Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Vermögensarrest

Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vermögensarrest: Mit dem Vermögensarrest wird noch während eines Ermittlungsverfahrens auf Vermögen des Beschuldigten zugegriffen. Informieren Sie sich hier bei uns über die rechtlichen Grundlagen des Vermögensarrests.

Wir unterstützen als Strafverteidiger bei einem Vermögensarrest und laufendem Ermittlungsverfahren!

So können Konten oder auch Arbeitslohn gepfändet werden – und schnell eine die Existenz bedrohende Lage eintreten. Dabei sind die Möglichkeiten eines Vermögensarrestes erschreckend schnell geschaffen, da der Staat geradezu leichtfertig auf Vermögenswerte Zugriff nehmen möchte. Der Vermögensarrest ist Teil der Einziehung im Strafverfahren.

 

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Darknet-Drogenhandel: Apotheker mischt mit

    Darknet-Drogenhandel: Apotheker mischt mit

    Die Ermittler haben erneut im Darknet zugeschlagen – diesmal mit einem Paukenschlag: Fünf Männer zwischen 26 und 49 Jahren, darunter ein Apotheker, wurden festgenommen. Der Vorwurf: Organisierter Handel mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Darknet und einen Messengerdienst. Über ein Jahr lang hatten Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz verdeckt recherchiert, bevor es nun zur großangelegten Razzia kam – inklusive Zugriff in Nordrhein-Westfalen und Belgien, durch mehr als 160 Einsatzkräfte, darunter 60 Spezialkräfte.

    Was auf den ersten Blick wie ein filmreifer Coup klingt, offenbart ein gravierendes Problem: Die zunehmende Professionalisierung des Drogenhandels im digitalen Untergrund – und die Illusion, dass dieser „unsichtbar“ und damit auch sicher sei.

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  • BGH zur Einziehung von Erträgen aus Schwarzarbeit durch juristische Personen

    BGH zur Einziehung von Erträgen aus Schwarzarbeit durch juristische Personen

    Grenzen der Vermögensabschöpfungim Arbeitsstrafrecht: Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 (Az. 1 StR 512/24) hat der Bundesgerichtshof erneut klargestellt, dass die strafrechtliche Einziehung von Vermögensvorteilen nach § 73 StGB bei Verstößen gegen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten nicht automatisch auf den Geschäftsführer als Angeklagten durchgreifen darf, wenn die Vorteile – typischerweise in Gestalt ersparter Sozialabgaben und Steuern – allein bei der juristischen Person, also dem Arbeitgeberunternehmen, verbleiben. Die Entscheidung konkretisiert die dogmatischen Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen und zieht eine deutliche Trennlinie zwischen persönlicher strafrechtlicher Verantwortlichkeit und der ökonomischen Realität arbeitsteilig organisierter Kriminalität im Bereich der Schwarzarbeit.

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  • Strafbarkeit von Ketamin

    Strafbarkeit von Ketamin

    In seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 5 StR 134/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zentrale Fragen zum materiellen Betäubungsmittelstrafrecht, zur Qualifikation von Stoffen wie Ketamin und Cannabis sowie zur Einziehung von Taterträgen einer vertieften Prüfung unterzogen.

    Der Fall berührt nicht nur die aktuelle Rechtslage nach der Cannabisreform, sondern auch die komplexe Abgrenzung zwischen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG). Darüber hinaus thematisiert der Beschluss in bemerkenswerter Weise Defizite bei der richterlichen Begründung von Vermögensabschöpfungen.

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  • Bundesgerichtshof erneut zur Strafbarkeit von Hawala-Systemen (2025)

    Bundesgerichtshof erneut zur Strafbarkeit von Hawala-Systemen (2025)

    Schattenbanken, Schleusung und Zahlungsdienste: Mit Urteil vom 9. Januar 2025 (Az. 3 StR 111/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem vielbeachteten Strafverfahren zentrale Fragen zur strafrechtlichen Bewertung sogenannter Hawala-Banking-Systeme entschieden.

    Dabei ging es um die Verurteilung eines syrischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Ausland sowie unerlaubter Erbringung von Zahlungsdiensten. Das Urteil schafft bedeutsame Klarheit hinsichtlich der strafrechtlichen Einordnung informeller Zahlungsnetzwerke, wie sie häufig von migrantischen Gemeinschaften genutzt werden, und beleuchtet zugleich die Verschränkung von Strafrecht, Finanzaufsicht und Migrationskontrolle.

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  • Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen

    Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen

    Die juristische Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte schreitet weiter voran. Mit Urteil vom 27. November 2024 (Az. 1 StR 473/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in den Mittelpunkt gestellt. Im Zentrum der Entscheidung standen vier Angeklagte, die über Jahre hinweg mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag Steuererstattungen erschlichen hatten. Die Revisionen betrafen insbesondere die Frage, in welchem Umfang die Einziehung des Wertersatzes für die unrechtmäßig erlangten Gewinne erfolgen kann.

    Die Entscheidung des BGH bestätigt die strengen Maßstäbe der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und klärt zudem eine Reihe steuerlicher Fragen. Besonders relevant ist das Urteil für Finanzmarktakteure, da es die Praxis der strafrechtlichen Einziehung weiter konkretisiert und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt.

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  • Abrechnungsbetrug vor dem BGH

    Abrechnungsbetrug vor dem BGH

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2024 (Az. 5 StR 382/23) eine Entscheidung getroffen, die sich mit einem großangelegten Fall des Abrechnungsbetrugs befasst. Die Revisionsinstanz betraf zwei Angeklagte, die sich in Hunderten von Fällen der betrügerischen Abrechnung schuldig gemacht hatten. Neben den Strafurteilen der Vorinstanz spielte insbesondere die Einziehung von Taterträgen eine Rolle. Das Urteil des BGH hebt zentrale Aspekte des materiellen und prozessualen Strafrechts hervor und hat eine hohe praktische Relevanz für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

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  • Steuerhinterziehung im Restaurantbetrieb

    Steuerhinterziehung im Restaurantbetrieb

    Am 12. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren 1 StR 112/24 über die Revision eines Angeklagten, der wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verurteilt worden war. Der Fall dreht sich um die komplexen juristischen Fragestellungen der Steuerhinterziehung, der Verfahrenseinstellung sowie der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs. Ziel dieses Beitrags ist es, die Entscheidung des BGH detailliert zu analysieren und die rechtlichen Probleme präzise darzustellen.

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  • Betrugsstrafbarkeit im Zusammenhang mit Coronatests

    Betrugsstrafbarkeit im Zusammenhang mit Coronatests

    Mit Urteil vom 4. Dezember 2024 (5 StR 498/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufsehenerregende Entscheidung zur Strafbarkeit betrügerischer Abrechnungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie getroffen. Die Entscheidung betrifft zwei Angeklagte, die durch manipulierte Abrechnungen von Coronatests Millionenbeträge erlangten. Das Gericht befasste sich insbesondere mit der Frage, ob und in welchem Umfang die Einziehung von Taterträgen erfolgen kann, wenn einzelne Testleistungen tatsächlich erbracht wurden, die Abrechnung aber durch zusätzliche Täuschungselemente geprägt war.

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  • Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen

    Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen

    Die Nutzung sozialer Medien zur Verbreitung extremistischer Inhalte ist eine zunehmende Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere in politisch aufgeladenen Konfliktsituationen werden digitale Plattformen oft genutzt, um Propaganda terroristischer Organisationen zu verbreiten und dadurch bestimmte ideologische Botschaften zu verstärken.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 3 StR 507/24)die Verurteilung einer Angeklagten wegen des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen (§ 86 Abs. 2 StGB) bestätigt. Die Entscheidung bekräftigt die strafrechtliche Relevanz solcher Handlungen und verdeutlicht, dass das Posten extremistischer Inhalte in sozialen Netzwerken nicht nur politische oder moralische, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

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  • Transparenz im Verständigungsverfahren

    Transparenz im Verständigungsverfahren

    Mit seinem Beschluss vom 11. Dezember 2024 (1 StR 356/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Bedeutung der Transparenz im Strafverfahren unterstrichen. Konkret ging es um die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO im Rahmen eines Verständigungsverfahrens. Die Entscheidung hebt hervor, dass das Gebot der Transparenz nicht nur eine formale Pflicht ist, sondern eine essenzielle Voraussetzung für ein rechtsstaatlich faires Verfahren darstellt.

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  • Junge Finanzagenten: Aachener Jugendliche für Geldwäsche ausgenutzt

    Junge Finanzagenten: Aachener Jugendliche für Geldwäsche ausgenutzt

    Die Aachener Zeitung berichtet aktuell über eine besorgniserregende Entwicklung in unserer Aachener Region: Es werden Jugendliche zunehmend als sogenannte Finanzagenten für illegale Machenschaften wie Computerbetrug, Geldwäsche und Warenkreditbetrug missbraucht.

    Laut dem Zeitungsbericht hat die Polizei bereits mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Sparkasse Aachen hat sogar alle 45 weiterführenden Schulen der Region angeschrieben, um vor dieser neuen Betrugsmasche zu warnen. Die Vorgehensweise der Kriminellen ist perfide: Sie bringen Jugendliche dazu, ihre EC-Karten samt PIN herauszugeben oder ihr Konto für verdächtige Transaktionen zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen führt dies dazu, dass diese Jugendlichen sich selbst strafbar machen.

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  • Kein Verzicht im Rahmen von Verständigungen

    Kein Verzicht im Rahmen von Verständigungen

    Der BGH stellt in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2024 (Az. 5 StR 433/24) klar, dass Verzichtserklärungen auf sichergestellte Gegenstände nicht Gegenstand einer Verständigung nach § 257c StPO sein dürfen.

    Das Landgericht Dresden hatte im Rahmen einer Verständigung dem Angeklagten eine Strafe von drei bis vier Jahren in Aussicht gestellt, sofern er ein Geständnis ablegt und auf die Herausgabe sichergestellten Bargelds verzichtet. Der BGH sieht darin eine gesetzeswidrige Absprache, da Verzichtserklärungen materiell-rechtliche Erklärungen sind und keine verfahrensbezogene Maßnahme oder ein Prozessverhalten im Sinne des § 257c StPO darstellen.

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  • Cum-Ex-Skandal: Neue Entwicklungen im wohl größten Steuerstrafverfahren Deutschlands

    Cum-Ex-Skandal: Neue Entwicklungen im wohl größten Steuerstrafverfahren Deutschlands

    Der Cum-Ex-Skandal bleibt ein juristischer und gesellschaftlicher Dauerbrenner. Auch in den letzten Wochen gab es bedeutende Entwicklungen: Ein millionenschwerer Vergleich in Wiesbaden, der spektakuläre Geständnis-Widerruf eines Kronzeugen und die Ankündigung neuer Anklagen durch die Kölner Staatsanwaltschaft. Diese Vorgänge verdeutlichen, dass die juristische Aufarbeitung der systematischen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Deals noch lange nicht abgeschlossen ist – eine Überblick über die spannendsten Pressemeldungen.

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  • BGH hebt Urteil wegen besonders schweren Raubes auf

    BGH hebt Urteil wegen besonders schweren Raubes auf

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Dezember 2024 (6 StR 248/24) eine Entscheidung des Landgerichts Hannover aufgehoben, in der ein Angeklagter wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war. Zudem hatte das Landgericht die Einziehung eines Betrags von 300 Euro angeordnet.

    Der BGH kam jedoch zu dem Ergebnis, dass das Urteil durchgreifende Erörterungsmängel aufweist, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Zueignungs- und Bereicherungsabsicht. Dies wirft grundsätzliche Fragen zur dogmatischen Abgrenzung von Raub und Erpressung auf und macht eine detaillierte Betrachtung der revisionsgerichtlichen Beanstandungen notwendig.

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  • Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

    Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

    Die Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen ist ein essenzieller Bestandteil der europäischen Außenpolitik. In einer aktuellen Entscheidung (3 StR 373/21) vom 25. November 2024 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Einfuhrverbot für Teakholz aus Myanmar, das durch die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 erlassen wurde.

    Der Fall wirft eine Reihe von rechtsdogmatischen Fragen auf, insbesondere zur Strafbarkeit nach deutschem Recht, zur Zurechnung von Beihilfehandlungen sowie zur Einziehung von Taterträgen.

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