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Schlagwort: meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Recht, Meinungen, Gedanken und Informationen frei zu äußern und zu verbreiten. Im Alltag stellen sich jedoch immer wieder rechtliche Fragen, wenn es um die Auslegung und die Grenzen der Meinungsfreiheit geht. Insbesondere im Bereich des IT-Rechts und des Strafrechts gibt es zahlreiche Fallstricke.

Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist Hate Speech, also Hassrede im Internet, die häufig den Tatbestand der Beleidigung oder Volksverhetzung erfüllt. Hier stellt sich die Frage, ob die Meinungsfreiheit auch solche Äußerungen schützt oder ob es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Auch soziale Medien sind hier ein zentraler Aspekt, da sie häufig als Plattform für die Verbreitung von Hate Speech genutzt werden.

Anwältinnen und Anwälte, die auf IT-Recht und Strafrecht spezialisiert sind, können bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit und Beleidigung helfen. Sie können zum Beispiel beraten, wie man sich gegen Angriffe auf die eigene Meinungsfreiheit wehren kann oder wie man Beleidigungen im Internet rechtlich verfolgen kann. Dabei ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut ist, aber auch Grenzen hat, die nicht überschritten werden dürfen.

  • BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz im Wirecard-Skandal: Eine Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL gegen Unterlassungsurteile im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wirecard-Skandal hat das Bundesverfassungsgericht zu einer grundsätzlichen Klärung der Grenzen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz veranlasst.

    Mit Beschluss vom 3. November 2025 hob das BVerfG (1 BvR 573/25) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Im Kern ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Medien über Verdachtsmomente in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren berichten dürfen – und wo die Rechte Betroffener beginnen, die sich gegen eine identifizierende Darstellung wehren.

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  • Äußerungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Zulässigkeit scharfer Kritik durch Exiljournalisten

    Äußerungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Zulässigkeit scharfer Kritik durch Exiljournalisten

    Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz sind in der modernen Medienlandschaft oft fließend – besonders dann, wenn kritische Berichterstattung auf wirtschaftliche und politische Macht trifft. Das Landgericht Berlin hat nun mit seinem Urteil vom 4. November 2025 (Az: 27 O 329/25 eV) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Exiljournalisten stärkt und gleichzeitig klare Grenzen für unwahre Tatsachenbehauptungen zieht.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, wie weit ein vietnamesischer Exiljournalist mit seinen Äußerungen gehen darf, wenn er sich gegen einen mächtigen Konzern und dessen Führungspersönlichkeiten wendet. Das Gericht differenzierte präzise zwischen zulässiger Kritik und unzulässigen Tatsachenbehauptungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen.

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  • Recht auf Urheberbenennung

    Recht auf Urheberbenennung

    Am 9. September 2025 entschied das Landgericht Köln (14 O 294/25) in einem Verfahren, das grundsätzliche Fragen zum Recht auf Urheberbenennung (§ 13 UrhG) aufwarf: Ein Regisseur, der an der zweiten Staffel einer erfolgreichen Entertainment-Serie mitgewirkt hatte, sah sich in seinen Rechten verletzt, als bei der Nominierung für den Deutschen Fernsehpreis 2025 nur zwei seiner Co-Regisseure namentlich und mit Porträtfotos genannt wurden.

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  • Zulässigkeit identifizierbarer Berichterstattung über Vorstandsarbeit

    Zulässigkeit identifizierbarer Berichterstattung über Vorstandsarbeit

    Das Landgericht Berlin (Az. 27 O 285/25) hat sich zur Zulässigkeit von Presseberichterstattung über interne Vorgänge in Führungsebenen geäußert, die auch für die Unternehmenspraxis von Relevanz sein können: Zentraler Ausgangspunkt ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berichterstattung über angebliche Verfehlungen der Führungsspitze eines Versorgungswerks als Persönlichkeitsrechtsverletzung angesehen werden kann.

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  • Namensnennung von Amtspersonen in sozialen Netzwerken

    Namensnennung von Amtspersonen in sozialen Netzwerken

    Die Frage, wann die Nennung von Namen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken strafbar ist, gewinnt in einer zunehmend digitalisierten und emotional aufgeladenen Öffentlichkeit an Brisanz. Das Landgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil (63 NBs 2/25) klargestellt, dass die bloße Namensnennung von Amtspersonen im Kontext behördlicher Maßnahmen nicht ohne Weiteres eine Strafbarkeit nach § 126a StGB begründet. Die Entscheidung setzt ein wichtiges Signal für die Abgrenzung zwischen legitimer Kritik und strafwürdiger Gefährdung – und unterstreicht dabei den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit.

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  • Insiderinformationen und Meinungsfreiheit: Darf ein Politiker Geheimnisse lüften?

    Insiderinformationen und Meinungsfreiheit: Darf ein Politiker Geheimnisse lüften?

    Konflikt zwischen Transparenz und Marktintegrität: Im September 2025 legte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona dem Europäischen Gerichtshof (EuGH, C-376/24) seine Schlussanträge in einem brisanten Fall vor: Ein belgischer Oppositionspolitiker hatte in Medieninterviews Details über die geplante Privatisierung des staatlichen Postunternehmens Bpost preisgegeben – und wurde dafür mit einer Geldstrafe belegt.

    Die zentrale Frage: Darf ein Politiker Insiderinformationen weitergeben, um eine öffentliche Debatte anzustoßen? Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Finanzmärkte und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

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  • KI-Deepfakes und Persönlichkeitsrecht: Schutz der eigenen Stimme vor KI-Nachahmung

    KI-Deepfakes und Persönlichkeitsrecht: Schutz der eigenen Stimme vor KI-Nachahmung

    Mit KI ist es längst nicht nur möglich, Gesichter zu klonen, sondern auch Stimmen täuschend echt nachzubilden. Damit rückt eine bislang kaum kodifizierte, aber fundamentale Facette der menschlichen Persönlichkeit ins Zentrum juristischer Auseinandersetzungen: das Recht an der eigenen Stimme.

    Die Rechtsprechung zu Deepfakes in Deutschland hat mit einem Urteil des Landgerichts Berlin II (Az. 2 O 202/24) eine erste Hürde genommen. Demnach ist die Verwendung einer KI-generierten, einer bekannten Stimme täuschend ähnlichen Audioversion – insbesondere zu kommerziellen Zwecken – ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, selbst wenn kein physischer Mitschnitt der Stimme erfolgt ist. Vielmehr genügt bereits die Verwechslungsfähigkeit der künstlichen Stimme, um rechtlichen Schutz auszulösen.

    Hinweis: Zum Thema Deepfakes beachten Sie bitte auch meine juristischen Fachaufsätze „Technischer und rechtlicher Überblick zu Deepfakes“ (Ferner, AnwZert ITR 20/2024 Anm. 2) sowie „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation“ (Ferner, AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2)

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  • Sperrung von Nutzerkonten auf YouTube

    Sperrung von Nutzerkonten auf YouTube

    Die Frage, wie Plattformbetreiber mit vermeintlichen Verstößen gegen Nutzungsbedingungen umgehen dürfen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer Auseinandersetzungen. Besonders brisant wird es, wenn Nutzerkonten gesperrt oder Inhalte gelöscht werden – Maßnahmen, die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch grundrechtlich geschützte Interessen berühren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Aktenzeichen 21 U 62/23) klare Maßstäbe für die Rechtmäßigkeit solcher Eingriffe gesetzt.

    Im Mittelpunkt stand der Konflikt zwischen einem YouTube-Nutzer und der Plattformbetreiberin Google LLC, der grundsätzliche Fragen zur Erforderlichkeit vorheriger Anhörungen, zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln und zu den Grenzen datenschutzrechtlicher Löschungsansprüche aufwirft. Die Entscheidung ist nicht nur für Content-Creator von Bedeutung, sondern berührt auch die Auslegung des Digital Services Act (DSA) und die Reichweite der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sozialen Netzwerken.

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  • Bibliotheken als neutrale Räume: Verfassungswidrigkeit kritischer Einordnungshinweise an Büchern

    Bibliotheken als neutrale Räume: Verfassungswidrigkeit kritischer Einordnungshinweise an Büchern

    Öffentliche Bibliotheken gelten als Orte der freien Meinungsbildung, an denen Bürgerinnen und Bürger ungehindert Zugang zu Informationen erhalten sollen. Doch was passiert, wenn eine Bibliothek selbst inhaltlich Stellung bezieht – nicht durch die Auswahl ihrer Bestände, sondern durch warnende Hinweise an einzelnen Werken? Mit dieser Frage setzte sich das Oberverwaltungsgericht Münster (5 B 451/25) in einem aktuellen Beschluss auseinander.

    Der Fall betrifft einen Autor, dessen Buch mit dem Vermerk „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt“ versehen wurde. Das Gericht entschied: Ein solcher Hinweis stellt einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors dar. Die Begründung ist nicht nur für Bibliotheksrecht von Bedeutung, sondern berührt grundlegende Prinzipien des demokratischen Diskurses.

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  • Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Meinungsfreiheit vor Strafbarkeit: Mit Beschluss vom 16. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 16.07.2025 – 206 StRR 205/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht die strafgerichtlichen Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerungsschädigung in bemerkenswerter Schärfung neu justiert, beim Streit um … die Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten als „Lobbynutten“.

    Die Entscheidung betrifft die Auslegung von Aussagen im Kontext politischer Debatten, insbesondere bei polemischen Wortmeldungen in sozialen Medien. Im Fokus stehen die Anforderungen an die Tatbestände der §§ 185, 188 StGB (Beleidigung, Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) sowie der §§ 86, 86a StGB (Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen).

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  • Feststellung des Sinngehalts einer Äußerung im Rahmen eines Fernsehinterviews

    Feststellung des Sinngehalts einer Äußerung im Rahmen eines Fernsehinterviews

    In einem Beschluss vom 7. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 07.07.2025 – 206 StRR 196/25) hebt der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine Verurteilung wegen Billigung von Straftaten nach § 140 Nr. 2 StGB auf. Die Entscheidung befasst sich mit den Anforderungen an die Feststellung des Sinngehalts einer Äußerung im Rahmen eines Fernsehinterviews. Im Zentrum steht dabei die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlicher Sanktion – sowie die methodisch präzise Auslegung von Äußerungstatbeständen.

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  • Pressefreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen Fotojournalisten

    Pressefreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen Fotojournalisten

    In einem Urteil vom 12. August 2025 (LG Berlin, Urt. v. 12.08.2025 – 27 O 255/25 eV) hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin einen Unterlassungsantrag gegen eine identifizierende Wort- und Bildberichterstattung abgewiesen. Die Entscheidung erörtert im Detail die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einerseits und der Meinungs- und Pressefreiheit andererseits – und bekräftigt dabei die weiten Schutzbereiche journalistischer Berichterstattung im Kontext politisch aufgeladener Debatten.

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  • Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluronbehandlungen unzulässig

    Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluronbehandlungen unzulässig

    Schönheitsmedizin, Werbung und Verbraucherschutz stehen in einem zunehmend regulierten Spannungsverhältnis. Mit Urteil vom 31. Juli 2025 bestätigt der Bundesgerichtshof (I ZR 170/24) die Reichweite des Werbeverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG für medizinisch nicht indizierte, ästhetische Eingriffe. Er konkretisiert dabei, dass auch minimalinvasive Behandlungen – wie die Unterspritzung mit Hyaluronsäure zur Nasenkorrektur – als „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes zu bewerten sind. Daraus folgt: Vorher-Nachher-Darstellungen in der Werbung sind unzulässig.

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  • Referentenentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren

    Referentenentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren

    Öffentliche Meinungsbildung und freier Diskurs sind von zentraler Bedeutung für eine funktionierende Demokratie – gerade heute, da unsere Gesellschaft zunehmend zu zerreissen droht. In diesem Umfeld stellen missbräuchliche Klagen eine zunehmende Bedrohung dar. Diese sogenannten SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) zielen darauf ab, Kritiker durch juristische Mittel einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der die EU-Richtlinie 2024/1069 in nationales Recht umsetzen soll. Dieser Entwurf zielt darauf ab, Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren zu schützen.

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  • „Duzen“ ist keine Beleidigung

    „Duzen“ ist keine Beleidigung

    Grenzen nachbarschaftlicher Meinungsäußerung: Das gesellschaftliche Zusammenleben in verdichteten Wohnverhältnissen erfordert Rücksichtnahme – und ist doch häufig Kristallisationspunkt zwischenmenschlicher Spannungen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Heidelberg eskalierte ein solcher Konflikt in Form lautstarker Auseinandersetzungen über das Einparkverhalten, die schließlich ihren Weg in die Justiz fanden. Der Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe vom 26. Mai 2025 (3 U 28/24) verdeutlicht auf bemerkenswerte Weise, dass auch polemische, überspitzte und mitunter grobe Kritik im nachbarschaftlichen Alltag von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann – selbst wenn der Tonfall emotional, die Formulierung verletzend und die persönliche Beziehung belastet ist.

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