dabei auf eine klare Linie des Europäischen Gerichtshofs.
Die Entscheidung schärft die rechtliche Stellung qualifizierter Verbände und unterstreicht zugleich die Funktion datenschutzrechtlicher Transparenzpflichten als wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregeln.
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Wettbewerbsrechtliche Grenzen für Telemedizin mit Cannabis
OLG Frankfurt mahnt zur Zurückhaltung bei Werbung und Geschäftsmodellen rund um Medizinalcannabis: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 6. März 2025 (Az. 6 U 74/24) eine bedeutende Entscheidung zur Zulässigkeit geschäftlicher Praktiken im Umfeld medizinischer Cannabistherapien gefällt.
Im Fokus standen dabei nicht nur Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), sondern auch schwerwiegende berufsrechtliche Probleme aufgrund der Zusammenarbeit zwischen Plattformbetreibern und Ärzten. Das Urteil liefert wichtige Orientierung für Anbieter digitaler Gesundheitsdienstleistungen und zeigt zugleich die engen Grenzen der werblichen Außendarstellung bei sensiblen Behandlungsmethoden auf.
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OLG Bamberg zu Dark Patterns im Digital Services Act
Mit Urteil vom 5. Februar 2025 (Az. 3 UKI 11/24 e) hat das Oberlandesgericht Bamberg eine prägnante Linie zur Bekämpfung sogenannter „Dark Patterns“ gezogen. Im Zentrum stand die Gestaltung einer Online-Bestellstrecke durch einen bekannten Ticketanbieter.
Gegenstand des Verfahrens war die Art und Weise, wie die Plattform ihre Nutzer zu einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung drängte – nicht durch Zwang, sondern durch manipulative Interface-Gestaltung. Die Entscheidung hebt sich hervor, weil sie das neue Instrumentarium des Digital Services Act (DSA) in einem konkreten Fall mit Leben füllt, ohne dabei die bereits etablierten Mechanismen des Lauterkeitsrechts aus dem Blick zu verlieren.
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Snippet-Haftung: Landgericht Köln erweitert Verantwortlichkeit von Verlagen für Google-Vorschautexte
Im digitalen Zeitalter sind es oft nur wenige Zeilen, die über den guten Ruf eines Unternehmens entscheiden. So genannte „Snippets“ – automatisch von Google generierte Vorschautexte – spielen dabei eine zentrale Rolle. Das Landgericht Köln (Urteil vom 05.02.2025, Az. 28 O 252/24) hat nun entschieden, dass Verlage auch für Inhalte in diesen Snippets haften können. Die Entscheidung reiht sich in die zunehmend differenzierte Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit für Suchmaschinenanzeigen ein – und hat erhebliche Implikationen für die mediale Berichterstattung im Internet.
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