Zahl der Cyberangriffe weiter steigend

In einer Pressemitteilung weist der Bitkom darauf hin, dass die Cybersicherheit weiterhin ein erheblicher Stör- und Wirtschaftsfaktor für Unternehmen ist. Dabei wird von, durch Cybercrime gegen Unternehmen verursachten Gesamtschaden von 223 Milliarden Euro gesprochen.

Quelle: PM des Bitkom, https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Angriffsziel-deutsche-Wirtschaft-mehr-als-220-Milliarden-Euro-Schaden-pro-Jahr

Laut Pressemitteilung haben sich die durch Ransomware verursachten Schäden haben sich im Vergleich zu den Vorjahren 2018/2019 mehr als vervierfacht (+358 Prozent) – und ein Großteil der Angriffe beginnt wohl mit Social Engineering. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine andere Untersuchung.

IT-Sicherheitsrecht & Sicherheitsvorfall

Wir bieten für Unternehmen (nicht für Privatpersonen!) juristische Beratung bei einem Sicherheitsvorfall sowie im IT-Sicherheitsrecht: rund um Verträge, Haftung und Compliance wird Hilfe in der Cybersecurity von jemandem geboten, der es kann – IT-Fachanwalt und Strafverteidiger Jens Ferner bringt sein Fachwissen mit dem Hintergrund des Softwareentwicklers und Verteidigers von Hackern in Unternehmen ein!

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wo Phishing-Angriffe das Haupteinfallstor sind, muss man weniger in teure Zusatzprodukte als vielmehr in die Schulung seiner ohnehin wertvollsten Ressource investieren: Die eigenen Mitarbeiter vernünftig weiterzubilden, das Auge für Fake-Mails und Anrufe zu stärken, dürfte auch im nächsten Jahr ein lohnender Schritt sein im Kampf gegen Angriffe.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.