Persönlich, hochwertig, keine Chatbots mit Kommunikationsstrategie: Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbar Mensch

Schlagwort: Compliance

Compliance bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Regeln und Standards sowie ethischen Grundsätzen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung von Gesetzes- und Regelverstößen, aber auch um die Sicherstellung von Transparenz und Integrität in allen Geschäftsprozessen. Die Umsetzung von Compliance-Anforderungen ist mittlerweile in vielen Branchen und Unternehmen ein zentrales Thema und kann durch entsprechende Maßnahmen und Schulungen sichergestellt werden.

Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht sind wir darauf spezialisiert, unsere Mandanten optimal zu beraten und zu vertreten. Wir verstehen die komplexen Anforderungen und Herausforderungen, denen Unternehmen und Organisationen in diesen Bereichen gegenüberstehen und bieten daher eine umfassende Beratung und Betreuung.

Unser erfahrenes Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der effektiven Umsetzung von Compliance-Anforderungen, um mögliche Risiken zu minimieren und Haftungsansprüchen vorzubeugen.

Wir bieten unseren Mandanten eine maßgeschneiderte Beratung und Betreuung, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir unterstützen sie bei der Implementierung von Compliance-Systemen, der Überprüfung von Geschäftsprozessen und der Schulung von Mitarbeitern.

Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten auch in strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Verdacht auf Wirtschaftskriminalität. Wir setzen uns engagiert für ihre Interessen ein und begleiten sie während des gesamten Verfahrens. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Diskretion aus.

 

  • Cum/Cum-Verfahren im Fokus

    Cum/Cum-Verfahren im Fokus

    Zwischen Milliardenverlust und rechtlicher Aufarbeitung: Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag gibt einen tiefen Einblick in ein Phänomen, das bis heute weitgehend im Schatten des bekannteren Cum/Ex-Komplexes steht: Cum/Cum-Gestaltungen. Der nun offengelegte Umfang an steuerstrafrechtlich relevanten Vorgängen dürfte nicht nur Finanzpolitiker aufhorchen lassen – auch betroffene Institute und ihre Verantwortlichen sollten sich auf eine intensivere juristische Aufarbeitung einstellen.

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  • Wegen Untreueverdachts: Durchsuchungen im Landtag von Sachsen-Anhalt

    Wegen Untreueverdachts: Durchsuchungen im Landtag von Sachsen-Anhalt

    Was auf den ersten Blick wie ein Provinzskandal klingt, hat das Potenzial, über Sachsen-Anhalt hinaus politische Wellen zu schlagen: Am 1. Juli 2025 durchsuchten Ermittler die Fraktions- und Büroräume der CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Vorwurf: Untreue durch unzulässige Zahlungen sogenannter Funktionszulagen.

    Die Aktion wurde wohl auf Grundlage richterlicher Anordnungen durchgeführt und fußt auf einer Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler – dabei wird hier nochmals deutlich, wie stringent Ermittler mit dem Begriff der Untreue untergehen und dass schon vermeintliche „Unsauberkeiten“ zu Ermittlungsmaßnahmen führen. Hinweis: Der Blogbeitrag basiert auf den Informationen aus den verlinkten Presseberichten, ich möchte speziell nur den juristischen Aufhänger zur Untreue aufgreifen!

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  • Sperrverfügung gegen Access-Provider zur Durchsetzung des Jugendmedienschutzes

    Sperrverfügung gegen Access-Provider zur Durchsetzung des Jugendmedienschutzes

    Die zunehmende Schwierigkeit der Durchsetzung jugendmedienschutzrechtlicher Vorgaben gegenüber ausländischen Plattformbetreibern stellt die Landesmedienanstalten vor erhebliche praktische Probleme. In einem aktuellen Beschluss hatte das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße, 5 L 77/25.NW) darüber zu entscheiden, ob eine Content-Providerin im Eilrechtsschutz die aufschiebende Wirkung einer gegen eine Access-Providerin erlassenen Sperrverfügung erwirken kann, obwohl gegen sie selbst eine unbefolgt gebliebene Grundverfügung existiert. Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses bei mehrstufigen Vollzugsmaßnahmen im Bereich des Jugendmedienschutzes und deren unionsrechtliche Implikationen.

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  • Managerhaftung, Rohstoffkrise und Business Continuity

    Managerhaftung, Rohstoffkrise und Business Continuity

    Rohstoffe sind nicht nur Grundlage industrieller Wertschöpfung, sondern zunehmend auch Gegenstand geopolitischer Machtstrategien. In einer Welt, die sich technologisch entkoppelt, geraten Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Souveränität und unternehmerische Verantwortung in ein neues Spannungsverhältnis. Insbesondere die europäische Industrie steht dabei vor einer systemischen Herausforderung: Sie ist in zentralen Sektoren von Importen aus politisch instabilen oder strategisch agierenden Staaten abhängig – ohne über angemessene Sicherheitsmechanismen zu verfügen.

    Diese Ausgangslage betrifft nicht nur politische Entscheidungsträger, sondern entfaltet unmittelbare juristische Relevanz auf Unternehmensebene. Denn wer in einer vorhersehbar instabilen Versorgungslandschaft auf betriebswirtschaftliche Routinen vertraut, riskiert nicht nur Lieferengpässe, sondern auch persönliche Haftung. Dieser Beitrag analysiert daher die aktuelle Rohstoffkrise im Lichte geopolitischer Entwicklungen und verknüpft sie mit den rechtlichen Anforderungen an ein vorausschauendes, haftungsvermeidendes Unternehmenshandeln.

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  • Vorstandshaftung: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Herausforderungen

    Vorstandshaftung: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Herausforderungen

    Die Haftung von Vorstandsmitgliedern gegenüber ihrer eigenen Aktiengesellschaft oder GmbH zählt zu den schärfsten und zugleich meistdiskutierten Instrumenten der Unternehmensverfassung. Spätestens seit der vielzitierten ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1997 ist die Innenhaftung – also die persönliche Verantwortung des Vorstands für Pflichtverstöße im Verhältnis zur eigenen Gesellschaft – ins Zentrum des zivilrechtlichen und unternehmenspolitischen Interesses gerückt.

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  • Compliance rechnet sich: BGH zur geldbußenmindernden Wirkung effektiver Compliance-Systeme

    Compliance rechnet sich: BGH zur geldbußenmindernden Wirkung effektiver Compliance-Systeme

    Ein Signal an das Management: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 9. Mai 2017 (1 StR 265/16) eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die für Geschäftsleitungen und Compliance-Verantwortliche von erheblicher Bedeutung ist: Die Etablierung eines wirksamen Compliance-Systems kann bei der Bemessung von Unternehmensgeldbußen im Ordnungswidrigkeitenrecht bußgeldmindernd berücksichtigt werden.

    Dieses Urteil ist nicht nur juristisch bemerkenswert – es sendet vor allem eine klare wirtschaftliche Botschaft: Compliance rechnet sich.

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  • Entwurf einer KI-Verordnung: EU reguliert Einsatz künstlicher Intelligenz (2023)

    Entwurf einer KI-Verordnung: EU reguliert Einsatz künstlicher Intelligenz (2023)

    KI-Verordnung (KI-VO, auch AI-Act): Die EU möchte Entwicklung und Einsatz künstlicher Intelligenz regulieren. Hierzu liegt inzwischen ein Vorschlag für eine Verordnung über ein europäisches Konzept für Künstliche Intelligenz vor, wobei aus meiner Sicht zuvorderst besonders spannend die Frage sein dürfte, was man überhaupt unter künstlicher Intelligenz verstehen möchte.

    Im Übrigen ist es noch recht früh für eine umfassende Übersicht der KI-Verordnung. Wichtig ist: Es soll einen Katalog absolut verbotener Einsatz-Szenarien von KI geben, es soll eine „High-Risk“-KI geben, für die besondere Vorgaben gelten; darüber hinaus gibt es Transparenzpflichten bei eingesetzter KI.

    Update zum Stand der KI-Verordnung: Am 19.10.2022 hat die (tschechische) EU-Ratspräsidentschaft einen neuen Kompromiss vorgeschlagen, Ziel ist gegen Ende des Jahres 2022 eine Einigung für ein „KI-Gesetz“ zu finden. In dem 8. Vorschlag werden wesentliche Streitpunkte aufgegriffen. Am 11.5. wurde dann ein Kompromissvorschlag gefunden und beschlossen (der aber noch durch die weitere Gesetzgebung muss). Mehr dazu unten im Abschnitt „laufende Updates“.

    Hinweis: Hier geht es um den Entwurf einer Verordnung zur Regulierung von KI („KI-Verordnung“, auch „AI Act“). Dies ist nicht zu verwechseln mit dem zugleich laufenden Versuch der EU, zivilrechtliche Haftungsregelung für künstliche Intelligenz aufzustellen, dazu siehe beispielsweise den zwischenzeitlich beschlossenen Text hier.

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  • Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

    Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

    Der Schutz von Know-how ist für viele Unternehmen essenziell – nicht selten ist es gerade dieses Wissen, das den entscheidenden Wettbewerbsvorsprung ausmacht. Seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) im April 2019 hat sich die damalige Rechtslage grundlegend geändert. Der Schutz unterliegt nun klaren gesetzlichen Anforderungen – und verlangt aktives Handeln. Für das Management bedeutet das: Wer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht systematisch schützt, verliert im Ernstfall nicht nur die Kontrolle über sensible Informationen, sondern auch die rechtliche Handhabe.

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  • DSGVO-Schadensersatz bei Datenverarbeitung im Konzern

    DSGVO-Schadensersatz bei Datenverarbeitung im Konzern

    Die Rechtsprechung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewinnt zunehmend an Präzision – insbesondere im arbeitsrechtlichen Kontext. In einem bemerkenswerten Verfahren, das seinen Ausgang im Jahr 2018 nahm und schließlich bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelangte, wurden gleich mehrere Grundsatzfragen aufgeworfen: Wie weit reicht die kollektive Regelungsmacht über Beschäftigtendaten? Wann ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis zulässig? Und wann löst eine solche Verarbeitung immateriellen Schadensersatz aus?

    Der Fall – unter dem Aktenzeichen 8 AZR 209/21 – ist deshalb nicht nur juristisch hochkarätig, sondern auch für das Management relevant, das zunehmend mit der Verzahnung von Datenschutz, HR-Software und Betriebsverfassung konfrontiert ist.

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  • § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    In vielen Unternehmen entsteht ein Strafbarkeitsrisiko nicht durch spektakuläre Korruptionsfälle, sondern durch ganz normale Lohn- und Personalarbeit. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – gehört dabei zu den Delikten, die Ermittlungsbehörden und Gerichte seit Jahren regelmäßig beschäftigen. Wer Personalverantwortung trägt, sollte diese Norm nicht als Randthema des Steuerberaters verbuchen, sondern als klassischen Teil des eigenen Haftungs- und Organisationsrisikos.

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  • Produktsicherheit in der EU 2025

    Produktsicherheit in der EU 2025

    Produktsicherheit in Europa war lange Zeit eine rechtliche Selbstverständlichkeit im Hintergrund industrieller Tätigkeit. Doch die Jahre 2024 und 2025 markieren eine tiefgreifende Zäsur: Die Europäische Union hat mit einer Reihe neuer Rechtsakte – insbesondere der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und der Produkthaftungsrichtlinie (PLD) – ein neues Kapitel aufgeschlagen. Für Unternehmen bedeutet das nicht weniger als ein Paradigmenwechsel: weg von reaktiver Compliance, hin zu proaktiver Verantwortung im gesamten Produktlebenszyklus – physisch wie digital.

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  • Vertrauen auf anwaltliche Expertise: BGH zur Grenze des unvermeidbaren Verbotsirrtums im Finanzvertrieb

    Vertrauen auf anwaltliche Expertise: BGH zur Grenze des unvermeidbaren Verbotsirrtums im Finanzvertrieb

    Mit Urteil vom 20. März 2025 (Az. III ZR 261/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer beim Vertrieb komplexer Finanzprodukte auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann. Das Urteil berührt zentrale Fragen der Managerhaftung, insbesondere in Bezug auf die Reichweite von Sorgfaltspflichten im Vorfeld erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Es markiert einen wichtigen Eckpunkt zur strafrechtlichen und deliktsrechtlichen Zurechnung im Spannungsfeld zwischen unternehmerischem Gestaltungswillen und regulatorischer Compliance.

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  • Schwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst

    Schwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst

    Mit Beschluss vom 28. November 2024 (Az. 1 StR 376/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufschlussreiche Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei systematischer Schwarzarbeit und Umsatzsteuerhinterziehung gefällt. In dem Verfahren standen zwei Angeklagte im Zentrum, die über ein kompliziertes Geflecht aus Scheinfirmen und Abdeckrechnungen illegale Beschäftigungsmodelle finanzierten und dabei massive Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen hinterzogen.

    Diese Entscheidung ist nicht nur für Juristen von Bedeutung, sondern auch für Führungskräfte in Unternehmen, die sich mit Themen wie Compliance, Personalstruktur und Dienstleistersteuerung befassen. Sie wirft ein grelles Licht auf die Haftungsrisiken, die entstehen, wenn wirtschaftliche Zwänge mit bewussten Rechtsverstößen beantwortet werden – etwa um margenschwache Geschäftsbereiche rentabel zu gestalten.

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