In einer aktuellen Entscheidung (4 Sa 11/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt, die aufgrund des Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“ und eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ausgesprochen wurde. Dabei ging es um den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter ausgerechnet einem Konkurrenzunternehmen die lizenzwidrige Verwendung der eigenen Software ermöglicht habe.
Die Entscheidung beleuchtet wesentliche rechtliche Aspekte im Kontext der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers beim Verdacht, wesentliche Daten der Firma für andere verwendet zu haben. Aber Vorsicht, der Fall macht zugleich deutlich, wie gefährlich es sein kann, allein aus äußeren und allgemeinen Umständen auf ein geschäftswidriges Verhalten zu schließen!
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