Schlagwort: Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine Sanktion, die im deutschen Strafrecht alternativ oder ergänzend zur Freiheitsstrafe oder Bewährungsstrafe verhängt werden kann. Sie besteht in der Verpflichtung des Verurteilten, einen bestimmten Geldbetrag an den Staat zu zahlen.

Die Höhe der Geldstrafe wird vom Gericht im Rahmen der Urteilsgründe festgesetzt und richtet sich nach der Schwere der Tat, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Verurteilten sowie weiteren Umständen des Einzelfalls. Dabei wird auch geprüft, ob ein Tagessatz zwischen einem Euro und 30.000 Euro angemessen ist.

Die Anzahl der Tagessätze ergibt sich aus der Gesamtgeldstrafe, die in der Regel ein Mehrfaches des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Verurteilten beträgt. Zur Berechnung der Tagessatzhöhe wird das Nettoeinkommen des Verurteilten durch 30 geteilt.

Wird eine Geldstrafe rechtskräftig verhängt, muss der Verurteilte den geforderten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist an die Staatskasse zahlen. Andernfalls droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, bei der die Geldstrafe durch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ersetzt wird.

  • BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    Ein Unternehmensleiter beantragte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und bat um Verfahrenskostenstundung, um die Gerichtskosten nicht sofort zahlen zu müssen. Dabei erklärte er, wie gesetzlich gefordert, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer sogenannten Insolvenzstraftat (wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott) zu einer erheblichen Strafe verurteilt wurde. Tatsächlich war er aber kurz zuvor wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und mehrfachen Bankrotts zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.

    Die Einzelstrafen betrugen:

    • 130 Tagessätze für Insolvenzverschleppung
    • 4×70 Tagessätze für Bankrott

    Das Insolvenzgericht hob daraufhin die Stundung der Verfahrenskosten auf, weil es meinte, der Schuldner habe falsche Angaben gemacht: Die Verurteilung zu einer so hohen Gesamtstrafe sei verschwiegen worden.

    (mehr …)
  • Zur strafrechtlichen Reichweite des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB bei heimlichen Bildaufnahmen in Wohnräumen

    Zur strafrechtlichen Reichweite des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB bei heimlichen Bildaufnahmen in Wohnräumen

    Wann wird ein Blick zur Straftat: Die Strafnorm des § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich vor heimlicher bildlicher Ausforschung – doch nicht jede Aufnahme im privaten Raum ist zugleich strafbar. Der Beschluss des OLG Hamm vom 18. März 2025 (4 ORs 24/25) verdeutlicht, dass es neben der Anfertigung der Aufnahme eines weiteren Elements bedarf: einer tatsächlichen Verletzung der Intimsphäre. Das Gericht korrigiert damit ein zu weites Verständnis des Amtsgerichts Warendorf und präzisiert die Abgrenzung zwischen bloßer Privatsphäre und strafrechtlich geschützter Intimsphäre.

    (mehr …)
  • Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    Computerbetrug nur bei täuschungsäquivalenter Nutzung

    BGH zur abredewidrigen Verwendung einer Geldkarte: Mit Beschluss vom 9. Oktober 2024 (Az. 5 StR 409/24) hat der Bundesgerichtshof erneut die maßgeblichen dogmatischen Grenzen des § 263a StGB (Computerbetrug) konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die strafrechtliche Bewertung einer EC-Kartenzahlung*, die ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen des Kontoinhabers, jedoch unter Verwendung korrekter Zugangsdaten und durch einen formal Bevollmächtigten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass nicht jede unbefugte Nutzung technischer Zugangsmittel den Straftatbestand erfüllt – und dass die „Unbefugtheit“ im Sinne des Computerbetrugs strikt „betrugsspezifisch“ zu verstehen ist.

    * Hinweis: Der BGH spricht bis heute (wie manche Literatur) von der „EC-Karte“, so auch in dieser Entscheidung. Dabei gibt es genau genommen heute gar keine EC-Karte mehr, sauberer wäre es, von der Geldkarte zu sprechen. Da der BGH dies ausdrücklich so benennt, behalte ich es als synonyme Bezeichnung bei.

    (mehr …)
  • Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Wenn Ermittlungen gegen Polizisten drohen: Körperverletzung im Amt durch Polizisten aus strafrechtlicher Sicht. Körperverletzungsvorwürfe gegen Polizeibeamte sind kein Randthema mehr. Gerade in Zeiten zunehmender Sensibilität gegenüber polizeilichem Handeln und einer breiten medialen Aufmerksamkeit kann eine Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ mehr als nur eine dienstrechtliche Komplikation sein.

    Die Vorwürfe sind ernst, die rechtlichen Folgen können gravierend sein, und nicht selten steht mehr auf dem Spiel als nur ein Strafverfahren: Die beamtenrechtliche Existenz, das berufliche Ansehen und die psychische Belastung wiegen schwer. Dieser Beitrag will einen juristisch fundierten, aber verständlichen Überblick geben, was hinter dem Tatvorwurf steckt, was ihn von der „normalen“ Körperverletzung unterscheidet und welche Entwicklungen die Rechtsprechung zuletzt genommen hat.

    Hinweis: Wir vertreten keine Opfer von Straftaten. Wenn Sie vermeintliches Opfer von Polizeigewalt sind, wenden Sie sich an den Weißen Ring. In unserer Kanzlei werden regelmäßig Justizangehörige, speziell Polizisten und auch Richter, verteidigt.

    (mehr …)
  • Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    In einem bemerkenswerten Urteil vom 12. März 2024 (Az. 12 KLs 505 Js 503/22) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Höhe des Tagessatzes für einen Bürgergeldempfänger bei der Verhängung einer Geldstrafe auf 5 € festgesetzt. Trotz eines massiven Steuerhinterziehungsfalls mit einer Schadenssumme von über 700.000 € wurde dem Angeklagten eine moderate finanzielle Sanktion auferlegt – unter Verweis auf seine tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die sozialstaatlich geprägte Auslegung des § 40 Abs. 2 StGB und die Grenzen strafrechtlicher Sanktionierung bei mittellosen Straftätern.

    (mehr …)
  • Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Wer seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder Punkten verliert, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um Wissen oder eine medizinische Prüfung, sondern um die tiefgreifende Frage: Hat der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt und ist er wieder zuverlässig im Straßenverkehr?

    Genau hier setzt eine wachsende Grauzone an – ein unregulierter Markt unseriöser Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen ködern. Recherchen und Ermittlungen zeigen nun das wahre Ausmaß eines perfiden Geschäftsmodells – mit drastischen rechtlichen Folgen für die Betroffenen.

    (mehr …)
  • Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

    Umweltkriminalität im Kreis Heinsberg: Ein Skandal von gigantischem Ausmaß?

    In unserem benachbarten Kreis Heinsberg hat sich womöglich ein handfester Umweltskandal ereignet, der nicht nur regionale, sondern auch überregionale Aufmerksamkeit auf sich zieht. Was zunächst nach einem lokalen Fehltritt aussah, offenbart sich zunehmend als mögliches Netzwerk organisierter Umweltkriminalität.

    (mehr …)
  • Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

    Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 4 ORs 24/25) hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Amtsgerichts Warendorf aufgehoben, in dem ein Angeklagter wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Entscheidung ist wegweisend für das Verständnis des Anwendungsbereichs dieser Strafvorschrift. Sie stellt klar, dass nicht jede heimliche Aufnahme in privaten Räumen automatisch eine strafbare Verletzung der Intimsphäre darstellt. Vielmehr muss ein tatsächlicher Verletzungserfolg vorliegen, der über bloße Beobachtung neutraler Alltagshandlungen hinausgeht.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

    (mehr …)
  • Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen

    Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen

    Die juristische Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte schreitet weiter voran. Mit Urteil vom 27. November 2024 (Az. 1 StR 473/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in den Mittelpunkt gestellt. Im Zentrum der Entscheidung standen vier Angeklagte, die über Jahre hinweg mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag Steuererstattungen erschlichen hatten. Die Revisionen betrafen insbesondere die Frage, in welchem Umfang die Einziehung des Wertersatzes für die unrechtmäßig erlangten Gewinne erfolgen kann.

    Die Entscheidung des BGH bestätigt die strengen Maßstäbe der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und klärt zudem eine Reihe steuerlicher Fragen. Besonders relevant ist das Urteil für Finanzmarktakteure, da es die Praxis der strafrechtlichen Einziehung weiter konkretisiert und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt.

    (mehr …)
  • Tabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars

    Tabaksteuer und Shisha-Tabak: Strafrechtliche Risiken für Händler und Bars

    Tabaksteuer und Shisha-Tabak im Steuerstrafrecht: Die steigende Beliebtheit von Shisha-Bars und Wasserpfeifentabak hat nicht nur den Markt belebt, sondern auch das Interesse der Zollverwaltung geweckt. Mit der Einführung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes und verschärften Regelungen zur Tabaksteuer sieht sich die Branche erheblichen Herausforderungen gegenüber.

    Insbesondere die Steuerpflicht beim Mischen von Tabakkomponenten sowie die strengen Verpackungsvorschriften bergen erhebliche strafrechtliche Risiken für Händler und Konsumenten. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Fallstricke und die Gefahr von Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.

    (mehr …)
  • OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    OLG Karlsruhe zur Strafbarkeit von Straßenblockaden

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 4. Februar 2025 (Az. 2 ORs 350 SRs 613/24) eine wichtige Entscheidung zur strafrechtlichen Beurteilung von Straßenblockaden getroffen. Die Frage, ob sich Klimaaktivisten durch Blockaden des Straßenverkehrs strafbar machen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer und gesellschaftlicher Debatten.

    Im Zentrum der Entscheidung stand der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), insbesondere die Abgrenzung zwischen psychischem und physischem Zwang sowie die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und den Rechten unbeteiligter Dritter. Das OLG Karlsruhe hob eine Freisprechung des Landgerichts Freiburg auf und bejahte eine Strafbarkeit der Blockierer.

    (mehr …)
  • Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter – Oberlandesgericht Hamm verschärft die Konsequenzen

    Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter – Oberlandesgericht Hamm verschärft die Konsequenzen

    Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 08. Januar 2025, Az. 1 ORs 70/24) hatte sich mit einer rechtlich brisanten Frage zu befassen: Welche Konsequenzen drohen einem Fahrer, der unter erheblichem Alkoholeinfluss einen E-Scooter benutzt?

    Während das Amtsgericht Hamm zunächst nur eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von vier Monaten verhängt hatte, verlangte die Staatsanwaltschaft eine härtere Sanktion – nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation und stellte klar, dass die gesetzliche Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auch für E-Scooter-Fahrer gilt, wenn eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegt.

    (mehr …)
  • Biotechnologie: BiotechCrime als Schnittstelle von Biotechnologie und Strafrecht

    Biotechnologie: BiotechCrime als Schnittstelle von Biotechnologie und Strafrecht

    Biotechnologie reicht von der klassischen Gentechnik über die Entwicklung personalisierter Medizin bis hin zur synthetischen Biologie, die biologische Systeme nach Baukastenprinzip verändert. Dank CRISPR-Cas9 kann DNA gezielt editiert werden, während biotechnologische Verfahren zunehmend in die industrielle Produktion einfließen – sei es zur Herstellung von Medikamenten, künstlichen Organismen oder sogar Drogen. Doch wo Innovationen sprießen, gibt es auch rechtliche und ethische Fallstricke.

    Die Biotechnologie eröffnet nicht nur ungeahnte medizinische und wirtschaftliche Chancen, sondern birgt auch erhebliche Risiken, insbesondere im Bereich der Kriminalität. Diese neue Dimension strafrechtlich relevanter Tatbestände wird von mir unter dem Schlagwort „BiotechCrime“ zusammengefasst.

    (mehr …)
  • Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen

    Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen

    Beim Oberlandesgericht Koblenz (1 OLG 4 Ss 105/22) ging es um die Frage, ob das bloße Retweeten eines Links zu einer Bildaufnahme einer hilflosen Person eine strafbare Handlung nach § 201a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB darstellt.

    Das Gericht bejahte dies und stellte klar, dass das Zugänglichmachen eines Links mit einer solchen Bildaufnahme ausreicht, um den Tatbestand zu erfüllen – unabhängig davon, ob der Retweetende die Aufnahme selbst erstellt oder verändert hat. Zudem wurde festgestellt, dass der Täter vorsätzlich handelte, da er durch seine Kommentierung gezielt Neugier weckte und die Verbreitung des Materials förderte.

    (mehr …)
  • Regulierung von künstlicher Intelligenz durch den AI-Act (KI-Verordnung, 2025)

    Regulierung von künstlicher Intelligenz durch den AI-Act (KI-Verordnung, 2025)

    Die KI-Verordnung (der „AI Act“) reguliert Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von KI. Nun bringen es EU-Regeln mit sich, äußerst umfangreich und komplex zu sein – zwar bieten sich hier viele Hilfen beim Verständnis des Textes, aber gerade Laien sind schnell überfordert, die wesentlichen ersten Infos systematisch zu erfassen.

    Im Folgenden möchte ich eine kleine Hilfestellung geben, zum Orientieren für diejenigen, die sich mit der Entwicklung von KI beschäftigen. Hinweis: Beachten Sie den Beitrag dazu aus dem Jahr 2026.

    (mehr …)