Rechtsanwalt für Sustainability & ESG: Das Schlagwort Sustainability, auch Nachhaltigkeit genannt, hat in der Rechtswissenschaft im Bereich des Umwelt- und Wirtschaftsrechts (etwa bei ESG-Kriterien) eine besondere Bedeutung. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass wirtschaftliches Handeln im Einklang mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen der Gesellschaft stehen muss, um langfristig tragfähig zu sein. Im Umweltrecht bezieht sich Nachhaltigkeit auf den Schutz natürlicher Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen. Im Wirtschaftsrecht geht es darum, nachhaltige Geschäftsmodelle zu schaffen und negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden. Unternehmen müssen sich daher mit Fragen der Nachhaltigkeit auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken und Produkte den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechen.
Unsere kleine Kanzlei berät in ausgewählten Bereichen zu den Themen Sustainability / ESG. Unser Ziel ist die zielgerichtete Unterstützung im Bereich des sozialen Arbeitsrechts, der nachhaltigen Gestaltung von Verträgen und Beratung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsrichtlinien. Hierzu gehört auch die juristische Überprüfung von Lieferanten- und Beschaffungsketten. Ein Schwerpunkt ist natürlich der Bereich digitaler Produkte: IT-Sicherheit, IT-Arbeitsrecht, Batterierecht und Rohstoffrecht unter den Aspekten eines gemeinwohlverträglichen, sozialen Agierens spiegeln unsere eigene Kanzleiphilosophie wider. Dazu gehört, dass wir uns bewusst als kleine Kanzlei postiert haben, die zielgerichtet berät.
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Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!
Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
Es ist in Strafsachen keine Besonderheit, dass Gerichte sich auf die Expertise von Sachverständigen stützen. Dies ist insbesondere in Fällen relevant, in denen es um komplexe medizinische oder psychologische Beurteilungen geht. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 2 StR 234/23) verdeutlicht, welche Anforderungen an ein Gericht gestellt werden, wenn es sich der Meinung eines Sachverständigen anschließt.
In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Beschluss vom 18.04.2024, 24 W 5/24) über die Voraussetzungen und Grenzen einer Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO in einem selbständigen Beweisverfahren entschieden. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Praxis des Bau- und Immobilienrechts, da sie die Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage im Zusammenhang mit einer Kostenentscheidung präzisiert.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 308/23) behandelt die rechtliche Thematik der selbständigen Anknüpfungstat im Kontext des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Diese Entscheidung ist von besonderer Relevanz im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, da sie die rechtliche Handhabung von zusammenhängenden, jedoch rechtlich zu trennenden Handlungen klärt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung wichtige Leitlinien zur Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB formuliert. Im Urteil vom 26. März 2024 (Aktenzeichen 4 StR 416/23) wurden bedeutende Aspekte beleuchtet, die bei der Beurteilung der Notwendigkeit eines Berufsverbots als Maßregel der Besserung und Sicherung zu berücksichtigen sind. Diese Entscheidung bietet aufschlussreiche Einsichten in die rechtlichen Erwägungen, die solch eine schwerwiegende berufliche Restriktion rechtfertigen.
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beleuchtet erneut die komplexen Herausforderungen und rechtlichen Konsequenzen, die mit Versicherungsbetrug verbunden sind. Der Fall (2 StR 119/23) betraf einen Arzt, der durch manipulierte Anträge und gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von seiner privaten Krankenversicherung unrechtmäßig Leistungen bezog.
In einem bemerkenswerten Fall (3 StR 61/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit den Grenzen der Ausübung der Heilkunde und der Einwilligung bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen auseinandergesetzt. Dieser Fall gibt Anlass, die Definition der Tätigkeit der Heilkunde gemäß § 1 Abs. 2 HeilprG und die rechtlichen Konsequenzen der unerlaubten Ausübung tiefgehender zu betrachten.
In einer jüngsten Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Definition der „nicht geringen Menge“ von Cannabis auseinandergesetzt, ein Thema von erheblicher juristischer und gesellschaftlicher Relevanz. Der BGH bestätigt den Grenzwert für die nicht geringe Menge von Cannabisprodukten, der bei einem Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) angesetzt wird auch im Rahmen des KCanG.
In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (Az.: 5 StR 12/23) ging es um die Frage der Verjährung im Zusammenhang mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens.
Dabei werden zwei Arten von Verjährung unterschieden: die Verfolgungsverjährung, welche den Zeitraum für die strafrechtliche Verfolgung eines Delikts regelt, und die Vollstreckungsverjährung, welche sich auf die Durchsetzung einer verhängten Strafe bezieht.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Aussagewürdigung (Aktenzeichen: 2 StR 284/23) behandelt die komplexen Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Bedeutung von Beweisanträgen im strafrechtlichen Kontext.
Der Fall illustriert besonders die Herausforderungen, die sich ergeben, wenn das Gericht mit einer „Aussage gegen Aussage“-Konstellation konfrontiert wird und wie solche Situationen rechtlich zu bewerten sind.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 11. April 2024 (5 Ws 64/24) eine relevante Entscheidung hinsichtlich der Tragweite der Religionsfreiheit und der Neutralitätspflicht des Staates im Kontext des Schöffenamtes getroffen.
Diese Entscheidung ergänzt die Diskussion um das Kopftuchverbot, die bereits im Kontext einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, hier im Blog) thematisiert wurde, und setzt damit neue Akzente in der Debatte über die Sichtbarkeit religiöser Symbole im juristischen Bereich.
Am 15. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil V ZR 115/22 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schwarzgeldabrede bei Immobilienkaufverträgen getroffen. Diese Entscheidung hat für Käufer und Verkäufer von Grundstücken weitreichende Auswirkungen und klärt die Rechtslage bezüglich der Gültigkeit von Verträgen trotz steuerlich unkorrekter Vereinbarungen.
In einem Beschluss vom 26. März 2024 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 89/23 dazu geäußert, dass das Berufungsgericht die Rechte der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem es ohne sachverständige Begutachtung eine Schadensschätzung vornahm.
Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Schadensschätzung in zivilrechtlichen Verfahren – insbesondere zur Frage des Absehens von der Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16. Februar 2024 (Az.: 1 ORs 25 Ss 1/23) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Protestaktionen, die von Klimaaktivisten durchgeführt wurden. Die Entscheidung umfasst wesentliche Aspekte der Nötigung, Mittäterschaft, Verwerflichkeit von Straßensperren und die Auslegung des Hausfriedensbruchs.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 10. April 2024 (Az. VIII ZR 161/23) eine wegweisende Entscheidung zur Auslegung eines vereinbarten allgemeinen Haftungsausschlusses im Kaufvertrag getroffen. Die Klage betraf die Auslegung eines Kaufvertrags, bei dem ein fast 40 Jahre altes Fahrzeug mit einer defekten Klimaanlage unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft wurde.
Hinweis: Die Entscheidung erging zu der Rechtslage vor der Reform des Kaufvertragsrechts im Jahr 2022 und ist nur bedingt auf heutige Verträge anzuwenden.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall 2 StR 404/23 vom 15. Februar 2024 betrifft eine Revision in einem schwerwiegenden Fall von sexueller Gewalt, bei dem der Angeklagte, ein Jugendfußballtrainer, seine Position ausnutzte, um sexuelle Kontakte zu jungen Spielern zu erzwingen.