Das Brandenburgische OLG (5 U 105/13) hat festgestellt, dass der „Inhaber“ einer SIM-Karte (also der vertraglich Berechtigte) für die Kosten einzustehen hat, die durch die Benutzung durch einen Dritten entstehen – eine entsprechende AGB-Klausel begegnete beim OLG keinen Bedenken: Soweit Telefondienstleistungen auf die vorgenannte SIM-Karte entfallen, kann die Klägerin diese gemäß 12.3 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen…WeiterlesenTelefonrechnung: Inhaber der SIM-Karte haftet für Kosten durch Dritte
Schlagwort: Geldkarte
Eine Geldkarte ist ein Zahlungsmittel in Form einer Plastikkarte, in die ein elektronischer Chip integriert ist. Dieser Chip kann mit einem Guthaben aufgeladen werden, mit dem dann in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Automaten bezahlt werden kann. In Deutschland war sie vor allem unter dem Namen „GeldKarte“ der Deutschen Kreditwirtschaft bekannt, wird aber heute kaum noch genutzt, da sie zunehmend von kontaktlosen Bezahlsystemen wie NFC abgelöst wird.
Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Geldkarte können in verschiedenen Bereichen auftreten:
- Datenschutz: Der Einsatz der Geldkarte kann datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen. Obwohl die Geldkarte als anonymes Zahlungsmittel konzipiert ist, können bestimmte Transaktionen auf bestimmte Weise zurückverfolgt werden.
- Diebstahl und Verlust: Bei Verlust oder Diebstahl der Geldkarte besteht die Gefahr, dass das auf der Karte gespeicherte Guthaben von einer anderen Person verwendet wird. Im Gegensatz zu Kredit- oder Debitkarten, bei denen eine sofortige Sperrung und Anzeigeerstattung den finanziellen Verlust begrenzen kann, ist dies bei einer Geldkarte mit Guthaben nicht der Fall. Der Verlust ist eher mit dem Verlust von Bargeld vergleichbar.
- Technische Probleme: Technische Probleme können dazu führen, dass das auf der Karte gespeicherte Guthaben nicht abgerufen oder die Karte nicht korrekt aufgeladen wird. Dies kann rechtliche Fragen aufwerfen, z.B. wer für solche Fehler haftet.
- Betrug: Es besteht auch die Gefahr des Betrugs. Technisch versierte Kriminelle könnten versuchen, die Sicherheitssysteme der Karte zu knacken, um an das Guthaben zu gelangen.
- vertragsrechtliche Fragen: Es können vertragsrechtliche Fragen auftreten, z.B. in Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kartenanbieters, die Verfügbarkeit des Guthabens, die Rückerstattung von nicht genutztem Guthaben etc.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 wurde vorgestellt, dabei spielt erneut die „Cyberkriminalität“ eine Rolle, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist: Zunehmend beschäftigt die sog. Cyberkriminalität die Polizeien des Bundes und der Länder, also Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden, indem etwa Daten ausgespäht und abgefangen werden oder indem mit einer Schadsoftware Daten…WeiterlesenPolizeiliche Kriminalstatistik 2012: Entwicklung der IT-Straftaten
Datenschutz funktioniert hierzulande inzwischen nur noch auf zwei Ebenen: Entweder es wird an Fronten gekämpft, die zwar rechtlich korrekt, für den Alltag der Menschen bedeutungslos sind (man denke nur an das erfolgreiche Bemühen, Google-Analytics & Co. zu regulieren) – oder man regt sich ahnungslos über Themen auf, produziert einen „Hype“, um über etwas zu diskutieren,…WeiterlesenFakten: Datenweitergabe im Rahmen des Bundesmeldegesetzes
Wenn die EC-Karte gestohlen wurde, wird darum gestritten, wer für abgehobene Beträge (also den Missbrauch) haften soll: Die Rechtsprechung hält am Anscheinsbeweis bei zeitnaher Nutzung fest, der dahin geht, dass die PIN-Nummer mit der Karte zusammen aufgbewahrt wurde. Zwar macht der Bundesgerichtshof inzwischen Zugeständnisse, die sind aber eher schwer zu erfüllen. Ein Überblick.WeiterlesenGestohlene EC-Karte: Nichts neues von der Rechtsprechung
Der NDR berichtet von einer (noch) nicht öffentlichen Übereinkunft der Landesdatenschutzbeauftragen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen mit diversen Dienstleistern im Bereich der EC-Kartenzahlung. Zur Erinnerung: Seit einiger Zeit steht die durchaus kritikwürdige Praxis der Handhabung von Kartenzahlungen in Supermärkten und Tankstellen in der Kritik, ich hatte das Problem hier aufbereitet.Das Problem ist schlicht, dass Verbraucher…WeiterlesenSpeicherung von EC-Zahlungsdaten etwas gebessert?
Das LG Berlin (10 O 10/09) hält die Rechtsprechung des BGH aufrecht und stellt fest: […] spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN auf der Karte notiert oder aber die PIN gemeinsam mit der Karte verwahrt hat, wenn zeitnah nach einem Diebstahl einer EC-Karte unter Verwendung der Karte und der Eingabe der richtigen…WeiterlesenEC-Karten nicht im Auto lassen!
Aktuelles zum Skimming
Das Skimming bei EC-Karten erfreut sich weiter hoher Beliebtheit – ein guter Grund, auf die aktuellen Entwicklungen zum Thema zu blicken. Noch im März 2010 hatte sich der 4. BGH-Strafsenat zu Wort gemeldet und verkündet, dass beim Auslesen von Daten, die in einem Magnetstreifen gespeichert sind, nicht automatisch der §202a StGB gegeben sein muss –…WeiterlesenAktuelles zum Skimming
Aktuelles zum Skimming 2010
Das Skimming bei EC-Karten erfreut sich weiter hoher Beliebtheit – ein guter Grund, auf die aktuellen Entwicklungen zum Thema zu blicken. Noch im März 2010 hatte sich der 4. BGH-Strafsenat zu Wort gemeldet und verkündet, dass beim Auslesen von Daten, die in einem Magnetstreifen gespeichert sind, nicht automatisch der §202a StGB gegeben sein muss. Nun…WeiterlesenAktuelles zum Skimming 2010
Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer ec-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) an Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Karteninhaber die PIN auf der ec-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn andere Ursachen für den Mißbrauch nach der Lebenserfahrung außer…WeiterlesenBeweislast beim Missbrauch einer EC-Karte nach Diebstahl