Kategorie: Wirtschaftsstrafrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Steuerstrafrecht: Umsatzsteuerkarussell und Luxus PKW 2026

    Steuerstrafrecht: Umsatzsteuerkarussell und Luxus PKW 2026

    Aktuelle EPPO-Ermittlungen im Ermittlungsverfahren „Emily“ zeigen, wie anfällig der europäische Binnenmarkt für hochprofessionelle Umsatzsteuerkarusselle ist – und wie schnell aus scheinbar normalen Autogeschäften ein strafbares Organisationsdelikt mit existenzbedrohenden Einziehungsrisiken werden kann.

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  • Geldwäsche und Kryptoforensik: bemakelte Bitcoin-Historie genügt nicht

    Geldwäsche und Kryptoforensik: bemakelte Bitcoin-Historie genügt nicht

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 46/25) hatte über die Rechtmäßigkeit eines Vermögensarrestes zu entscheiden, der wegen des Verdachts leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Bitcoin-Transferkette angeordnet worden war. Konkret geht es um das zunehmend praktisch relevante Problem, dass man in der Aufbereitung der Krypto-Historie (lockere) Verbindungen zu früheren Darknet-Bezügen. herstellen konnte. Lässt sich auf derartige „Infektionen“, die jeden treffen können, ein Anfangsverdacht stützen?

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  • Entwicklung der Kryptokriminalität 2026

    Entwicklung der Kryptokriminalität 2026

    Die Kryptomärkte sind aus der Nische herausgewachsen – und mit ihnen die Kriminalität. 2025 markieren die verfügbaren Daten eine Zäsur: Die absoluten Volumina krimineller Kryptotransaktionen steigen teils sprunghaft, gleichzeitig sinkt der relative Anteil am Gesamtmarkt weiter in den Bereich von rund einem Prozent. Kryptowährungen sind damit kein Sonderphänomen mehr, sondern fester Bestandteil sowohl legaler Wertschöpfung als auch organisierter Kriminalität.

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  • Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Bei Polymarket, einer Blockchain-basierten Wettplattform, können Menschen mit Kryptowährung auf politische Ereignisse, Wahlen, Kriege und Katastrophen wetten. Was als innovatives Prognoseinstrument vermarktet wird – „die Weisheit der Vielen”, monetarisiert durch Smart Contracts – entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Minenfeld und ethischer Abgrund. Die Plattform weigert sich aktuell, über 10,5 Millionen US-Dollar an Venezuela-Wetten auszuzahlen, da eine Militäroperation angeblich „keine Invasion” sei. Gleichzeitig läuft in den USA ein Gesetzgebungsverfahren gegen Insiderhandel auf Prognosemärkten.

    In Deutschland ist die Nutzung solcher Plattformen nicht nur verboten, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Nach Einschätzung der Glücksspielbehörden ist sie nicht einmal genehmigungsfähig. Dabei sollte man im Blick halten, dass es hier nicht einfach nur um Glücksspiel oder Geschmacklosigkeiten geht! Vielmehr handelt es sich bei Polymarket um ein geschicktes Instrument zur Desinformation für diejenigen, die es zu nutzen wissen.

    Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner wurde im Handelsblatt zu diesem Thema interviewt und der vorliegende Beitrag wurde zuletzt im Februar 2026 aktualisiert! Das Thema schlägt auch weiter hohe Wellen, so berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Bezugnahme auf meine Ausführungen hier von einer Wette auf den Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anwalt 2026.

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  • Razzien im Sicherheitsgewerbe 2026: Was hinter den Vorwürfen steckt – und welche strafrechtlichen Risiken drohen

    Razzien im Sicherheitsgewerbe 2026: Was hinter den Vorwürfen steckt – und welche strafrechtlichen Risiken drohen

    Am 25. Februar 2026 haben Einsatzkräfte des Zolls und der Steuerfahndung in sieben Bundesländern Wohn- und Geschäftsräume von Sicherheitsunternehmen und Dienstleistern durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht, dass über ein Geflecht aus Scheinrechnungen über Jahre Schwarzlöhne gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen wurden. Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 24 und 52 Jahren festgenommen, der vorläufig bezifferte Schaden liegt bei über 3,1 Millionen Euro.

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  • Wirtschaftsspionage und die Wirtschaft: Aufgaben für das Management

    Wirtschaftsspionage und die Wirtschaft: Aufgaben für das Management

    Die Wirtschaft steckt mitten in einer digitalen Umbruchphase. Wertvolle Informationen liegen heute nicht mehr in verschlossenen Archiven, sondern in vernetzten Systemen, auf mobilen Endgeräten und in der Cloud. Wer hier Daten verliert, verliert nicht nur Know-how, sondern oft auch Marktposition und Verhandlungsmacht. Wirtschaftsspionage – ob man sie klassisch oder als „eSpionage“ bezeichnet – ist damit kein fernes Szenario mehr, sondern ein sehr konkretes Risiko für jedes Unternehmen, das mit sensiblen Informationen arbeitet.

    Die moderne Wirtschaftsspionage ist dabei längst nicht mehr ausschließlich das Werk konkurrierender Unternehmen. Immer häufiger sind staatliche Akteure involviert, die gezielt Informationen aus Unternehmen abziehen – sei es, um die eigene Wirtschaft zu stärken oder geopolitische Ziele zu verfolgen. In diesem Kontext verschwimmen die Grenzen zwischen Wirtschaftsspionage, Cyberwar und staatlich gesteuerten Hackerangriffen.

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  • Subventionsbetrug

    Subventionsbetrug

    Rechtsanwalt für Subventionsbetrug: Der Subventionsbetrug gehört als Sonderfall des Betruges weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den Mildesten, sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise sehen wir erhebliche Strafbarkeitsrisiken im Bereich des Subventionsbetruges, auf die wir auch frühzeitig hingewiesen haben.

    Ihnen wird Subventionsbetrug (§ 264 StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung im Zusammenhang mit Fördermitteln oder Corona‑Hilfen erhalten? In unserer auf Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen beim Vorwurf des Subventionsbetrugs – von klassischen Förderprogrammen bis hin zu Corona‑Soforthilfen.

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  • Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB)

    Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB)

    Rechtsanwalt für Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB): Der Vorwurf des Scheck- oder Kreditkartenmissbrauchs trifft in der Praxis meist Menschen, die ihre Karte „überzogen“ oder in finanziell angespannter Lage eingesetzt haben und nun mit einem Strafverfahren konfrontiert sind.

    § 266b StGB richtet sich nicht gegen den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung fremder Karten, sondern speziell gegen den berechtigten Karteninhaber, der die ihm eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und dadurch das kreditgebende Institut schädigt. Das macht die Vorschrift zu einem echten Sonderdelikt mit deutlicher Nähe zur Untreue – das untreueartige „Schädigen von innen“ steht im Mittelpunkt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

    Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

    Der Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB wirkt auf den ersten Blick wie ein „kleines Randdelikt“. Für Beschuldigte kann ein Ermittlungsverfahren gleichwohl existenzielle Folgen haben – gerade wenn es um berufliche Perspektiven, den Verlust von Versicherungsdeckung oder ein mögliches Berufsverbot geht. Die Vorschrift schützt das Vermögen der Sachversicherer und erfasst typischerweise Konstellationen rund um fingierte Diebstähle, manipulierte Schäden oder bewusst herbeigeführte Totalschäden an versicherten Gegenständen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.

    Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Betrug (§ 263 StGB) erhalten? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten beim Vorwurf des Betrugs – vom einfachen Betrug bis hin zum gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug mit mehrstelligen Millionenumsätzen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Besonders schwerer Fall des Bankrotts

    Besonders schwerer Fall des Bankrotts

    In einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Januar 2026 (12 NBs 1521 Js 1736/24) bietet sich eine aufschlussreiche Perspektive auf die Abgrenzung zwischen einfachem und besonders schwerem Bankrott nach § 283a StGB. Der Fall zeigt, wie Gerichte mit wirtschaftlich prekären Situationen umgehen, die nicht auf systematische Bereicherung, sondern auf spontane Reaktionen in existenziellen Krisen zurückgehen. Besonders relevant ist die Frage, wann ein Bankrott als „besonders schwerer Fall“ zu qualifizieren ist – und wann nicht.

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  • Steuerstrafrecht: Umsatzsteuervoranmeldungen als eigenständige prozessuale Taten

    Steuerstrafrecht: Umsatzsteuervoranmeldungen als eigenständige prozessuale Taten

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) eine grundlegende Kehrtwende in der strafrechtlichen Bewertung von Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen vollzogen. Bisher galt, dass beide Erklärungsarten eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO bilden. Nunmehr stellt der 1. Strafsenat klar: Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuervoranmeldungen und die entsprechende Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten.

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  • Subventionsbetrug: BGH zur Reichweite des Vermögensschadens nach § 264 StGB

    Subventionsbetrug: BGH zur Reichweite des Vermögensschadens nach § 264 StGB

    Subventionsbetrug ist ein Delikt, das nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Versäumnisurteil vom 28. Oktober 2025 (Az: VI ZR 234/21) klargestellt, wie der Vermögensschaden der öffentlichen Hand in solchen Fällen zu bemessen ist. Die Entscheidung zeigt auf, wie die gesamte Subventionssumme gerade nicht zwingend als Schaden anzusehen, sondern vielmehr eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen falschen Angaben zu förderfähigen Kosten und der Erfüllung materieller Fördervoraussetzungen.

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  • Reichweite eines Verjährungseinredeverzichts bei Haftung von Geschäftsführern nach § 64 GmbHG a.F.

    Reichweite eines Verjährungseinredeverzichts bei Haftung von Geschäftsführern nach § 64 GmbHG a.F.

    Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Geschäftsführer auf die Einrede der Verjährung verzichten kann, wenn er von einem Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az: II ZR 128/24) klargestellt, dass ein solcher Verzicht nicht zwingend auf den Insolvenzverwalter als ursprünglichen Gläubiger beschränkt ist, sondern auch gegenüber einem Rechtsnachfolger wirken kann.

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  • EuGH klärt Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Geldwäscheverstößen

    EuGH klärt Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Geldwäscheverstößen

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026 in der Rechtssache C-291/24 markiert einen bedeutenden Einschnitt in der Auslegung der EU-Geldwäscherichtlinie: Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen juristische Personen für Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten haftbar gemacht werden können – und ob nationale Regelungen, die eine vorherige individuelle Schuldzuweisung an natürliche Personen verlangen, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Sanktionierungspraxis in den Mitgliedstaaten, insbesondere für Finanzinstitute, die sich zunehmend mit komplexen Compliance-Anforderungen konfrontiert sehen.

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