Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine Sanktion, die im deutschen Strafrecht alternativ oder ergänzend zur Freiheitsstrafe oder Bewährungsstrafe verhängt werden kann. Sie besteht in der Verpflichtung des Verurteilten, einen bestimmten Geldbetrag an den Staat zu zahlen.

Die Höhe der Geldstrafe wird vom Gericht im Rahmen der Urteilsgründe festgesetzt und richtet sich nach der Schwere der Tat, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Verurteilten sowie weiteren Umständen des Einzelfalls. Dabei wird auch geprüft, ob ein Tagessatz zwischen einem Euro und 30.000 Euro angemessen ist.

Die Anzahl der Tagessätze ergibt sich aus der Gesamtgeldstrafe, die in der Regel ein Mehrfaches des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Verurteilten beträgt. Zur Berechnung der Tagessatzhöhe wird das Nettoeinkommen des Verurteilten durch 30 geteilt.

Wird eine Geldstrafe rechtskräftig verhängt, muss der Verurteilte den geforderten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist an die Staatskasse zahlen. Andernfalls droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, bei der die Geldstrafe durch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ersetzt wird.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Deutsche Spionagesoftware fürs Ausland: Strafbar?

    Deutsche Spionagesoftware fürs Ausland: Strafbar?

    Die Aufregung ist gross: Ein deutsches Unternehmen soll ägyptischen Sicherheitsbehörden eine „Spionagesoftware“ angeboten haben. Und natürlich ist gleich die Frage da: Ist das strafbar, wenn ein deutsches Unternehmen eine solche Software für ausländische Staaten erstellt?
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  • eBay-Betrugsmasche: Gebotsabschirmung

    In der aktuellen c’t (Ausgabe 4/2011, S.34, hier einzusehen) findet sich ein Artikel zur „Gebotsabschirmung“ bei eBay. Es handelt sich dabei um eine sehr schädliche Masche nach folgendem Muster: Ein Artikel steht bei eBay bei einem Preis von X Euro (zB 200 Euro). Unser „Betrüger“ bietet nun X+300 Euro (500 Euro), letztlich aber steht der Artikel danach bei X+1 Euro (201 Euro, ein Gebotsschritt höher). Nun wird von einem zweiten Account X+800 Euro (1000 Euro) geboten. Ob dieser Account ein Fake-Account des „Betrügers“ ist oder einfach ein Bekannter, mag dahin gestellt sein. Der Artikel steht danach jedenfalls bei X+301 Euro (501 Euro (das erste Gebot wird um einen Gebotsschritt erhöht).

    Die Idee dahinter, die laut c’t auch funktionieren soll: Wenn man so bei Artikeln vorgeht, kann man den Preis hoch treiben auf ein Niveau, das uninteressant ist. Da man aber innerhalb von einer Stunde, auch bis kurz vor Gebotsende noch, sein Gebot zurückziehen kann, kann unser „Betrüger“ nun hingehen und das letzte (überzogene) Gebot kurz vor Auktionsende zurückziehen. Ergebnis: Kurz vor Auktionsende stürzt der Preis auf das erste Gebot ab (im Beispiel 201 Euro) und der Kaufvertrag kommt günstiger zustande als vielleicht zu erwarten war.
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  • LG Kiel zur Besitzerlangung von Daten und Strafbarkeit von Links

    Als das OLG Hamburg (2-27/09) Anfang dieses Jahres feststellte, dass schon beim Betrachten von Bildern aus dem Internet – ohne dass diese dauerhaft gespeichert werden, auch nicht im Browser-Cache – Besitz vorliegt, gab es heftige Diskussionen dazu. Auch ich habe mich mit dem Urteil sehr ausgiebig beschäftigt und sagte dem Begriff des „normativen Besitzes“ eine gefährliche Zukunft voraus. Das LG Kiel (8 Kls 2/10) demonstriert nun, wie gefährlich.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

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  • Amtsgericht Nürtingen zum SIM-LOCK entfernen

    Vor einiger Zeit schon hat Heise darauf aufmerksam gemacht, dass Staatsanwälte gegen einige ermitteln, die SIM-LOCKs aus ihren Handys entfernt haben. Nun gibt es bei denjenigen, die gewerbsmäßig SIM-LOCKs entfernen, kein Problem eine Strafbarkeit anzunehmen, bewegt man sich doch im Dunstkreis des §17 II Nr.2 UWG. Aber eine Strafbarkeit des Einzelnen, der einen SIM-LOCK durch einfache Eingabe eines Freischaltcodes beseitigt? Undenkbar. Oder?

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  • Erstmals deutsches Urteil: Virtueller Diebstahl strafbar?

    Erstmals deutsches Urteil: Virtueller Diebstahl strafbar?

    Die Augsburger-Allgemeine berichtet von einem Urteil aus Augsburg, das erstmals den virtuellen Diebstahl behandelt (Über die Sache wurde schon Anfang 2009 berichtet). Der Sachverhalt ist verkürzt so darzustellen: Spieler A „stiehlt“ den Spielern B und C (nachdem er diesen ihre Zugangskennungen „abgeluchst“ hat) im Rahmen eines Computerspiels „Items“ ihrer Charaktere. Als die Spieler B und C ihre Charaktere nach einer Spielpause wieder sahen, waren sie sprichwörtlich halbnackt. Der Richter befand diesbezüglich auf eine strafbare Handlung.

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  • Besteht Besitz an Daten, die nur in den Arbeitsspeicher geladen werden?

    Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte festgestellt, dass wer sich kinderpornographische Schriften im Internet mit seinem Browser ansieht, schon beim Betrachten Besitz an Kopien dieser Schriften ausübt, da diese in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden. Eine „Verfestigung“, etwa in Form der Speicherung – sei es unmittelbar im Browser-Cache oder mittelbar durch manuelles Speichern der Bilder – sei nicht nötig. Somit liegt schon beim Betrachten solcher Schriften eine Strafbarkeit nach §184b IV StGB vor.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

    Die Feststellungen des OLG Hamburg werden im Folgenden analysiert und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft. Im Hinblick auf weitere Datendelikte und die allgemeine rechtliche Überlegung, ob ein Besitz an Cache-Dateien begründet sein kann, dürfte die Frage interessant halten. Im Hinblick auf den Besitz von Kinderpornographie spielt inzwischen diese Frage keine Rolle mehr, da schon das „unternehmen“ der Besitzverschaffung eine Straftat nach einer Gesetzesänderung darstellt.

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  • IT-Strafrecht: Zur Auslegung von § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der
    Computerkriminalität wurde § 202c in das Strafgesetzbuch eingefügt. Nach
    Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
    Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Straftat nach § 202a
    (Ausspähen von Daten) oder § 202b (Abfangen von Daten) vorbereitet,
    indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat
    ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem
    anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht. Die
    Vorschrift geht auf das Übereinkommen des Europarates über
    Computerkriminalität (Convention on Cybercrime) vom 23. November 2001
    zurück.

    Auf Grund einer Verfassungsbeschwerde konnte sich das BVerfG nun zur Auslegung des §202c StGB äußern und klären, dass Dual-Use-Tools hiervon grundsätzlich nicht erfasst sind.
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  • Ungebühr bei Gericht

    Gerichtsverhandlung: Ein lauter Abgang kann teuer werden
    Das Zuschlagen der Saaltür kann die Würde des Gerichts verletzen und daher mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
    OLG Zweibrücken, 3 W 199/04

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  • Führerscheinentzug: Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich

    Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle wegen deutlicher Stimmungsschwankungen zwischen depressiv und aggressiv aufgefallen. Eine Blutprobe ergab, dass er vor der Fahrt Haschisch sowie Kokain oder Heroin konsumiert hatte. Der medizinische Sachverständige war deshalb zu dem Ergebnis gelangt, dass der Fahrer nicht in der Lage gewesen sei, seinen Pkw sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen drogenbedingter Fahruntauglichkeit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis.
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