Mit Beschluss vom 5. März 2025 (Az. 1 StR 501/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Strafurteil wegen Steuerhinterziehung aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Anlass war kein Freispruch in der Sache selbst, sondern ein gravierender formeller Fehler: Die angeklagte Tat entsprach nicht derjenigen, die letztlich verurteilt wurde. Dieses Urteil betont die verfassungsrechtlich verankerte Bedeutung der Anklageschrift als Fundament eines jeden Strafverfahrens und stellt klar, dass eine Verurteilung jenseits ihres Rahmens unzulässig ist – und zwar selbst dann, wenn die materiellen Vorwürfe schwer wiegen.
(mehr …)Schlagwort: Anklage
Rechtsanwalt & Strafverteidiger bei Anklage bzw. Anklageschrift: Im deutschen Strafverfahren wird gegen eine Person, die im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, eine Anklage, auch Anklageschrift genannt, erhoben. Die Anklageschrift ist eine schriftliche Beschuldigung, die von der Staatsanwaltschaft verfasst und bei Gericht eingereicht wird.
In der Anklageschrift werden die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten im Einzelnen beschrieben und die Rechtsgrundlage für die Anklage angegeben. Sie enthält auch eine Zusammenfassung der Beweismittel, auf die sich die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Anklage stützt. Die Anklageschrift wird beim zuständigen Gericht eingereicht, das entscheidet, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Lässt das Gericht die Anklage zu, wird das Hauptverfahren eröffnet und der Angeklagte zur Stellungnahme aufgefordert.
Wichtig ist, dass die Anklageschrift keine Verurteilung des Angeklagten bedeutet. Er gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig und hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen und seine Unschuld zu verteidigen.
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EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG
In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 528/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite der Beweisverwertung im Kontext der EncroChat-Kommunikation neu austariert – und dabei nicht nur die Grenzen des nationalen Strafprozessrechts ausgelotet, sondern auch eine unionsrechtliche Neuausrichtung vorgenommen. Der Fall steht exemplarisch für die gegenwärtige Friktion zwischen technologiebasierter Strafverfolgung und rechtsstaatlicher Kontrolle in einem sich wandelnden materiellen Rechtssystem, insbesondere unter dem Eindruck der Neuregelungen durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Im Zentrum der Entscheidung stehen zwei Fragen: Zum einen, ob auf EncroChat-Kommunikation gestützte Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn die angeklagten Taten – hier: Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge – seit Inkrafttreten des KCanG nicht mehr als Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO gelten. Zum anderen, ob die Datenübermittlung durch französische Behörden auf Basis einer Europäischen Ermittlungsanordnung mit dem unionsrechtlichen Maßstab vereinbar ist, wie ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst formuliert hat.
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Vergewaltigung im Schlaf: Konkretisierung und rechtliche Würdigung von Serienstraftaten im Sexualstrafrecht
Mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 2 StR 298/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Marburg aufgehoben, das den Angeklagten in mehreren Anklagepunkten vom Vorwurf der sexuellen Übergriffe freigesprochen hatte.
Die Entscheidung beleuchtet mit großer Klarheit zwei zentrale Fragen des Sexualstrafrechts: Einerseits, wie Tatbestände bei sexuellen Handlungen an schlafenden Personen rechtlich zu würdigen sind; andererseits, welche Anforderungen an die Konkretisierung gleichförmiger Serienstraftaten zu stellen sind. Beides wird in der Praxis regelmäßig relevant, etwa bei Vorwürfen, die sich auf wiederkehrende Übergriffe in Beziehungskontexten beziehen – häufig mit eingeschränkter oder fragmentarischer Aussagebasis auf Seiten der Betroffenen.
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Aus Themse geborgenes iPad liefert Beweise
Digitale Beweismittel zwischen Science-Fiction und Strafprozess: Ein verkrustetes iPad, vergraben im Schlick des Londoner Themseufers, liefert den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung eines beinahe perfekten Mordkomplotts. Was wie der Einstieg in einen Roman von William Gibson klingt, ist Realität – und zugleich Lehrstück für den Umgang mit digitalen Spuren im Strafverfahren.
Im Mittelpunkt dieses fast filmreifen Falls von dem die Metropolitan Police berichtet: Drei international agierende Kriminelle, eine versuchte Exekution im East End, ein spektakulärer Kunstraub in der Schweiz – und ein iPad, das fünf Jahre lang unter Wasser lag und dennoch zu einem der wichtigsten Beweismittel avancierte.
(mehr …)Digitale Beweismittel

Bei uns im Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zu digitalen Beweismitteln, Rechtsanwalt Jens Ferner ist auf das Thema spezialisiert:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk, File-Carving, Predictive Policing und Kryptowährungen
- Zugriff auf Smartphones: Warum sind PINs gefährlich, wie arbeiten Ermittler und biometrische Merkmale dürfen erzwungen werden
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Strafbarkeit wenn man sein Passwort nicht verrät?
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Welche Software nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Statistiken zur Verwendung digitaler Beweismittel in der EU
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026

Schlag gegen Garantex
Erheblicher Schlag gegen Kryptokriminalität, aber das letzte Kapitel ist noch nicht geschrieben: Am 6. März 2025 schlugen internationale Strafverfolgungsbehörden zu: Die russisch geführte Kryptobörse Garantex wurde vom Netz genommen, Domains und Server beschlagnahmt, Wallets mit über 28 Millionen Dollar eingefroren. Die Plattform, über die laut US-Justizministerium Transaktionen im Wert von mindestens 96 Milliarden US-Dollar liefen, war ein zentraler Knotenpunkt für Geldwäsche, Ransomware-Erlöse und illegale Finanzströme.
Zwei Administratoren, darunter Aleksej Besciokov, wurden in den USA angeklagt – unter anderem wegen Verschwörung zur Geldwäsche, Verstoßes gegen US-Sanktionen und des Betriebs eines nicht lizenzierten Finanzdienstes.
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Digitale Sklaverei: Betrugsfabriken in Südostasien
Aktuelle Razzien in Myanmar haben das erschütternde Ausmaß eines Phänomens offengelegt, das bislang nur am Rande der öffentlichen Wahrnehmung existiert: Betrugsfabriken, auch bekannt als „Fraud Factories“. Tausende Menschen wurden aus illegalen Callcentern befreit, in denen sie wie Sklaven gehalten wurden. In diesen Einrichtungen, die von mächtigen kriminellen Netzwerken betrieben werden, mussten sie systematisch Online-Betrügereien durchführen. Doch Myanmar ist kein Einzelfall. Auch in Kambodscha, Laos und den Philippinen blüht dieses düstere Geschäft, das jährlich Milliardenumsätze generiert. Update im Januar 2026: Aktualisiert um die Festnahme von Chen Zhi.
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BGH zur Strafzumessung bei Gehilfen: Grenzen der Strafmilderung
Unter welchen Voraussetzungen Gehilfen eine Strafmilderung erhalten können, hat der Bundesgerichtshof (2 StR 471/23) konkretisiert: Der Fall betrifft eine Frau, die sich an einem international organisierten Drogenhandel beteiligte und in mehreren Fällen den Transport großer Mengen Kokains unterstützte. Das Landgericht Köln hatte ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit als Gehilfin anerkannt und dies strafmildernd berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft rügte diesen Punkt mit einer Revision, die vor dem BGH Erfolg hatte.
Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Abgrenzung zwischen zulässiger Strafmilderung und einer fehlerhaften doppelten Berücksichtigung der Beihilfe im Strafzumessungsverfahren.
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Cum-Ex-Skandal: Neue Entwicklungen im wohl größten Steuerstrafverfahren Deutschlands
Der Cum-Ex-Skandal bleibt ein juristischer und gesellschaftlicher Dauerbrenner. Auch in den letzten Wochen gab es bedeutende Entwicklungen: Ein millionenschwerer Vergleich in Wiesbaden, der spektakuläre Geständnis-Widerruf eines Kronzeugen und die Ankündigung neuer Anklagen durch die Kölner Staatsanwaltschaft. Diese Vorgänge verdeutlichen, dass die juristische Aufarbeitung der systematischen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Deals noch lange nicht abgeschlossen ist – eine Überblick über die spannendsten Pressemeldungen.
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Jugendstrafrecht und seine Anwendung
Der Umgang mit jungen Straftätern ist immer wieder eine besondere Herausforderung für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) die rechtlichen und erzieherischen Anforderungen des Jugendstrafrechts erneut präzisiert.
Gegenstand der Entscheidung war unter anderem die Frage, unter welchen Bedingungen Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewandt werden kann und welche Maßstäbe für die Strafzumessung gelten. Dieses Urteil bietet wichtige Einblicke in die Abgrenzung zwischen jugend- und erwachsenenstrafrechtlicher Bewertung.
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Wirecard: Vorstandshaftung bei unbesicherter Darlehensvergabe
Das Urteil des Landgerichts München I (Az. 5 HK O 17452/21) im Komplex „Wirecard“ setzt neue Maßstäbe für die Beurteilung der Haftung von Vorstandsmitgliedern – hier: bei unbesicherten Darlehensvergaben. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Verantwortlichkeit der ehemaligen Vorstände des Wirecard-Konzerns für massive Pflichtverletzungen, die zur Insolvenz des Unternehmens beitrugen. Die richterliche Analyse umfasst Fragen zur Verletzung von Sorgfaltspflichten, zum Zurechnungszusammenhang sowie zu den Anforderungen an den Aufsichtsrat.
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Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG
Ein beachtlicher Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Oktober 2024 (Az. 2 Ws 146/24) hat die Encrochat-Problematik erneut aufgegriffen und deutliche Aussagen zur Verwertung von EncroChat-Daten vor dem Hintergrund des KCanG getroffen.
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BGH-Beschluss zur Hinweispflicht nach § 265 StPO
Im Beschluss vom 11. September 2024 (Az.: 3 StR 109/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Grenzen und Voraussetzungen der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 265 StPO präzisiert. Dabei stellte er klar, dass die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a StGB) keine Hinweispflicht auslöst. Die Entscheidung fügt sich nahtlos in die bisherige Rechtsprechung zur Hinweispflicht ein, die das Spannungsfeld zwischen Verteidigungsrechten und Verfahrensökonomie behandelt.
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Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Strafprozess
Der BGH-Beschluss vom 18. Juni 2024 (2 StR 205/24) beleuchtet die besondere Sorgfalt, die Gerichte in Fällen von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen walten lassen müssen. In der Entscheidung wurde ein Urteil aufgehoben, weil das Landgericht Meiningen wesentliche Anforderungen an die Beweiswürdigung nicht erfüllt hatte. Dieses Urteil gibt Anlass, die Problematik und Anforderungen in solchen Konstellationen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung zu analysieren.
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Der Eröffnungsbeschluss im Strafprozess
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2024 (4 StR 167/24) erneut klargestellt, welche Bedeutung dem Eröffnungsbeschluss im Strafprozess zukommt. Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem der fehlende Eröffnungsbeschluss zur Teilaufhebung eines Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führte. Diese Entscheidung gibt Anlass, die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss sowie dessen Heilungsmöglichkeiten zu erörtern.
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Weiterer schwerer Schlag für die LockBit-Ransomware-Gruppe: Verhaftung von Rostislav Panev
Die globale Cyberkriminalität hat mit der Verhaftung von Rostislav Panev, einem 51-jährigen russisch-israelischen Staatsbürger, einen neuen Wendepunkt erreicht. Panev, ein Schlüsselentwickler der berüchtigten LockBit-Ransomware-Gruppe, wurde in Israel festgenommen und wartet auf seine Auslieferung in die USA. Dieser Fall beleuchtet nicht nur die Struktur und Arbeitsweise der LockBit-Gruppe, sondern auch die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.
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