In seiner Entscheidung vom 7. Juni 2024 (Az.: 5 Ws 47/24) befasste sich das Kammergericht (KG) Berlin eingehend mit der Anwendung des § 459g Abs. 5 StPO, insbesondere in Bezug auf die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung von Wertersatzeinziehungen bei Entreicherung des Verurteilten.
(mehr …)Schlagwort: Vermögensarrest
Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vermögensarrest: Mit dem Vermögensarrest wird noch während eines Ermittlungsverfahrens auf Vermögen des Beschuldigten zugegriffen. Informieren Sie sich hier bei uns über die rechtlichen Grundlagen des Vermögensarrests.
Wir unterstützen als Strafverteidiger bei einem Vermögensarrest und laufendem Ermittlungsverfahren!
So können Konten oder auch Arbeitslohn gepfändet werden – und schnell eine die Existenz bedrohende Lage eintreten. Dabei sind die Möglichkeiten eines Vermögensarrestes erschreckend schnell geschaffen, da der Staat geradezu leichtfertig auf Vermögenswerte Zugriff nehmen möchte. Der Vermögensarrest ist Teil der Einziehung im Strafverfahren.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Vorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes
Mit Beschluss vom 1. August 2024 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Strafsache 2 StR 107/24 dem Großen Senat für Strafsachen mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen zwischen den Strafsenaten des BGH zur Auslegung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Es geht im Wesentlichen um die Frage, wie mit dem Besitz von Cannabis umzugehen ist, wenn es sowohl zum Eigenkonsum als auch zum Verkauf bestimmt ist, und inwieweit solche Mengen eingezogen werden können.
Hinweis: Zu genau diesem Aspekt habe ich bei Juris in einem Beitrag Position bezogen und sehe eine klassische Privilegierung. Das bedeutet, wenn die Freimengen überschritten sind, entfällt der Tatbestand der Privilegierung vollständig und es verbleibt bei der ursprünglichen Strafbarkeit.
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BGH zur Vorteilsnahme
Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 5 StR 447/22) befasst sich mit der Vorteilsannahme und den damit verbundenen strafrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit einem Konzert im Hamburger Stadtpark. Die Angeklagten, darunter leitende Angestellte eines Bezirksamts und Verantwortliche einer Konzertveranstalterfirma, wurden teilweise wegen Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung und Beihilfe verurteilt, während in anderen Punkten Freisprüche erfolgten. Die Urteilsaufhebung durch den BGH erfolgte aufgrund von Mängeln in der Beweiswürdigung und unzureichender Feststellungen zu den entscheidenden Tatbestandsmerkmalen.
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Strafzumessung bei Besitz von Cannabis
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (3 ORs 49/24) Hamm befasst sich mit der Strafzumessung bei Besitz von Cannabis und der korrekten Anwendung der Revisionsbeschränkung. Im Zentrum der Entscheidung stehen die Fragen der Zulässigkeit der Beschränkung des Revisionsziels, die Berücksichtigung der Gesamtmenge des besessenen Cannabis bei der Strafzumessung und die Bedenken gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der erlaubten Cannabismengen.
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Organisierte Kriminalität in Deutschland: Erkenntnisse, Herausforderungen und Ausblick
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Bundeslagebild 2023 zur Organisierten Kriminalität (OK) eine umfassende Analyse der aktuellen Situation in Deutschland vorgelegt. Die Zahlen zeigen, dass die OK weiterhin eine ernstzunehmende Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und die wirtschaftliche Stabilität darstellt. Das Lagebild bietet einen detaillierten Einblick in die Strukturen, Aktivitäten und finanziellen Auswirkungen krimineller Netzwerke und betont dabei die zunehmende Komplexität und Internationalität der OK-Gruppierungen.
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EuGH bestätigt Einziehung von Erlösen aus Vermittlungsgeschäften für Militärgüter an Russland
Am 10. September 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-351/22, dass die Einziehung des gesamten Erlöses aus einem Geschäft, das gegen das Verbot der Erbringung von Vermittlungsdiensten für Militärgüter an russische Wirtschaftsteilnehmer verstößt, zulässig ist. Diese Entscheidung betont die Durchsetzungskraft der EU-Sanktionen gegen Russland und klärt die Anwendbarkeit der restriktiven Maßnahmen auf nationale Unternehmen.
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Zulässigkeit des Vermögensarrestes
Das Landgericht Amberg (11 Qs 25/24) hat eine Entscheidung zur Anwendung des Vermögensarrests nach der Neuregelung des § 111e StPO getroffen. Die zentrale Frage hierbei ist, unter welchen Umständen ein Vermögensarrest zulässig ist und welche rechtlichen Standards dabei zu berücksichtigen sind. Insbesondere die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Anforderungen an den „Arrestgrund“ stehen im Fokus der Entscheidung.
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Entwicklung der Rohstoffpreise 2024
In den letzten Monaten sind die Preise für wichtige Industriemetalle wie Kupfer, Nickel, Kobalt und Lithium deutlich gesunken, wie das Handelsblatt berichtet. Der Rückgang der Preise wurde durch eine Kombination aus schwächelnder Nachfrage, insbesondere aus China, und einem Überangebot auf den globalen Märkten ausgelöst.
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Drohung als finales Element bei Raub
In seinem Beschluss vom 23. Juli 2024 (Az. 6 StR 301/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, unter welchen Bedingungen eine Drohung als finales Element bei einem Raub zu werten ist. Die Entscheidung zeigt die Anforderungen an die subjektiv-finale Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahmehandlung auf.
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Übergang vom subjektive ins objektive Verfahren bei Verhandlungsunfähigkeit
In diesem Fall des Oberlandesgerichts Köln, 3 Ws 55/24, ging es um ein Strafverfahren, in dem der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen angeklagt war.
Während der Hauptverhandlung kamen Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten auf. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher, das subjektive Verfahren (gegen den Angeklagten persönlich) aufgrund seiner Verhandlungsunfähigkeit einzustellen und in ein objektives Verfahren zur Einziehung von Vermögenswerten überzugehen. Das Landgericht Bonn lehnte diesen Antrag ab, woraufhin die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegte.
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Entscheidung zur gewerbsmäßigen Bandenhehlerei und Geldwäsche bei „Abholern“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (3 StR 88/24) eine Entscheidung zur gewerbsmäßigen Bandenhehlerei und Geldwäsche getroffen. Die Entscheidung beleuchtet die Voraussetzungen der Geldwäsche, die Einziehung von Taterträgen und die Anwendung des Brutto- oder Nettoprinzips. Dieser Beitrag erläutert den Sachverhalt ausführlich und analysiert die rechtlichen Probleme.
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BGH-Urteil: Bedeutung der Bestimmtheit und des lex-mitior-Grundsatzes bei Blankettvorschriften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (3 StR 507/22) eine bedeutende Entscheidung zur Anwendung von Blankettstrafvorschriften und den damit verbundenen Herausforderungen getroffen.
Insbesondere ging es um die Problematik der Bezugnahme auf EU-Verordnungen im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und die rechtlichen Implikationen, die sich aus der zeitweiligen Anpassungslosigkeit nationaler Regelungen an europäisches Recht ergeben können. Diese Entscheidung ist von erheblicher Relevanz für die Praxis, da sie die Anforderungen an die Bestimmtheit von Strafvorschriften und die Bedeutung des Meistbegünstigungsprinzips (lex mitior) verdeutlicht.
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Vorsicht bei Kauf und Verkauf von Bitcoin und Ethereum: Gefahr von Geldwäsche-Ermittlungen
Kaufen Sie gelegentlich Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum? Dann sollten Sie aktuell besonders vorsichtig sein. In letzter Zeit häufen sich bei mir die Fälle, in denen brave, lebenserfahrene Bürger plötzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten (ich hatte schon auf LinkedIn berichtet). Was ist da los?
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Einziehung und Entreicherung des Einziehungsadressaten bei Weitergabe von Geld
Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat sich in einer aktuellen Entscheidung zur Anwendung von § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO bei der Entreicherung des Einziehungsadressaten, insbesondere in sogenannten „Verschiebungsfällen“, geäußert. Diese Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte der Verhältnismäßigkeit bei der Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen und stellt klar, unter welchen Bedingungen eine Vollstreckung als unverhältnismäßig angesehen werden kann.
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Geldautomatensprenger im Blick: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Neuer Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen: Die zunehmenden Geldautomatensprengungen stellen eine wachsende Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar. Kriminelle nutzen dabei vermehrt Sprengstoffe, um an das Bargeld in den Automaten zu gelangen. Der neue Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zielt darauf ab, diese gefährlichen Aktivitäten effektiver zu bekämpfen und die Täter härter zu bestrafen.
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