Die Unwissenden sind überrascht: Es gibt Kartenzahlungsprofile

Heute wird eine grosse Meldung durch die Medien gehen: Es gibt einen Datenpool, in dem faktisch sämtliche EC-Kartenbesitzer und -Nutzer vorhanden sind und auf Grund ihres bisherigen Zahlungsverhaltens eingeschätzt werden. Was mich dabei wirklich schockiert ist die Naivität der Nutzer sowie die Langsamkeit mit der die Medien arbeiten: Dass nämlich eine Speicherung des Zahlungsverhaltens auf einen Zeitraum X vorhanden ist, war nicht nur anzunehmen, sondern wurde von mir bereits im Jahr 2008 erklärt (wobei ich nur darauf verweisen konnte, dass es für mindestens 1 Monat stattfinden muss).

Fakt ist: Wer heute mit Karte zahlt muss sich darüber im Klaren sein, dass erst einmal sämtliche Informationen seines Einkaufs bei Kartenzahlung gespeichert werden – mit Ausnahme der einzelnen gekauften Artikel natürlich, dafür haben wir ja vielleicht Payback. Was der Dienstleister der Zahlungsabwicklung mit diesen Daten macht, darauf haben wir weder Einfluss, noch irgendeine Form der Kontrolle. Insofern verstehe ich nicht, wie man überrascht sein kann, wenn hinterher “Datenpools” bekannt werden, zumal Daten zur Ausfallwahrscheinlichkeit einzelner Konsumenten ein hohes Wirtschaftsgut sind.

Mir verbleibt daher an dieser Stelle nur noch der Hinweis auf meine “10 Gebote des Datenschutzes“, und den Appell, einfach mal den Kopf einzuschalten. Kleiner Tipp: Jeder Jurist predigt, dass man immer erst lesen, verstehen und dann noch mal lesen soll, was man mit seiner Unterschrift abzeichnet. Wann haben Sie zuletzt im Detail gelesen, was auf dem mitunter armlangen Zettel steht, den sie da an der Kasse unterschreiben? Und was denken Sie: Warum bekommen Sie keine Kopie dessen, was Sie da unterschreiben?

Willkommen in der Wirklichkeit.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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