PIN zu EC-Karte abgenötigt: Dennoch nur versuchte schwere räuberische Erpressung

Der BGH (3 StR 294/10) hat entschieden, dass eine unter Androhung von Gewalt heraus genötigte PIN nicht automatisch keine (schwere) räuberische Erpressung sein muss. Dreh- und Angelpunkt bei der Frage ist der Vermögensschaden, dabei ist es schon länger auch vom BGH anerkannt, dass eine erlangte PIN mit dazu gehöriger EC-Karte durchaus ein Schaden sein kann, auf Grund der abstrakten Vermögensgefährdung in Form der jederzeitigen Verfügungsbefugnis des Täters. Was also hat in diesem Fall den Ausschlag gegeben?

Die Antwort des BGH ist m.E. zwar richtig, hinterlässt aber einen Faden Beigeschmack: Entscheidend war in diesem Fall, dass das Konto nicht mehr gedeckt war, die Täter konnten also letztlich gar nicht verfügen, selbst wenn sie alle notwendigen „Unterlagen“ hatten.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.