Zahl der Cyberangriffe weiter steigend

In einer Pressemitteilung weist der Bitkom darauf hin, dass die Cybersicherheit weiterhin ein erheblicher Stör- und Wirtschaftsfaktor für Unternehmen ist. Dabei wird von, durch Cybercrime gegen Unternehmen verursachten Gesamtschaden von 223 Milliarden Euro gesprochen.

Quelle: PM des Bitkom, https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Angriffsziel-deutsche-Wirtschaft-mehr-als-220-Milliarden-Euro-Schaden-pro-Jahr

Laut Pressemitteilung haben sich die durch Ransomware verursachten Schäden haben sich im Vergleich zu den Vorjahren 2018/2019 mehr als vervierfacht (+358 Prozent) – und ein Großteil der Angriffe beginnt wohl mit Social Engineering. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine andere Untersuchung.

IT-Sicherheitsrecht & Sicherheitsvorfall

Wir bieten juristische Beratung bei einem Sicherheitsvorfall sowie im IT-Sicherheitsrecht: rund um Verträge, Haftung und Compliance wird Hilfe in der Cybersecurity von jemandem geboten, der es kann – IT-Fachanwalt und Strafverteidiger Jens Ferner bringt sein Fachwissen mit dem Hintergrund des Softwareentwicklers und Verteidigers von Hackern in Unternehmen ein!

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wo Phishing-Angriffe das Haupteinfallstor sind, muss man weniger in teure Zusatzprodukte als vielmehr in die Schulung seiner ohnehin wertvollsten Ressource investieren: Die eigenen Mitarbeiter vernünftig weiterzubilden, das Auge für Fake-Mails und Anrufe zu stärken, dürfte auch im nächsten Jahr ein lohnender Schritt sein im Kampf gegen Angriffe.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.