Der Bundestag hat am 15.11.2019 das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ verabschiedet. Nach den letzten Schritten im Jahr 2017 setzt sich damit der systematische Abbau von Beschuldigtenrechten fort, während eine echte Modernisierung der in die Jahre gekommenen deutschen Strafprozessordnung weiter verschleppt wird.
Hinweis: Zugleich wurden die EU-Vorgaben zur Sicherung des Pflichtverteidigers umgesetzt, ich habe dies hier dokumentiert. Auch hier verbleibt es dabei, dass der deutsche Gesetzgeber sich einem modernen Rechtsstaat verweigert, weiterhin bekommt man in Deutschland keinen Rechtsanwalt gestellt wenn man sich keinen Leisten kann (sondern erst, wenn der Staat meint es sei wichtig genug für einen Verteidiger).
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