Am 17. Oktober 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-159/23 über zentrale Fragen des Urheberrechtsschutzes von Computerprogrammen. Die Entscheidung beleuchtet, ob Eingriffe in den Arbeitsspeicher eines Computers, um Gameplay-Elemente zu verändern, eine unzulässige Umarbeitung im Sinne der Richtlinie 2009/24/EG darstellen. Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Hersteller von Computerspielen, Entwickler von Zusatzsoftware sowie die Gaming-Community.
(mehr …)Kategorie: Urheberrecht

Streit zwischen einem Künstler und seinem Label über die Auswertung von Musikwerken nach einer Vertragskündigung
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juli 2024 (6 U 167/23) behandelt grundlegende Fragen des Lizenzrechts und der Nutzungsrechte. Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen einem Künstler und seinem Label über die Auswertung von Musikwerken nach einer Vertragskündigung. Die Entscheidung beleuchtet sowohl die vertragliche Gestaltung als auch die rechtlichen Folgen der Übertragung und Rückübertragung von Nutzungsrechten.
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LG Köln: Notwendigkeit der Urheberangabe bei der Berufung auf die Zitatschranke
Der Beschluss des Landgerichts Köln (14 O 291/24) behandelt die zentrale Frage, inwieweit eine Urheberangabe nach § 63 Abs. 2 Satz 2 UrhG erforderlich ist, um sich erfolgreich auf die Zitatschranke nach § 51 UrhG zu berufen. Die Entscheidung beleuchtet insbesondere die rechtlichen Anforderungen an Reaction Videos und deren Einordnung als Pastiche gemäß § 51a UrhG.
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Populäre Musik und politische Veranstaltungen: Rechte der Künstler und urheberrechtliche Grenzen
Die Verwendung populärer Musik auf politischen Veranstaltungen wirft immer wieder rechtliche Fragen auf. Eine Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG Jena) vom 22. Juni 2016 (Az. 2 U 868/15) stellt insoweit einen juristischen Meilenstein dar.
Musiker können demnach die Nutzung ihrer Werke bei politischen Events unter bestimmten Voraussetzungen untersagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dieses Urteil später indirekt, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten Partei zurückwies (Beschluss vom 11. Mai 2017, Az. I ZR 147/16).
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Keine Gerätevergütung für Cloud-Dienstleistungen
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 15.03.2024 (8 Sch 58/22) eine richtungsweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Gerätevergütung gefällt. Die zentrale Frage war, ob digitale Speicherplätze, die im Rahmen von Cloud-Computing-Dienstleistungen angeboten werden, unter die Regelungen der §§ 54 ff. UrhG fallen und somit vergütungspflichtig sind.
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Entscheidung des OLG Hamburg zu „youtube-dl“
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 21. November 2024 (Az. 5 U 54/23) behandelt wesentliche Aspekte des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Im Fokus stehen die Fragen der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gemäß § 95a UrhG und die Haftung eines Webhosters, der Speicherplatz für eine Website bereitstellt, die Umgehungshilfen wie die Software „youtube-dl“ anbietet.
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EUGH zum „Werk der angewandten Kunst“ bei Stühlen
Am 24. Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-227/23) ein grundlegendes Urteil zum urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst gefällt. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, inwieweit Werke dieser Art, deren Ursprungsland ein Drittstaat ist, durch das Unionsrecht geschützt werden und welche Rolle dabei das Kriterium der „materiellen Gegenseitigkeit“ spielt. Diese Besprechung beleuchtet die rechtlichen Kernpunkte des Urteils und deren Bedeutung für das Urheberrecht.
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Schutzfähigkeit einer literarischen Figur: Miss Moneypenny
In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 83/23) umfassend mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Bedingungen die Figur „Miss Moneypenny“ aus der James-Bond-Reihe als literarische Figur schutzfähig ist.
Die Klägerin, Rechteinhaberin der James-Bond-Filmserie, beantragte einen Sonderrechtsschutz für die Figur. Zentral war hierbei, ob die literarische Figur „Miss Moneypenny“ aufgrund ihrer Bekanntheit und Individualität eigenständig schutzfähig ist oder ob sie zu sehr mit dem Hauptcharakter und dem Gesamtwerk „James Bond“ verknüpft bleibt.
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Fototapete III – BGH zur konkludenten Einwilligung bei digitaler Sichtbarkeit urheberrechtlich geschützter Werke in Innenräumen
Mit Urteil vom 11. September 2024 (Az. I ZR 139/23 – Fototapete III) setzt der Bundesgerichtshof seine dogmatisch konsequente Linie zur urheberrechtlichen Bewertung digital sichtbarer Werke bei Fototapeten fort. Konkret befasste sich der Senat mit der Frage, ob die urheberrechtlich relevante Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einer Fototapete in sozialen Netzwerken eine Verletzungshandlung darstellt, wenn die Tapete ein geschütztes Lichtbild zeigt – und kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Nutzung unter bestimmten Umständen von einer konkludenten Einwilligung des Rechteinhabers gedeckt ist.
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Urheberrechtlicher Schutz von Schriftwerken
In der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (5 U 51/23) geht es zentral um die Frage des urheberrechtlichen Schutzes von Schriftwerken, insbesondere von Briefen und Tagebucheinträgen.
Die Klägerin forderte die Unterlassung der Veröffentlichung von bestimmten Textpassagen aus Briefen ihrer Großeltern sowie aus Tagebucheinträgen. Sie berief sich dabei auf den Urheberrechtsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, wonach auch Sprachwerke geschützt werden, wenn sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ anzusehen sind.
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Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung
Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. August 2024 (Az. 15 O 260/22) behandelt die Frage der internationalen Zuständigkeit und des Schadensersatzes bei einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im digitalen Raum. Die Klägerinnen, zwei Musikverlage, werfen der Beklagten, einer Schweizer Bank, vor, einen urheberrechtlich geschützten Musiktitel in einem Werbefilm verwendet und diesen ohne entsprechende Lizenzen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Fall beleuchtet insbesondere die Grenzen des Territorialitätsprinzips im Urheberrecht und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz.
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Untersagung der Nutzung einer Fotografie
Am 1. August 2024 entschied das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 180/24) in einem Fall, der sich mit der unrechtmäßigen Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildwerks beschäftigte. Der Antragsteller hatte beantragt, der Antragsgegnerin die Nutzung einer Fotografie auf ihrer Webseite zu untersagen, da sie diese ohne entsprechende Lizenz verwendet hatte.
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Nutzung von Logos in Stockmedien
Am 29. August 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 116/23) in einem Berufungsverfahren zwischen einem Verlagshaus und einem Stockmedien-Anbieter.
Dabei ging es um markenrechtliche und urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der unbefugten Lizenzierung von Bildmaterial, das die Marke des Verlagshauses enthält. Diese Entscheidung beleuchtet die Abgrenzung von kommerzieller und redaktioneller Nutzung von Marken in der digitalen Medienverwertung und hat weitreichende Folgen für Lizenzpraktiken von Stockmedien-Anbietern.
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BGH zur konkludenten Einwilligung bei Fototapeten
Zwischen Raumausstattung und Urheberrecht: Mit der Entscheidung Fototapete II (BGH, Urt. v. 11.09.2024 – I ZR 141/23) setzt der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine dogmatisch hochpräzise Linie zur Reichweite urheberrechtlicher Nutzungsrechte bei dekorativen Anwendungen urheberrechtlich geschützter Fotografien fort, die schon in „Fototapete I“ begründet wurde.
Im Zentrum steht die Frage, ob das bloße Anbringen einer urheberrechtlich geschützten Fototapete in einem Hotelzimmer und deren Abbildung auf einer öffentlich zugänglichen Website eine Rechtsverletzung darstellt – oder ob eine konkludente Einwilligung des Rechteinhabers anzunehmen ist. Die Antwort des Senats fällt deutlich aus: Die Veröffentlichung solcher Fotos kann durch eine konkludente Einwilligung gerechtfertigt sein, wenn sie dem typischen Nutzungsszenario entspricht, mit dem der Rechteinhaber aufgrund der vertragsgemäßen Verwendungsweise seines Produkts rechnen musste.
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„Fototapete I“: BGH zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit bei Abbildungen von Fototapeten
BGH zur konkludenten Einwilligung, dem Urheberverzicht und dem Begriff des Beiwerks: Mit seiner Entscheidung in der Sache Fototapete I (BGH, Urt. v. 29.2.2024 – I ZR 140/23) setzt der Bundesgerichtshof die Reihe seiner Rechtsprechung zur Reichweite konkludenter Einwilligungen und zum Verständnis urheberrechtlicher Schranken im digitalen Kontext konsequent fort.
Der Fall war auf den ersten Blick unspektakulär: Ein Onlinehändler hatte auf seiner Website eine Raumsimulation gezeigt, in der eine nicht von ihm angebotene Fototapete mit einem geschützten Werk als Bestandteil des Hintergrunds zu sehen war. Doch die juristische Tiefe der Entscheidung liegt in ihrer Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Urheber durch sein Verhalten in Nutzungen einwilligt – auch gegenüber Dritten – und welche Rolle § 57 UrhG im System der urheberrechtlichen Rechtfertigung spielt.
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