Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte, auch bekannt als Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG), zielt darauf ab, die Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu schützen. Diese Intention ist zweifellos lobenswert, doch werfen die vorgeschlagenen Maßnahmen auch erhebliche Bedenken auf.
(mehr …)Schlagwort: Vermögensarrest
Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vermögensarrest: Mit dem Vermögensarrest wird noch während eines Ermittlungsverfahrens auf Vermögen des Beschuldigten zugegriffen. Informieren Sie sich hier bei uns über die rechtlichen Grundlagen des Vermögensarrests.
Wir unterstützen als Strafverteidiger bei einem Vermögensarrest und laufendem Ermittlungsverfahren!
So können Konten oder auch Arbeitslohn gepfändet werden – und schnell eine die Existenz bedrohende Lage eintreten. Dabei sind die Möglichkeiten eines Vermögensarrestes erschreckend schnell geschaffen, da der Staat geradezu leichtfertig auf Vermögenswerte Zugriff nehmen möchte. Der Vermögensarrest ist Teil der Einziehung im Strafverfahren.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Straftaten vor und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 2024 (3 StR 379/23) zur Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Straftaten Stellung genommen, die teilweise vor und teilweise nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurden.
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Einziehung und Auskehrungsansprüche gemäß § 459h StPO
Am 3. Juli 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln (3 Ws 58-59/23) über die Rechtmäßigkeit der Einziehungsanordnung und deren Wertersatz im Zusammenhang mit durch Straftaten erlangten Vermögenswerten. Dieser Beschluss behandelt insbesondere die Einziehungs- und Auskehrungsansprüche sowie die Einwendungsberechtigung der betroffenen Parteien.
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Zugangsdaten zu Verkaufsplattformen wie eBay und eBay-Kleinanzeigen als beweiserhebliche Daten
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. März 2024 (Aktenzeichen: 2 StR 192/23) wird die Frage behandelt, inwiefern Zugangsdaten zu Verkaufsplattformen wie eBay und eBay-Kleinanzeigen als beweiserhebliche Daten im Sinne von § 269 StGB gelten und welche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Fälschung solcher Daten vorliegen müssen.
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Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften
Die Frage der Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften, insbesondere von Cannabisverkäufen, stellt ein wesentliches Thema im deutschen Strafrecht dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Entscheidung 2 StR 458/23 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen sowie die Auswirkungen für die Betroffenen.
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Entscheidung des BGH zur D&O-Versicherung im Fall der Untreue
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. März 2024 im Beschluss 4 StR 173/23 ein Urteil des Landgerichts Münster aufgehoben, das sich mit der Untreue eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und den damit verbundenen Fragen zur D&O Versicherung beschäftigte. Diese Entscheidung bietet tiefgehende Einblicke in die rechtlichen Folgewirkungen des Einstands der D&O Versicherung – hier speziell bei der Einziehung und beleuchtet die Komplexität solcher Versicherungsverträge.
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Fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss
In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Mai 2024 (2 StR 528/23) wurde ein Urteil des Landgerichts Hanau wegen eines fehlenden wirksamen Eröffnungsbeschlusses aufgehoben. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur rechtlichen Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses und den Anforderungen an dessen Wirksamkeit auf.
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Einziehung von Taterträgen und die Anwendung von § 459g StPO
In einem aktuellen Beschluss (Az. 2 StR 392/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Einziehung von Taterträgen entschieden und dabei die Anwendung von § 459g StPO erläutert. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung von Einziehungsanordnungen im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung und die Pflichten des Gerichts und der Vollstreckungsbehörde.
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KCanG: Umfang der Beschlagnahme
Das Amtsgericht Bautzen hat am 27. Mai 2024 eine Entscheidung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Cannabis getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Beschlagnahme von Cannabispflanzen und Cannabisblüten und hat wesentliche Implikationen für die Rechtsauslegung im Bereich des Cannabisbesitzes und -anbaus.
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Kammergericht Berlin: Rechtsmittel gegen Verbandsgeldbuße bei strafrechtlicher Anknüpfungstat
In einem richtungsweisenden Beschluss (Az. 3 ORbs 249/23) vom 8. Januar 2024 hat das Kammergericht (KG) Berlin über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen eine GmbH entschieden. Der Fall beleuchtet die komplexen rechtlichen Fragen zur Zuständigkeit und dem richtigen Rechtsmittel bei einer Verurteilung wegen Verstößen gegen das Spielhallengesetz und das Strafgesetzbuch (StGB).
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Einziehung des Computers im Kontext des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. 2 StR 238/23) über die Einziehung eines Computers und eines Smartphones im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte entschieden. Die Entscheidung betont die rechtlichen Anforderungen und Kriterien, die bei der Einziehung von Tatmitteln zu berücksichtigen sind.
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Entscheidung des LG Bamberg zum strafbaren Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
Am 15. Dezember 2023 fällte das Landgericht Bamberg (45 KLs 640 Js 3283/22) ein wichtiges Cybercrime-Urteil in einem Fall, der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet betraf. Im Zentrum stand ein Online-Shop, der hauptsächlich für den Handel mit Betäubungsmitteln genutzt wurde. Die Verurteilung basierte auf § 127 StGB, der das schlichte Betreiben solcher Plattformen unter Strafe stellt – und das Landgericht machte deutlich, dass ein teils legales Angebot nichts an der Strafbarkeit ändert.
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Strafbarkeit des Wegwerfens von Cannabis
Wegwerfen von Cannabis als Straftat: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in seinem Beschluss vom 8. April 2024 (Az.: 203 StRR 39/24) zur Strafbarkeit des Wegwerfens von Cannabis nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) Stellung genommen. Die Entscheidung beleuchtet die neuen gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung auf Handlungen, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. April 2024 stattfanden.
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Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung
Die isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung ist ein juristisch bedeutsames Thema, das insbesondere im Bereich des Strafrechts und der Vermögensabschöpfung relevant ist. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. April 2024 (1 StR 204/23) wurde die Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Einziehungsanordnung untersucht. Diese Entscheidung verdeutlicht die juristischen Feinheiten und die Auswirkungen auf die Praxis der Strafzumessung und Vermögensabschöpfung.
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KI-Washing
Der Begriff „KI-Washing“ (auch als „AI-Washing“ bekannt) bezeichnet eine Praxis, bei der Unternehmen und Organisationen ihre Produkte, Dienstleistungen oder Projekte als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnen oder vermarkten, obwohl diese Bezeichnung entweder irreführend oder stark übertrieben ist. Dabei zeigt sich, dass eine handfeste Strafbarkeit bei übertriebener Bewerbung von KI-Produkten im Zuge des KI-Washing im Raum stehen kann. Und man mag noch weiter gehen, denn KI-Washing kann mehr sein als nur Technik.
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