Schlagwort: Fahrrad

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Trunkenheit im Verkehr: Keine 1,1-Promille-Grenze für „Pedelecs“

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 14.7.2020, 2 Rv 35 Ss 175/20) sieht derzeit keine gesicherten naturwissenschaft­lichen Erkenntnisse dafür, dass Fahrer von „Pedelecs“ mit einer Begrenzung der motor­unterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind.

    Die vom Bundesgerichtshof festgelegte Grenze, wonach der Führer eines Kfz bereits von einem Blut­ Alkoholgehalt von 1,1 Promille an unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, ist daher auf solche „Pedelecs“ nicht anzuwenden.

    (mehr …)
  • Promillegrenzen im Verkehrsrecht und Strafrecht

    In Deutschland gibt es eine Vielzahl von relevanten Promillegrenzen. Die folgende Auflistung stellt die üblichen Promillegrenzen in einer Auflistung dar:

    • 0 Promille: Für Fahranfänger unter 21 Jahren bzw. in der zweijährigen Probezeit gilt die Null Promillegrenze.
    • 0,3 Promille: Im Regelfall beginnt hier, in Kombination mit Fahrfehlern, die so genannte „relative Fahruntüchtigkeit“. Speziell wenn zudem noch ein Unfall verursacht wird ist man im Bereich einer Straftat.
    • 0,5 Promille: Die Grenze zur Ordnungswidrigkeit
    • 1,1 Promille: Bei der 1,1 Promillegrenze ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, wer jetzt mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat
    • 1,6 Promille: Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer
    • 2,0 Promille: Beginn der eingeschränkten Schuldfähigkeit (2,2 Promille für Tötungsdelikte)
    • 3,0 Promille: Bei 3 Promille ist die Promillegrenze zur Schuldunfähigkeit erreicht (3,3 Promille für Tötungsdelikte)
    (mehr …)
  • Wann liegt ein versuchter Diebstahl vor?

    Versuchter Diebstahl: Wann liegt eigentlich ein versuchter Diebstahl vor? Nun, mit den allgemeinen Erwägungen bedeutet im strafrechtlichen Sinne der Versuch, dass der Täter dafür aus seiner Sicht die Schwelle zum „jetzt geht’s los“ überschreiten muss. Dies liegt vor, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (dazu grundlegend BGH, 4 StR 429/78).

    Dazu auch bei uns: Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen und Regelbeispielen (dogmatische Seite und Änderung der BGH-Rechtsprechung ab Ende 2019). Sowie zur Frage wann ein Ladendiebstahl vorliegt.

    (mehr …)
  • Betrunken auf dem Fahrrad: Führerschein weg

    Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist auch bei einer Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss möglich: Diese Klarstellung traf das Verwaltungsgericht Mainz (7 L 34/08) im Fall einer Radfahrerin. Inzwischen ist die Rechtsprechung dahingehend gefestigt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist, auch wenn man gerade nicht mit dem Auto unterwegs war.

    Hinweis: Beachten Sie, dass es neben dem Entzug der Fahrerlaubnis sogar ein „Fahrradfahrverbot“ geben kann!

    (mehr …)
  • StVO-Novelle & Bussgeldkatalog 2020: Frühere Punkte und Fahrverbote

    Überraschend ruhig fand die Novellierung der StVO im Jahr 2020 statt, die mit deutlichen Auswirkungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten verbunden ist – und noch nicht verkündet, also auch noch nicht in Kraft getreten ist. Die Bereits am 24.02.2020 beschlossene Verschärfung wird deutliche Auswirkungen im Alltag des Strassenverkehrs zeigen, wobei für Autofahrer – fernab des üblichen reflexartigen Aufregend – insbesondere diese Änderung hervor zu heben ist:

    • Bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h droht ein Punkt – Innerorts wie Außerorts
    • Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h gibt es innerorts ein Fahrverbot von einem Monat, außerorts ab 26 km/h.

    Dies sind teilweise drastische Änderungen „nach unten“, viel früher drohen nun Punkte und Fahrverbot – auch im Übrigen ergeben sich einige erhebliche Änderungen. Die einschneidenden neuen Änderungen werden ab dem 28.04.2020 zu beachten sein!

    (mehr …)
  • Verkehrsrecht: Aufbauseminar für Fahranfänger wegen Verkehrsverstoß als Radfahrer

    In einer Entscheidung aus dem Jahr 2013 hat das Verwaltungsgericht Aachen (3 L 571/13) unterstrichen, dass bei Verkehrsverstößen daran zu denken ist, dass es bei der Bewertung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kein ausschlaggebendes Argument ist, dass ein schwerwiegender Verkehrsverstoss mit einem anderen Fahrzeug als einem Kraftfahrzeug begangen wurde. Vorliegend ergab sich hieraus die zwingende Teilnahme an einem Aufbauseminar, weil mit einem Fahrrad eine rote Ampel ignoriert wurde.

    (mehr …)

  • Verkehrsunfall: Zurechnung der Betriebsgefahr – Unfall ohne Berührung

    Der Bundesgerichtshof (VI ZR 533/15) konnte sich nochmals zum Verkehrsunfall ohne Berührung der Kraftfahrzeuge äußern – strittig dabei ist im Rahmen der Zurechnung der Betriebsgefahr das Merkmal „beim Betrieb des Kraftfahrzeugs“. Dabei hat der BGH erneut klargestellt, dass Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs bei einem berührungslosen Unfall ist, dass das KFZ über die bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat.

    Hierzu hat der BGH diverse Fallgruppen bereits geklärt, an denen man sich orientieren kann:

    • So geht auf einer Bundesautobahn von einem verhältnismäßig sperrigen und langsam überholenden Fahrzeug oder auch nur einem Fahrverhalten, das als Beginn des Überholvorgangs oder seine Ankündigung aufgefasst werden kann, eine typische Gefahr für auf der Überholfahrbahn nachfolgende schnellere Verkehrsteilnehmer aus, die durch eine misslingende Abwehrreaktion zu Schaden kommen (Senatsurteil vom 29. Juni 1971, aaO).
    • Eine typisch mit dem Betrieb eines Sattelschleppers verbundene Gefahr wirkt sich aus, wenn ein von diesem überholter Fahrer eines Motorfahrrades unsicher wird und deshalb stürzt (Senatsurteil vom 11. Juli 1972 – VI ZR 86/71, aaO unter II 1 c).
    • In zurechenbarer Weise durch ein Kraftfahrzeug (mit-)veranlasst ist ein Unfall bei seinem Herannahen an entgegenkommenden Fahrradverkehr, wenn der Verkehrsraum zu eng zu werden droht und einer der Fahrradfahrer bei einem Ausweichmanöver stürzt (Senatsurteil vom 19. April 1988 – VI ZR 96/87, aaO unter 1 b).
    • Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen – also objektiv nicht erforderlichen – Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion – im Streitfall durch einen kleinen Schlenker aus seiner Fahrspur hinaus – ausgelöst hat (Senatsurteil vom 26. April 2005 – VI ZR 168/04, aaO unter II 1 b).

    (mehr …)

  • Trunkenheit im Verkehr: Nicht beim alkoholisierten Benutzen von Inline-Skates

    Die Trunkenheit im Verkehr ist entsprechend §316 StGB mit Strafe bedroht:

    Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird (…) bestraft (…)

    Es mag auf den ersten Blick abstrus erscheinen, doch wer die Geschwindigkeiten und das Gefahrenpotential von Inline-Skatern kennt, wird es verstehen: Es gibt die Frage, ob die alkoholisierte Nutzung von Inline-Skatern eine Straftat darstellt. Auch wenn es zustimmende Stimmen gibt, wird dies allgemein abgelehnt, so auch vom LG Landshut (6 Qs 281/15). Denn Inline-Skates sind kein Fahrzeug im Sinne des StGB. Auch wenn man sich damit im Verkehr und durchaus mit beachtlicher Geschwindigkeit bewegen kann, so wird u.a. durch §31 StVO klargestellt, dass beispielsweise die Fahrbahnbenutzung nur unter Umständen erlaubt ist. Das Gericht verweist zu Recht darauf, dass diese Regelung überflüssig wäre, wenn man Inline-Skates als Fahrzeug einstufen würde (dann würden sie die Fahrbahn ja ohnehin benutzen können).
    (mehr …)

  • Strafrecht: DNA-Spur ist kein Beweis sondern nur Indiz

    Strafrecht: DNA-Spur ist kein Beweis sondern nur Indiz

    Eine DNA-Spur an einem Tatort oder in der Nähe eines Tatorts ist kein Beweis sondern nur ein Indiz, was der BGH regelmäßig betonen muss. Allerdings ist zu sehen, dass Gerichte hier durchaus das notwendige Fingerspitzengefühl beweisen: In einer von mir vertretenen Sache wurde mein Mandant beschuldigt einen Raubüberfall begangen zu haben. Man stütze sich darauf, dass mein Mandant und eine weitere Person einen Kiosk überfallen haben sollten. Dabei hatten die Täter zwei Fahrräder zurückgelassen, weiterhin hatte man eine der beiden Strumpfmasken zurückgelassen, die die Täter trugen. Hierbei befand sich in der Maske an der Innenseite eine DNA-Spur meines Mandanten, weiterhin fand man im zurückgelassenen Fahrrad eine Bierflasche mit DNA-Spuren meines Mandanten. Dies genügte nicht: Weder für eine Untersuchungshaft noch für eine Hauptverhandlung.
    (mehr …)

  • Lockangebote: Zur Bewerbung von Waren mit begrenztem Vorrat

    Beim Oberlandesgericht Hamm (4 U 69/15) ging es um die Frage, inwieweit das Bewerben eines Angebots wettbewerbswidrig ist, zu dem gar nicht genug Vorrat vorhanden ist („Lockangebot“). Vorliegend ist die Entscheidung bereits deswegen nicht überraschend, wenn man sieht, dass der Unternehmer schon gar keinen Vorrat des beworbenen Produkts bereit hielt. Darüber hinaus bietet das OLG eine gute Zusammenfassung zum Thema Lockangebot.
    (mehr …)

  • Verkehrsunfall: Erhebliche Alkoholisierung führt zu Alleinschuld

    Eine erhebliche Alkoholisierung des Unfallfahrers führt dazu, dass dieser in der Schadensquotelung alleine aufkommt, so das Amtsgericht Köln (272 C 20/14), auch wenn der andere PKW verkehrswidrig geparkt war.
    (mehr …)

  • Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholkonsum

    Übersicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholkonsum – Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann seine Grundlage in Alkoholkonsum haben. 

    Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (9 K 2742/12) etwa hat diesbezüglich festgestellt, dass Eignungszweifel (der Fahrerlaubnisbehörde) hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen auch dann auf eine Trunkenheitsfahrt gestützt werden können, wenn der Strafrichter sie nicht zum Anlass genommen hat, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das bedeutet: Die Verhängung eines Fahrverbots im Strafurteil schließt die nachfolgende Entziehung der Fahrerlaubnis seitens der Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich nicht aus.

    (mehr …)
  • Unfall: Zum Mitverschulden des Fahrradfahrers der keinen Helm trägt

    Der Bundesgerichtshof (VI ZR 281/13) hat festgestellt, dass der Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, nicht wegen Mitverschuldens gemäß gemindert ist – jedenfalls bis zum Jahr 2011.
    (mehr …)

  • Verkehrsunfall: Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

    Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (1 U 19/14) hat eine Fahrradfahrerin zur Zahlung von Schadensersatz und eines Schmerzensgeldes an einen Autofahrer verurteilt und damit eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg bestätigt.
    (mehr …)

  • Rotlichtverstoss: Fahrverbot nicht zwingend

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 601/13) erinnert daran, dass die Vorgaben im Bussgeldkatalog nur regelmäßige Erwägungen und gerade nicht verbindliche Vorgaben sind. Im vorliegenden Fall wurde nachträglich von der Verhängung eines Fahrverbots trotz qualifiziertem Rotlichtverstoss abgesehen, weil keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Frage stand:

    Von einem derart gravierenden Rotlichtverstoß seitens der Betroffenen kann jedoch jedenfalls im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden, da zu diesem Zeitpunkt andere Verkehrsteilnehmer, die durch das missachtete Lichtzeichen geschützt werden sollen (Fußgänger und Fahrradfahrer, die die unmittelbar hinter der Haltelinie liegende Fußgänger – und Fahrradfurt überqueren wollen), nicht in den geschützten Bereich eindringen durften, da die Fahrspuren für sie ebenfalls gesperrt war, wovon nach den Feststellungen des Amtsgerichts auszugehen ist (UA S. 3). Weiter ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt des Überquerens der Haltelinie bei Rotlicht durch die Betroffene Fußgänger oder Fahrradfahrer weder abstrakt noch konkret gefährdet wurden. Dasselbe gilt für Fahrzeuge auf der rechts neben der Fahrspur der Betroffenen verlaufenden Geradeausspur, da auf dieser Spur – wie aus den in Bezug genommenen Lichtbildern ersichtlich – im Ampelbereich kein Fahrzeugverkehr herrschte. Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse (…) kann auch eine nur abstrakte Gefährdung des durch das Rotlicht der Lichtzeichenanlage geschützten Gegenverkehrs (…) ausgeschlossen werden