Reichweite der Meinungsfreiheit bei akademischer Kritik: Ein Plagiatsvorwurf trifft den akademischen Ruf in seinem Kern. Gerade deshalb liegt es nahe, gegen solche Anschuldigungen gerichtlich vorzugehen. Umso aufschlussreicher ist das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 2. Juni 2025 (Az. 10 U 47/24), das einen Unterlassungsanspruch wegen eines Plagiatsvorwurfs verneint – und dabei grundlegende Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht verdeutlicht.
Die Entscheidung zeigt eindrücklich, in welchem Spannungsverhältnis sich Wissenschaftsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und die Presse- bzw. Meinungsfreiheit bewegen, insbesondere dann, wenn wissenschaftliche Kritik den Verdacht akademischen Fehlverhaltens äußert.
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