Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Fahrerflucht

Rechtsanwalt für Fahrerflucht: Die „Fahrerflucht“ ist die synonyme Bezeichnung der Unfallflucht. Verkehrsunfallflucht, auch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ genannt, ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts, der in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Sie liegt vor, wenn sich jemand nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne zuvor die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Nach einem Unfall sind die Beteiligten verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis

1. sie den anderen Beteiligten ihre Personalien (Name und Anschrift) sowie das amtliche Kennzeichen und die Art des beteiligten Fahrzeugs mitgeteilt haben und
2. den anderen Beteiligten und der Polizei (falls diese am Unfallort erscheint) die Möglichkeit gegeben haben, die Unfallsituation und den entstandenen Schaden festzustellen und zu protokollieren.

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen. Ist dies jedoch nicht der Fall und entfernt sich die Person dennoch vom Unfallort, begeht sie Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben: Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar den Verlust der Fahrerlaubnis. Daher ist es wichtig, nach einem Unfall immer die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?

    Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?

    Sie suchen den „besten Strafverteidiger in Aachen”? Wir von der Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf sind spezialisierte Strafverteidiger im Raum Aachen. Hintergrund für diesen Artikel ist, dass auch wir feststellen, dass Menschen bei Google nach „Bester Strafverteidiger Aachen” oder „Wer ist der beste Strafverteidiger” suchen. Aus der Sicht eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht ist diese Frage abstrus, aber es ist auch nachvollziehbar, dass man „den Besten“ im Strafrecht sucht, wenn es um die eigene Freiheit geht.

    Mit diesem Beitrag möchten wir als Strafverteidiger einige Hinweise aus ganz persönlicher Sicht für die eigene Suche nach einem Strafverteidiger geben. Dabei lassen wir unsere Erfahrungen aus hunderten – und nicht immer friedlichen – Strafverteidigungen einfließen. Vorab sei gesagt: Wir glauben, dass Mandant und Strafverteidiger zueinanderpassen müssen, was nicht immer der Fall ist. Und dass die meisten Kriterien, die Menschen heute anwenden, nur Probleme bereiten.

    Statt leerer Versprechen und Schlagworte wie „Starverteidiger“ erhalten Sie bei uns eine ehrliche Einschätzung, eine klare Verteidigungsstrategie und einen Verteidiger, der sich Zeit nimmt – damit Sie realistisch wissen, was im Strafverfahren auf Sie zukommt. Der Beitrag wurde im Januar 2026 aktualisiert.

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  • Unfallflucht: Regress der Versicherung und Versicherungsschutz verloren

    Versicherungsschutz verloren nach Unfallflucht und Regress der Versicherung: Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflicht-Versicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen.

    Mancheiner ist bei einem Verkehrsunfall recht schnell – wenn es darum geht, zu verschwinden. Während je nach Fallkonstellation das durchaus keine strafrechtlichen Konsequenzen haben kann, heißt das aber nicht, dass es insgesamt folgenlos ist. Denn: Zivilrechtlich wird die Sache nochmals und mitunter genauer untersucht. Und kann teuer werden, wenn die eigene Versicherung Geld haben möchte. Besonders verbreitet ist dabei der Irrglaube, man könne hinterher nicht nachvollziehen, ob der Betroffene den Unfall bemerkt hat oder nicht.

    Dazu auch bei uns: Verteidigung gegen Vorwurf Unfallflucht

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