Schlagwort: einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung ist das schärfste Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes – ob bei Wettbewerbsverstößen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder vertraglichen Streitigkeiten. Entscheidend für den Erfolg sind der Nachweis von Eilbedürftigkeit und eine glaubhafte Darlegung des Anspruchs. Diese Übersicht zeigt, wie Antragsteller die Hürden des Gerichts überzeugen, welche Fehler zu vermeiden sind und wie sich gegen unberechtigte Verfügungen wehren lässt. Besonders relevant wird dies in digitalen Kontexten, wo Zeitdruck und Streuwirkung von Verletzungshandlungen eine schnelle Reaktion erfordern.

  • Rechtsdurchsetzung im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht

    Rechtsdurchsetzung im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Wettbewerbsrecht

    Spielregeln zwischen Abmahnung und einstweiliger Verfügung: Wer als Unternehmen kreative Leistungen, Marken oder geschäftliche Alleinstellungsmerkmale schützen will, kommt um den gewerblichen Rechtsschutz nicht herum. Doch was geschieht, wenn diese Rechte verletzt werden?

    Und wie kann sich ein Unternehmen gegen eine möglicherweise unberechtigte Inanspruchnahme effektiv zur Wehr setzen? Der rechtliche Werkzeugkasten reicht von der klassischen Abmahnung über einstweilige Verfügungen bis zur Klage – flankiert von prozessualen Besonderheiten, die sich deutlich vom allgemeinen Zivilprozessrecht unterscheiden.

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  • UWG: Keine Unterlassung ohne Marktteilnahme

    UWG: Keine Unterlassung ohne Marktteilnahme

    OLG Frankfurt zur fehlenden Aktivlegitimation im Lauterkeitsrecht: Mit Urteil vom 14. November 2024 (Az. 6 U 188/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb nicht zugelassener Krebsarzneimittel aufgehoben. Der Grund: Die antragstellende pharmazeutische Gesellschaft stand zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur Antragsgegnerin – sie war lediglich potenzielle Mitbewerberin. Die Entscheidung verdeutlicht die Konsequenzen der mit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ verschärften Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG und stärkt zugleich die Konturen des Begriffs des Mitbewerbers.

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  • KG Berlin zur Beweisaufnahme im Verfügungsverfahren und §312h als Marktverhaltensregel

    KG Berlin zur Beweisaufnahme im Verfügungsverfahren und §312h als Marktverhaltensregel

    In seinem Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 5 U 77/22) behandelt das Kammergericht Berlin eine zentrale Fragestellung des digitalen Verbraucherschutzrechts: Reicht eine digital unterzeichnete Kündigungsvollmacht zur wirksamen Kündigung eines Energieversorgungsvertrags durch einen Drittanbieter aus? Das Verfahren beleuchtet nicht nur die Auslegung des § 312h BGB als Marktverhaltensregel, sondern illustriert zudem sehr plastisch, welche Anforderungen an die Beibringung und Verwertung von Beweismitteln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelten – insbesondere bei elektronischen Beweismitteln wie Audio-CDs.

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  • Managerhaftung im Urheberrecht: OLG Köln zur Passivlegitimation bei YouTube-Videonutzung

    Managerhaftung im Urheberrecht: OLG Köln zur Passivlegitimation bei YouTube-Videonutzung

    Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28.02.2025 – 6 U 107/24) hatte über eine urheberrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der öffentlichen Zugänglichmachung eines Fernsehbeitrags – hier wohl auf der Plattform YouTube – zu entscheiden. Dabei ging es nicht nur um die Frage der Rechtsverletzung an sich, sondern insbesondere um die Passivlegitimation des in Anspruch genommenen Antragsgegners – ein Thema von hoher praktischer Relevanz, insbesondere für Geschäftsführer und mediennahe Unternehmer, die nicht selten für Handlungen „ihrer“ Unternehmen haftbar gemacht werden sollen.

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  • Vollziehung und Haftung bei späterem Wegfall des Verfügungsgrundes

    Vollziehung und Haftung bei späterem Wegfall des Verfügungsgrundes

    Die einstweilige Verfügung und der Preis vorläufigen Rechtsschutzes: Mit seinem Urteil vom 13. März 2025 (Az. IX ZR 201/23) hat der Bundesgerichtshof eine zentral wichtige Entscheidung zur haftungsrechtlichen Risikoverteilung bei einstweiligen Verfügungen im Patentrecht getroffen. Im Fokus steht § 945 ZPO, der den Ersatz von Schäden regelt, die einem Schuldner durch eine unberechtigte einstweilige Verfügung entstehen.

    Dabei präzisiert der BGH insbesondere die Voraussetzungen der Vollziehung bei Sicherheitsleistungen, grenzt die Reichweite bereicherungsrechtlicher Herausgabeansprüche ab und befasst sich mit der Frage der Drittschadensliquidation bei konzerninternen Umstrukturierungen. Die Entscheidung ist damit ein Meilenstein für das Verhältnis von vorläufigem Rechtsschutz und materiell-rechtlicher Verantwortlichkeit – nicht nur im Patentrecht, sondern auch im Verfahrensrecht.

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  • OLG Köln zur rechtlichen Grenze journalistischer Kritik bei Vorwürfen manipulativer Meinungsforschung

    OLG Köln zur rechtlichen Grenze journalistischer Kritik bei Vorwürfen manipulativer Meinungsforschung

    In einer wegweisenden Entscheidung vom 20. Februar 2025 (Az. 15 U 231/24) hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt, dass Medienberichte, die ein Meinungsforschungsinstitut wegen angeblich fragwürdiger Methodik kritisieren und mit dem Begriff „Fake News“ sowie dem Vorwurf der „Manipulation“ arbeiten, nicht zwangsläufig das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Unternehmens verletzen. Die Entscheidung stellt einen juristischen Leitfaden für die Abgrenzung zwischen unzulässiger Tatsachenbehauptung und zulässiger Wertung dar – gerade im Kontext gesellschaftlich relevanter Debatten um Vertrauen in Daten, Umfragen und Medienrealitäten.

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  • Grenzen journalistischer Bewertung

    Grenzen journalistischer Bewertung

    Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 27 O 36/25 eV) eine medienrechtlich relevante Entscheidung getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Bezeichnung einer politischen Rede als „nicht mit Fakten unterlegt“ eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung darstellt.

    Der Antragsteller, ein hochrangiges Mitglied einer politischen Partei, wollte eine einstweilige Verfügung gegen eine Berichterstattung erwirken, die eine Aussage aus seiner Rede auf einem Bundesparteitag als unbelegt darstellte. Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass es sich um eine Meinungsäußerung handle, die vom grundrechtlichen Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sei.

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  • Landgericht Düsseldorf: Google haftet für betrügerische Werbeanzeigen

    Landgericht Düsseldorf: Google haftet für betrügerische Werbeanzeigen

    Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Dezember 2024 (Az.: 2a O 112/23) eine weitreichende Entscheidung zur Haftung von Google für markenrechtsverletzende Werbeanzeigen auf seiner Plattform getroffen. Die Klägerin, die Skinport GmbH, hatte gegen Google Ireland Limited geklagt, weil auf der Suchmaschine betrügerische Werbeanzeigen geschaltet wurden, die den Namen „Skinport“ nutzten, aber auf gefälschte Phishing-Websites führten. Das Gericht stellte fest, dass Google als Störer haftet, da das Unternehmen trotz konkreter Hinweise auf diese Rechtsverstöße nicht ausreichend gegen die fortgesetzte Nutzung der Marke „Skinport“ durch Dritte vorgegangen ist.

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  • LG Frankfurt zum Verkauf von „Dubai-Schokolade“, die nicht aus Dubai kommt

    LG Frankfurt zum Verkauf von „Dubai-Schokolade“, die nicht aus Dubai kommt

    Der Verkauf von Lebensmitteln mit geografischen Bezeichnungen wirft immer wieder Fragen im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrechts auf, ein Schlaglicht liegt dabei aktuell auf der „Dubai Schokolade“. Besonders interessant ist der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 18/25) vom 21. Januar 2025. Im Mittelpunkt stand die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für ein Schokoladenprodukt, das weder in Dubai hergestellt wurde noch einen geografischen Bezug zur Region aufwies. Die Entscheidung beleuchtet den Umgang mit irreführenden geografischen Herkunftsangaben und deren Bedeutung für den Verbraucher.

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  • Geografischer Schutz für Dubai Schokolade

    Geografischer Schutz für Dubai Schokolade

    Die Verwendung geografischer Herkunftsangaben wirft immer wieder Fragen zur Zulässigkeit und den Grenzen des Marketings auf. Im vorliegenden Fall beschäftigte sich das Landgericht Köln mit der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ und der Werbeaussage „… bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“. Die Schokolade wurde jedoch in der Türkei produziert und hatte keinen weiteren Bezug zu Dubai. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Anforderungen an geografische Herkunftsangaben und ihre irreführende Verwendung im geschäftlichen Verkehr.

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  • Rechtliche Einordnung der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ durch das Landgericht Köln

    Rechtliche Einordnung der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ durch das Landgericht Köln

    Die (leichtfertige) Bezeichnung von Produkten mit geografischen Angaben kann erhebliches Konfliktpotenzial bergen: Dies zeigte sich nunmehr auch im Fall der sogenannten „Dubai-Schokolade“. Diese Bezeichnung wurde für Produkte verwendet, die nicht aus Dubai stammen, jedoch durch ihre Marketingstrategie die Assoziation mit diesem Emirat hervorrufen.

    Die rechtliche Problematik liegt hier insbesondere in der Frage, ob und inwieweit solche Bezeichnungen irreführend sind und den Schutz geographischer Herkunftsangaben verletzen. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Köln (Az.: 33 O 525/24) vom 6. Januar 2025 liefert hierzu interessante rechtliche Einblicke.

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  • OLG Nürnberg zu Satire und Persönlichkeitsrecht im Spannungsfeld

    OLG Nürnberg zu Satire und Persönlichkeitsrecht im Spannungsfeld

    Am 11. Dezember 2024 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 W 2333/24) über die Zulässigkeit einer satirischen Glosse, die sich kritisch und in polemischer Sprache mit der Tageszeitung „N.“ und deren Redakteuren auseinandersetzte. Der Fall beleuchtet die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sowie die Rolle der Satire in der medialen Berichterstattung. Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für die Presse- und Medienbranche, da es Maßstäbe für den Umgang mit satirischen Äußerungen setzt.

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  • OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    Am 31. Oktober 2024 entschied der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in einem brisanten Fall, der den Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen rufschädigende Berichterstattung im Internet und Printmedien betraf (Az. 15 W 99/24). Das Urteil bietet einen tiefen Einblick in die Anforderungen an die gerichtliche Kontrolle der Medienberichterstattung und den Umfang von Unterlassungsverfügungen.

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  • Rechtliche Anforderungen und Kostenfolgen im Zusammenhang mit einer Abschlusserklärung

    Rechtliche Anforderungen und Kostenfolgen im Zusammenhang mit einer Abschlusserklärung

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2024 (20 W 68/23) behandelt die rechtlichen Anforderungen und Kostenfolgen im Zusammenhang mit einer Abschlusserklärung in einem Wettbewerbsrechtsstreit. Dieses Instrument wird oft genutzt, um nach einer einstweiligen Verfügung das Hauptsacheverfahren zu vermeiden. Die Entscheidung beleuchtet praxisrelevante Aspekte für Unternehmen, die sich mit Unterlassungsansprüchen und damit verbundenen Kosten auseinandersetzen müssen.

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  • LG Köln: Notwendigkeit der Urheberangabe bei der Berufung auf die Zitatschranke

    LG Köln: Notwendigkeit der Urheberangabe bei der Berufung auf die Zitatschranke

    Der Beschluss des Landgerichts Köln (14 O 291/24) behandelt die zentrale Frage, inwieweit eine Urheberangabe nach § 63 Abs. 2 Satz 2 UrhG erforderlich ist, um sich erfolgreich auf die Zitatschranke nach § 51 UrhG zu berufen. Die Entscheidung beleuchtet insbesondere die rechtlichen Anforderungen an Reaction Videos und deren Einordnung als Pastiche gemäß § 51a UrhG.

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