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Schlagwort: Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine Sanktion, die im deutschen Strafrecht alternativ oder ergänzend zur Freiheitsstrafe oder Bewährungsstrafe verhängt werden kann. Sie besteht in der Verpflichtung des Verurteilten, einen bestimmten Geldbetrag an den Staat zu zahlen.

Die Höhe der Geldstrafe wird vom Gericht im Rahmen der Urteilsgründe festgesetzt und richtet sich nach der Schwere der Tat, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Verurteilten sowie weiteren Umständen des Einzelfalls. Dabei wird auch geprüft, ob ein Tagessatz zwischen einem Euro und 30.000 Euro angemessen ist.

Die Anzahl der Tagessätze ergibt sich aus der Gesamtgeldstrafe, die in der Regel ein Mehrfaches des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Verurteilten beträgt. Zur Berechnung der Tagessatzhöhe wird das Nettoeinkommen des Verurteilten durch 30 geteilt.

Wird eine Geldstrafe rechtskräftig verhängt, muss der Verurteilte den geforderten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist an die Staatskasse zahlen. Andernfalls droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, bei der die Geldstrafe durch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ersetzt wird.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Klimakleber: Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

    Klimakleber: Notwendige Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. März 2025 (Aktenzeichen: 15 NBs 403 Js 64945/22) wichtige Fragen zur notwendigen Verteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe entschieden. Der Fall betraf einen Angeklagten, dem in mehreren Verfahren Strafen drohten, die gesamtstrafenfähig waren und deren Summe voraussichtlich eine Höhe erreichte, die das Merkmal der „Schwere der Tat“ im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO begründete. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in solchen Fällen.

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  • Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in einem aktuellen Beschluss vom 13. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 1 Ws 494/24) wichtige Fragen zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Bewährungswiderruf: Anrechnung von Leistungen bei Gesamtstrafe

    Bewährungswiderruf: Anrechnung von Leistungen bei Gesamtstrafe

    In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (Aktenzeichen: 1 StR 37/25) geht es um die Anrechnung von Leistungen, die ein Angeklagter im Rahmen einer Bewährungsauflage erbracht hat.

    Der BGH hat entschieden, dass das Landgericht Ravensburg bei der Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten einen Rechtsfehler begangen hat, indem es versäumte, die vom Angeklagten erbrachten Leistungen auf die Bewährungsauflage anzurechnen.

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  • Einziehung und Verhältnis von kumulativer Freiheits- und Geldstrafe

    Einziehung und Verhältnis von kumulativer Freiheits- und Geldstrafe

    Ein Angeklagter hatte über Monate gefälschte Impfnachweise verkauft und sich damit einen beträchtlichen Gewinn verschafft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung in 85 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und verhängte daneben eine Gesamtgeldstrafe von 210 Tagessätzen. Außerdem ordnete es die Einziehung des Erlöses in Höhe von rund 15.800 € an.

    Die Staatsanwaltschaft beanstandete, dass das Gericht Freiheits- und Geldstrafe kumulativ verhängt hatte, obwohl der unrechtmäßig erlangte Gewinn bereits durch Einziehung abgeschöpft wurde.

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  • Bundesweite Zoll-Razzia gegen Schwarzarbeit auf dem Bau 2025

    Bundesweite Zoll-Razzia gegen Schwarzarbeit auf dem Bau 2025

    Am 16. Juni 2025 führt der Zoll eine bundesweite Razzia gegen Schwarzarbeit in der Baubranche durch. Mit rund 2.800 Beamtinnen und Beamten im Einsatz wurden Baustellen in ganz Deutschland kontrolliert, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen. Im Folgenden geht es um einen Überblick über die heutigen Geschehnisse samt tieferem Einblick in die Hintergründe und rechtlichen Aspekte von Zollkontrollen auf Baustellen. Auf unserer Webseite finden Sie bereits eine Vielzahl von Informationen zu den Themen Schwarzarbeit und §266a StGB.

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  • BGH zur Beihilfe eines Arbeitnehmers zur Untreue: Wenn die Abfindung teuer wird

    BGH zur Beihilfe eines Arbeitnehmers zur Untreue: Wenn die Abfindung teuer wird

    Mit Beschluss vom 25. März 2025 (4 StR 357/23) hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt, die Arbeitgebern im öffentlichen Dienst wie privaten Unternehmenslenkern gleichermaßen eine unmissverständliche Botschaft vermittelt: Eine exorbitant hohe Abfindung kann nicht nur Haushaltsmittel belasten, sondern unter Umständen strafrechtlich relevant sein — auch für den Arbeitnehmer, der sie entgegennimmt.

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  • BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    Ein Unternehmensleiter beantragte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und bat um Verfahrenskostenstundung, um die Gerichtskosten nicht sofort zahlen zu müssen. Dabei erklärte er, wie gesetzlich gefordert, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer sogenannten Insolvenzstraftat (wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott) zu einer erheblichen Strafe verurteilt wurde. Tatsächlich war er aber kurz zuvor wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und mehrfachen Bankrotts zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.

    Die Einzelstrafen betrugen:

    • 130 Tagessätze für Insolvenzverschleppung
    • 4×70 Tagessätze für Bankrott

    Das Insolvenzgericht hob daraufhin die Stundung der Verfahrenskosten auf, weil es meinte, der Schuldner habe falsche Angaben gemacht: Die Verurteilung zu einer so hohen Gesamtstrafe sei verschwiegen worden.

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  • Zur strafrechtlichen Reichweite des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB bei heimlichen Bildaufnahmen in Wohnräumen

    Zur strafrechtlichen Reichweite des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB bei heimlichen Bildaufnahmen in Wohnräumen

    Wann wird ein Blick zur Straftat: Die Strafnorm des § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich vor heimlicher bildlicher Ausforschung – doch nicht jede Aufnahme im privaten Raum ist zugleich strafbar. Der Beschluss des OLG Hamm vom 18. März 2025 (4 ORs 24/25) verdeutlicht, dass es neben der Anfertigung der Aufnahme eines weiteren Elements bedarf: einer tatsächlichen Verletzung der Intimsphäre. Das Gericht korrigiert damit ein zu weites Verständnis des Amtsgerichts Warendorf und präzisiert die Abgrenzung zwischen bloßer Privatsphäre und strafrechtlich geschützter Intimsphäre.

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  • Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    BGH zur abredewidrigen Verwendung einer Geldkarte: Mit Beschluss vom 9. Oktober 2024 (Az. 5 StR 409/24) hat der Bundesgerichtshof erneut die maßgeblichen dogmatischen Grenzen des § 263a StGB (Computerbetrug) konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die strafrechtliche Bewertung einer EC-Kartenzahlung*, die ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen des Kontoinhabers, jedoch unter Verwendung korrekter Zugangsdaten und durch einen formal Bevollmächtigten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass nicht jede unbefugte Nutzung technischer Zugangsmittel den Straftatbestand erfüllt – und dass die „Unbefugtheit“ im Sinne des Computerbetrugs strikt „betrugsspezifisch“ zu verstehen ist.

    * Hinweis: Der BGH spricht bis heute (wie manche Literatur) von der „EC-Karte“, so auch in dieser Entscheidung. Dabei gibt es genau genommen heute gar keine EC-Karte mehr, sauberer wäre es, von der Geldkarte zu sprechen. Da der BGH dies ausdrücklich so benennt, behalte ich es als synonyme Bezeichnung bei.

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  • Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Wenn Ermittlungen gegen Polizisten drohen: Körperverletzung im Amt durch Polizisten aus strafrechtlicher Sicht. Körperverletzungsvorwürfe gegen Polizeibeamte sind kein Randthema mehr. Gerade in Zeiten zunehmender Sensibilität gegenüber polizeilichem Handeln und einer breiten medialen Aufmerksamkeit kann eine Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ mehr als nur eine dienstrechtliche Komplikation sein.

    Die Vorwürfe sind ernst, die rechtlichen Folgen können gravierend sein, und nicht selten steht mehr auf dem Spiel als nur ein Strafverfahren: Die beamtenrechtliche Existenz, das berufliche Ansehen und die psychische Belastung wiegen schwer. Dieser Beitrag will einen juristisch fundierten, aber verständlichen Überblick geben, was hinter dem Tatvorwurf steckt, was ihn von der „normalen“ Körperverletzung unterscheidet und welche Entwicklungen die Rechtsprechung zuletzt genommen hat.

    Hinweis: Wir vertreten keine Opfer von Straftaten. Wenn Sie vermeintliches Opfer von Polizeigewalt sind, wenden Sie sich an den Weißen Ring. In unserer Kanzlei werden regelmäßig Justizangehörige, speziell Polizisten und auch Richter, verteidigt.

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  • Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    In einem bemerkenswerten Urteil vom 12. März 2024 (Az. 12 KLs 505 Js 503/22) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Höhe des Tagessatzes für einen Bürgergeldempfänger bei der Verhängung einer Geldstrafe auf 5 € festgesetzt. Trotz eines massiven Steuerhinterziehungsfalls mit einer Schadenssumme von über 700.000 € wurde dem Angeklagten eine moderate finanzielle Sanktion auferlegt – unter Verweis auf seine tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die sozialstaatlich geprägte Auslegung des § 40 Abs. 2 StGB und die Grenzen strafrechtlicher Sanktionierung bei mittellosen Straftätern.

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  • Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Wer seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder Punkten verliert, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um Wissen oder eine medizinische Prüfung, sondern um die tiefgreifende Frage: Hat der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt und ist er wieder zuverlässig im Straßenverkehr?

    Genau hier setzt eine wachsende Grauzone an – ein unregulierter Markt unseriöser Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen ködern. Recherchen und Ermittlungen zeigen nun das wahre Ausmaß eines perfiden Geschäftsmodells – mit drastischen rechtlichen Folgen für die Betroffenen.

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  • Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

    Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

    In unserem benachbarten Kreis Heinsberg hat sich womöglich ein handfester Umweltskandal ereignet, der nicht nur regionale, sondern auch überregionale Aufmerksamkeit auf sich zieht. Was zunächst nach einem lokalen Fehltritt aussah, offenbart sich zunehmend als mögliches Netzwerk organisierter Umweltkriminalität.

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  • Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 4 ORs 24/25) hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Amtsgerichts Warendorf aufgehoben, in dem ein Angeklagter wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Entscheidung ist wegweisend für das Verständnis des Anwendungsbereichs dieser Strafvorschrift. Sie stellt klar, dass nicht jede heimliche Aufnahme in privaten Räumen automatisch eine strafbare Verletzung der Intimsphäre darstellt. Vielmehr muss ein tatsächlicher Verletzungserfolg vorliegen, der über bloße Beobachtung neutraler Alltagshandlungen hinausgeht.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen

    Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen

    Die juristische Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte schreitet weiter voran. Mit Urteil vom 27. November 2024 (Az. 1 StR 473/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in den Mittelpunkt gestellt. Im Zentrum der Entscheidung standen vier Angeklagte, die über Jahre hinweg mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag Steuererstattungen erschlichen hatten. Die Revisionen betrafen insbesondere die Frage, in welchem Umfang die Einziehung des Wertersatzes für die unrechtmäßig erlangten Gewinne erfolgen kann.

    Die Entscheidung des BGH bestätigt die strengen Maßstäbe der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und klärt zudem eine Reihe steuerlicher Fragen. Besonders relevant ist das Urteil für Finanzmarktakteure, da es die Praxis der strafrechtlichen Einziehung weiter konkretisiert und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt.

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