Schlagwort: Vermögensarrest

Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vermögensarrest: Mit dem Vermögensarrest wird noch während eines Ermittlungsverfahrens auf Vermögen des Beschuldigten zugegriffen. Informieren Sie sich hier bei uns über die rechtlichen Grundlagen des Vermögensarrests.

Wir unterstützen als Strafverteidiger bei einem Vermögensarrest und laufendem Ermittlungsverfahren!

So können Konten oder auch Arbeitslohn gepfändet werden – und schnell eine die Existenz bedrohende Lage eintreten. Dabei sind die Möglichkeiten eines Vermögensarrestes erschreckend schnell geschaffen, da der Staat geradezu leichtfertig auf Vermögenswerte Zugriff nehmen möchte. Der Vermögensarrest ist Teil der Einziehung im Strafverfahren.

 

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Vermögensarrest und strafrechtliche Einziehung im Kontext von Schwarzarbeit

    Vermögensarrest und strafrechtliche Einziehung im Kontext von Schwarzarbeit

    Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug stellt eine zentrale Herausforderung für die Justiz dar. Besonders häufig geraten Unternehmen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die systematisch Arbeitnehmer beschäftigen, ohne Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen.

    Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 1 Ws 141/24) befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögensarrest gegen einen Unternehmer verhängt werden kann, der sich mutmaßlich des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) schuldig gemacht hat.

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  • Keine Doppelbelastung bei Einziehung im Steuerstrafrecht

    Keine Doppelbelastung bei Einziehung im Steuerstrafrecht

    Der Bundesgerichtshof (1 StR 340/24) hat sich in diesem Beschluss mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Einziehung von Taterträgen und eine nachfolgende steuerliche Belastung rechtlich zu harmonisieren sind, um eine unzulässige Doppelbelastung des Täters zu vermeiden. Diese Entscheidung hebt hervor, wie Vermögensabschöpfung und Steuerrecht ineinandergreifen und gleichzeitig verfassungsrechtliche Grundsätze gewahrt bleiben.

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  • Silver Notice

    Silver Notice

    Silver Notice: Ein neues Werkzeug im Kampf gegen kriminelle Vermögenswerte – Am 10. Januar 2025 veröffentlichte INTERPOL seine erste sogenannte „Silver Notice“ – ein Meilenstein im globalen Kampf gegen transnationale organisierte Kriminalität und Geldwäsche. Diese neue Art von Benachrichtigung zielt darauf ab, kriminelle Vermögenswerte zu lokalisieren, zu identifizieren und Informationen darüber zu sammeln.

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  • Korruptionsstrafrecht: Vorteilsannahme bei privatwirtschaftlichem Unternehmen

    Korruptionsstrafrecht: Vorteilsannahme bei privatwirtschaftlichem Unternehmen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss vom 31. Juli 2018 (Az. 3 StR 620/17) wesentliche Fragen zur Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB und den Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale geklärt. Im Zentrum des Falles stand ein Angestellter einer kommunalen Verkehrsgesellschaft, der durch ein komplexes Geflecht von Geschäftsbeziehungen und Interessenkonflikten unrechtmäßige Vorteile erlangte. Der Fall vertieft die Bedeutung der Abgrenzung von Vorteilsannahme und Untreue sowie die Kriterien zur Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

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  • Durchsuchung bei einem Notar

    Durchsuchung bei einem Notar

    Die Durchsuchung bei einem unverdächtigen Notar wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, die nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Berufsgeheimnisträger betreffen, sondern auch die Grenzen des Beschlagnahmeverbots nach § 97 StPO sowie die verfahrensrechtliche Stellung juristischer Personen im Strafverfahren. Der Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 22.11.2024 bietet einen Anlass, diese Aspekte etwas eingehender zu beleuchten.

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  • Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel

    Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel

    In einem Urteil mit weitreichender Bedeutung für den Onlinehandel und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 213/19) am 14. Oktober 2020 über einen Fall, in dem durch europaweiten Onlinehandel Umsatzsteuer in Millionenhöhe hinterzogen wurde. Die Entscheidung beleuchtet sowohl die technische Durchführung solcher Straftaten als auch die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf steuerstrafrechtliche Maßnahmen wie die Einziehung von Taterträgen und die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung der Steuerhinterziehung.

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  • Zur Beweiswürdigung eines Geständnisses aus Strafverfahren im Zivilprozess

    Zur Beweiswürdigung eines Geständnisses aus Strafverfahren im Zivilprozess

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Dezember 2024 (III ZR 421/23) befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung einer ehemaligen Steuerberaterin und Buchhalterin eines Schneeballsystems. Dabei setzt sich der BGH mit grundlegenden Fragen des Beweiswertes eines Geständnisses in einem Strafverfahren auseinander und beleuchtet die juristischen Kriterien zur Erkennbarkeit eines betrügerischen Geschäftsmodells.

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  • Einziehung: Keine bloße Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis

    Einziehung: Keine bloße Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis

    Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in seiner Rechtsprechung klar, dass die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret bezeichnet werden müssen, dass sowohl die Beteiligten als auch die Vollstreckungsbehörde eindeutig erkennen können, welche Gegenstände von der Einziehung betroffen sind. Eine bloße Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis reicht dafür nicht aus.

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  • LG Nürnberg-Fürth zur Einziehung im Arbeitsstrafrecht

    LG Nürnberg-Fürth zur Einziehung im Arbeitsstrafrecht

    Der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. November 2024 (18 Qs 30/24) stellt einen wichtigen Beitrag zur Handhabung der Einziehung im Arbeitsstrafrecht dar. Im Mittelpunkt steht die Frage der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB in Fällen der Schwarzarbeit, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das Urteil beleuchtet insbesondere die Voraussetzungen für die erweiterte Einziehung von Taterträgen und gibt praxisnahe Hinweise zu Compliance-Risiken, die auch für Unternehmensleitungen von Relevanz sind.

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  • Notwendige Feststellungen in Steuerstrafverfahren

    Notwendige Feststellungen in Steuerstrafverfahren

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Oktober 2024 (1 StR 170/24) konkretisiert der 1. Strafsenat die Anforderungen an die Feststellungen in Steuerstrafverfahren. Der Beschluss hebt die Bedeutung detaillierter Tatsachenfeststellungen hervor, um eine rechtsfehlerfreie Prüfung der Steuerverkürzung und der strafrechtlichen Bewertung zu gewährleisten.

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  • Garantien des Art. 6 EMRK im deutschen Strafprozess

    Garantien des Art. 6 EMRK im deutschen Strafprozess

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 58/24) wurden grundlegende Fragen zu den Verfahrensgarantien aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) behandelt. Der Fall betraf die Revision eines Angeklagten wegen Steuerhinterziehung. Der Schwerpunkt lag auf der Prüfung möglicher Verletzungen der Verteidigungsrechte und der Verfahrensfairness.

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  • Steuerhinterziehung und Einziehung im Kontext von Cum-Ex-Geschäften

    Steuerhinterziehung und Einziehung im Kontext von Cum-Ex-Geschäften

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 197/24) beleuchtet die strafrechtliche Verantwortung und wirtschaftsstrafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Das Urteil hebt insbesondere die Anforderungen an die Vermögensabschöpfung hervor und liefert eine detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung sowie der Einziehung nach § 73 StGB.

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  • LG Münster zu Onecoin

    LG Münster zu Onecoin

    OneCoin war ein komplexes, global operierendes Schneeballsystem, das sich als Kryptowährungs- und Schulungsunternehmen präsentierte, tatsächlich jedoch auf systematischem Betrug basierte. Das
    Landgericht Münster, 7 KLs-6 Js 167/16-2/20, hatte sich mit den strafrechtlichen Aspekten dieses Wirtschaftskrimis zu beschäftigen.

    Die Hauptverantwortliche (CA) schuf das OneCoin-Konzept zusammen mit einem Partner (CB), während sie sich diverser Firmen in Gibraltar, Dubai und auf den Seychellen bediente, die vordergründig für die Strukturierung und Verwaltung von OneCoin genutzt wurden. Zahlreiche Beteiligte, darunter die Angeklagten B., L., und D., waren auf verschiedenen Ebenen in das betrügerische System involviert und wurden nun verurteilt.

    Hinweis: Wir vertreten als spezialisierte Strafverteidiger-Kanzlei keine Opfer von Straftaten, insbesondere nicht Opfer von Krypto-Scam. Sehen Sie von Anfragen dazu bei uns ab, wir übernehmen im Bereich Kryptowährungen nur Strafverteidigungen und Beratungen von Unternehmen.

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  • BGH zur Einziehung von „Spesen“

    BGH zur Einziehung von „Spesen“

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall 1 StR 50/24 vom 20. August 2024 bringt Klarheit über die Möglichkeit der Einziehung von sogenannten „Spesen“ im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Im Fokus der Revision stand die Frage, ob „Spesen“ als Kosten der Tatdurchführung, wie etwa für die Miete und Kaution eines Tatfahrzeugs, eingezogen werden dürfen. Die Analyse dieses Urteils verdeutlicht die Abgrenzung zwischen Taterträgen und Tatmitteln sowie die speziellen Voraussetzungen für die Einziehung solcher Mittel.

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  • Operation „Final Exchange“: Schlag gegen Cyberkriminellen-Szene rund um Kryptowährungen

    Operation „Final Exchange“: Schlag gegen Cyberkriminellen-Szene rund um Kryptowährungen

    Am 19. September 2024 gelang es der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA), einen bedeutenden Schlag gegen die kriminelle Infrastruktur der Underground Economy zu führen. Im Rahmen der Operation „Final Exchange“ wurden 47 in Deutschland gehostete Krypto-Exchange-Plattformen beschlagnahmt, die von Cyberkriminellen für Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten genutzt wurden.

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