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Schlagwort: meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Recht, Meinungen, Gedanken und Informationen frei zu äußern und zu verbreiten. Im Alltag stellen sich jedoch immer wieder rechtliche Fragen, wenn es um die Auslegung und die Grenzen der Meinungsfreiheit geht. Insbesondere im Bereich des IT-Rechts und des Strafrechts gibt es zahlreiche Fallstricke.

Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist Hate Speech, also Hassrede im Internet, die häufig den Tatbestand der Beleidigung oder Volksverhetzung erfüllt. Hier stellt sich die Frage, ob die Meinungsfreiheit auch solche Äußerungen schützt oder ob es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Auch soziale Medien sind hier ein zentraler Aspekt, da sie häufig als Plattform für die Verbreitung von Hate Speech genutzt werden.

Anwältinnen und Anwälte, die auf IT-Recht und Strafrecht spezialisiert sind, können bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit und Beleidigung helfen. Sie können zum Beispiel beraten, wie man sich gegen Angriffe auf die eigene Meinungsfreiheit wehren kann oder wie man Beleidigungen im Internet rechtlich verfolgen kann. Dabei ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut ist, aber auch Grenzen hat, die nicht überschritten werden dürfen.

  • Grenzen journalistischer Bewertung

    Grenzen journalistischer Bewertung

    Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 27 O 36/25 eV) eine medienrechtlich relevante Entscheidung getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Bezeichnung einer politischen Rede als „nicht mit Fakten unterlegt“ eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung darstellt.

    Der Antragsteller, ein hochrangiges Mitglied einer politischen Partei, wollte eine einstweilige Verfügung gegen eine Berichterstattung erwirken, die eine Aussage aus seiner Rede auf einem Bundesparteitag als unbelegt darstellte. Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass es sich um eine Meinungsäußerung handle, die vom grundrechtlichen Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sei.

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  • LG Berlin: Bezeichnung als „unseriöser Märchenonkel“ als zulässige Meinungsäußerung

    LG Berlin: Bezeichnung als „unseriöser Märchenonkel“ als zulässige Meinungsäußerung

    Das Landgericht Berlin (Zivilkammer 27) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Bezeichnung eines Journalisten als „unseriöser Märchenonkel“ eine unzulässige Schmähkritik oder eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten auf – ein Thema, das insbesondere für die Presse- und Medienbranche von großer Bedeutung ist.

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  • TESCREAL im Wertekampf

    TESCREAL im Wertekampf

    Eine neue Ideologie macht sich in den Zentren technologischer Macht breit: TESCREAL. Das Kunstwort steht für eine Mischung aus Transhumanismus, Extropianismus, Singularitarismus, Kosmismus, Rationalismus, Effektivem Altruismus und Longtermism – kurz gesagt: eine techno-utopische Weltsicht, die darauf abzielt, den Menschen technologisch zu transformieren oder gar zu ersetzen.

    Ihre Anhänger sehen in der heutigen Menschheit lediglich eine Vorstufe, eine biologische Schranke auf dem Weg zu einer posthumanen Zukunft, in der Maschinen, künstliche Intelligenzen und digitale Wesen das Zepter übernehmen. Was auf den ersten Blick nach einer harmlosen Science-Fiction-Vision klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine gefährliche technokratische Ideologie, die nicht nur ethische Prinzipien missachtet, sondern gezielt staatliche Kontrollstrukturen abbauen will, um ihre Vision ungehindert zu verwirklichen.

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  • Meinungsfreiheit in Deutschland

    Meinungsfreiheit in Deutschland

    Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Gleichzeitig umfasst sie die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Doch dieses Grundrecht ist nicht absolut – es findet seine Grenzen in allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und dem Schutz der persönlichen Ehre. Die Balance zwischen Freiheit und Schutz ist essenziell für das gesellschaftliche Miteinander und den Rechtsstaat.

    Gerade nach der erschreckenden bis in Teilen peinlichen Rede des US-amerikanischen Vizepräsidenten JD Vance in München im jahr 2025 möchte ich als Jurist hier interessierten ausländischen Lesern erklären, was es mit der Meinungsfreiheit in Deutschland auf sich hat.

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  • Freispruch im „Feindeslisten“-Verfahren: AG Köln zu Meinungsfreiheit und Verbreiten personenbezogener Daten

    Freispruch im „Feindeslisten“-Verfahren: AG Köln zu Meinungsfreiheit und Verbreiten personenbezogener Daten

    Die Grenzen der Meinungsfreiheit im digitalen Raum sind immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Insbesondere bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten stellt sich die Frage, wann eine zulässige Kritik vorliegt und wann die Grenze zur strafbaren Gefährdung überschritten wird – hier spielt der noch recht junge Tatbestand der Verbreitung von Feindeslisten eine Rolle.

    Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 12. Juni 2024, Az. 539 Ds 156/24) hat nun einen Angeklagten freigesprochen, dem das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a Abs. 1 Nr. 2 StGB) vorgeworfen wurde. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit abwägen müssen.

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  • Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen

    Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen

    Die Nutzung sozialer Medien zur Verbreitung extremistischer Inhalte ist eine zunehmende Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere in politisch aufgeladenen Konfliktsituationen werden digitale Plattformen oft genutzt, um Propaganda terroristischer Organisationen zu verbreiten und dadurch bestimmte ideologische Botschaften zu verstärken.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 3 StR 507/24)die Verurteilung einer Angeklagten wegen des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen (§ 86 Abs. 2 StGB) bestätigt. Die Entscheidung bekräftigt die strafrechtliche Relevanz solcher Handlungen und verdeutlicht, dass das Posten extremistischer Inhalte in sozialen Netzwerken nicht nur politische oder moralische, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

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  • Amtliche Äußerungen und „Fake News“

    Amtliche Äußerungen und „Fake News“

    Mit Beschluss vom 14. November 2024 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Az.: 3 EO 305/24) eine brisante Entscheidung zu den rechtlichen Grenzen amtlicher Äußerungen getroffen. Im Mittelpunkt des Falles stand die Frage, ob eine öffentliche Stelle berechtigt ist, bestimmte Informationen als „Fake News“ zu bezeichnen.

    Diese Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur Meinungsfreiheit, zur Neutralitätspflicht staatlicher Stellen und zur rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit auf.

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  • Fake News: BGH zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil

    Fake News: BGH zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil

    Die Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist, spielt in der medienrechtlichen Rechtsprechung regelmäßig eine zentrale Rolle. Besonders relevant wird diese Abgrenzung im Kontext der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2024 (VI ZR 230/23) wichtige Maßstäbe zur Beurteilung dieser Frage gesetzt. Im Kern ging es um die Unterlassungsklage eines Journalisten gegen einen Blogger, der ihn öffentlich als „Nachrichtenfälscher“ und „Produzenten von Fake News“ bezeichnet hatte.

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  • Zulässigkeit der Bezeichnung von Presseartikeln als „computergeneriert“

    Zulässigkeit der Bezeichnung von Presseartikeln als „computergeneriert“

    Die Digitalisierung hat auch den Journalismus grundlegend verändert, wobei Künstliche Intelligenz (KI) natürlich eine zunehmende Rolle bei der Erstellung von Artikeln spielt. Schon jetzt werden wahrscheinlich sowohl einfache Meldungen als auch komplexere Berichte zumindest in Teilen durch Algorithmen generiert (etwa als Arbeitsbasis). Dies wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf – etwa dann, wenn darum gestritten wird, wie dies in die Öffentlichkeit getragen werden darf. Beim LG Berlin ging es wohl nun erstmals überhaupt um genau diese Frage.

    Mit seinem Beschluss vom 17. Januar 2025 (Az. 27 O 4/25 eV) hat das Landgericht (LG) Berlin II in einem einstweiligen Verfügungsverfahren klargestellt, dass die Bezeichnung von Presseartikeln als „computergeneriert“ unter bestimmten Umständen zulässig ist. Der Antrag eines Medienhauses, das sich gegen eine solche Bezeichnung gewehrt hatte, wurde abgewiesen.

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  • OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    Immer weiter wird um Bewertungen von Arbeitgebern auf Bewertungsplattformen gestritten: Nunmehr konnte sich mit dem Oberlandesgericht Bamberg (Az. 6 W 12/24 e) ein weiteres OLG zur Frage postieren, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen von Betreiberinnen und Betreibern von Arbeitgeberbewertungsportalen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen können.

    Das Gericht stellte klar, dass der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) nicht dazu dient, die Identität von Bewertenden ohne weiteres offenzulegen. Vielmehr ist eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Bewertenden und den Persönlichkeitsrechten des bewerteten Unternehmens erforderlich.

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  • OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen

    OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen

    Mal wieder gibt es eine bemerkenswerte Entscheidung zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen auf Bewertungsportalen: Im Kern ging es um die Frage, ob der Betreiber eines solchen Portals eine negative Bewertung entfernen muss, wenn der betroffene Arbeitgeber bestreitet, dass die bewertende Person tatsächlich bei ihm beschäftigt war.

    Das Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 744/24) stellte klar, dass Arbeitgeber eine Löschung verlangen können, wenn keine belastbaren Hinweise darauf vorliegen, dass die Bewertung auf einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis beruht. Gleichzeitig betonte es jedoch, dass eine vollständige Offenlegung der Identität des Rezensenten regelmäßig nicht verlangt werden kann.

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  • Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen

    Retweet als Straftat – Zur Strafbarkeit des Verlinkens von Bildaufnahmen hilfloser Personen

    Beim Oberlandesgericht Koblenz (1 OLG 4 Ss 105/22) ging es um die Frage, ob das bloße Retweeten eines Links zu einer Bildaufnahme einer hilflosen Person eine strafbare Handlung nach § 201a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB darstellt.

    Das Gericht bejahte dies und stellte klar, dass das Zugänglichmachen eines Links mit einer solchen Bildaufnahme ausreicht, um den Tatbestand zu erfüllen – unabhängig davon, ob der Retweetende die Aufnahme selbst erstellt oder verändert hat. Zudem wurde festgestellt, dass der Täter vorsätzlich handelte, da er durch seine Kommentierung gezielt Neugier weckte und die Verbreitung des Materials förderte.

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  • Persönlichkeitsrecht und Satire: Das LG München I im Fall eines ehemaligen BSI-Präsidenten

    Persönlichkeitsrecht und Satire: Das LG München I im Fall eines ehemaligen BSI-Präsidenten

    Das Urteil des LG München I (Az.: 26 O 12612/23) vom 19. Dezember 2024 befasst sich mit der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit im Kontext satirischer Berichterstattung und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

    Der Kläger, ein ehemaliger Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), klagte gegen eine Rundfunkanstalt wegen ehrverletzender Aussagen und unwahrer Tatsachenbehauptungen, die in einer Fernsehsendung getätigt wurden. Dabei hob das Gericht hervor, unter welchen Umständen Persönlichkeitsrechte Vorrang vor der Meinungs- und Satirefreiheit haben.

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  • LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen

    LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen

    Die Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 5 KLs 3350 Js 16251/22) vom 13. September 2023 bringt neue Klarheit in die rechtliche Bewertung eines kontroversen Themas: Darf ein Bürger Polizeieinsätze filmen, insbesondere wenn dabei auch Gespräche der Beamten aufgezeichnet werden? Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Das Gericht setzte sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Polizeibeamte auch während ihrer Tätigkeit vor unbefugten Aufnahmen geschützt sind.

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