PIN zu EC-Karte abgenötigt: Dennoch nur versuchte schwere räuberische Erpressung

Der BGH (3 StR 294/10) hat entschieden, dass eine unter Androhung von Gewalt heraus genötigte PIN nicht automatisch keine (schwere) räuberische Erpressung sein muss. Dreh- und Angelpunkt bei der Frage ist der Vermögensschaden, dabei ist es schon länger auch vom BGH anerkannt, dass eine erlangte PIN mit dazu gehöriger EC-Karte durchaus ein Schaden sein kann, auf Grund der abstrakten Vermögensgefährdung in Form der jederzeitigen Verfügungsbefugnis des Täters. Was also hat in diesem Fall den Ausschlag gegeben?

Die Antwort des BGH ist m.E. zwar richtig, hinterlässt aber einen Faden Beigeschmack: Entscheidend war in diesem Fall, dass das Konto nicht mehr gedeckt war, die Täter konnten also letztlich gar nicht verfügen, selbst wenn sie alle notwendigen “Unterlagen” hatten.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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