Schlagwort: Anklage

Rechtsanwalt & Strafverteidiger bei Anklage bzw. Anklageschrift: Im deutschen Strafverfahren wird gegen eine Person, die im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, eine Anklage, auch Anklageschrift genannt, erhoben. Die Anklageschrift ist eine schriftliche Beschuldigung, die von der Staatsanwaltschaft verfasst und bei Gericht eingereicht wird.

Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Sie als Ihr Strafverteidiger, wenn Sie eine Anklage bzw. Anklageschrift erhalten haben!

In der Anklageschrift werden die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten im Einzelnen beschrieben und die Rechtsgrundlage für die Anklage angegeben. Sie enthält auch eine Zusammenfassung der Beweismittel, auf die sich die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Anklage stützt. Die Anklageschrift wird beim zuständigen Gericht eingereicht, das entscheidet, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Lässt das Gericht die Anklage zu, wird das Hauptverfahren eröffnet und der Angeklagte zur Stellungnahme aufgefordert.

Wichtig ist, dass die Anklageschrift keine Verurteilung des Angeklagten bedeutet. Er gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig und hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen und seine Unschuld zu verteidigen.

Anklageschrift erhalten? Hier finden Sie erste Infos von uns!

  • BGH zur Eröffnungsentscheidung: Hinreichender Tatverdacht im Zwischenverfahren

    BGH zur Eröffnungsentscheidung: Hinreichender Tatverdacht im Zwischenverfahren

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 16.04.2025 – StB 69/24) zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine mutmaßliche Unterstützerin des NSU-Trios betrifft eine zentrale dogmatische Frage des Strafprozessrechts: Wann ist ein hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO anzunehmen, und in welchem Umfang darf das Gericht des Zwischenverfahrens eine eigene Beweiswürdigung anstellen?

    Die Bedeutung der Entscheidung liegt weit über den konkreten Fall hinaus. Sie präzisiert das Verhältnis zwischen Vorprüfung und Beweiswürdigung, zwischen dem Erfordernis der richterlichen Prognose und der Unschuldsvermutung sowie zwischen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden und der eigenständigen Rolle des Gerichts im Zwischenverfahren.

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  • Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft

    Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. April 2025 (1 StR 371/24) überraschend klare Hinweise zur Unverzüglichkeit eines Befangenheitsgesuchs der Staatsanwaltschaft gegeben.

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  • Untersuchungshaft, Überhaft und das Beschleunigungsgebot

    Untersuchungshaft, Überhaft und das Beschleunigungsgebot

    OLG Hamm zur Verhältnismäßigkeit von Freiheitsentzug: In seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 5 Ws 77/25) hebt das OLG Hamm einen Haftbefehl gegen einen wegen schwerer Straftaten Beschuldigten auf und ordnet dessen sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Der Beschluss illustriert in bemerkenswerter Klarheit, unter welchen Voraussetzungen eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist – selbst bei gravierenden Vorwürfen.

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  • LG Osnabrück zur Vermögensbetreuungspflicht eines Apothekers während der Corona-Pandemie

    LG Osnabrück zur Vermögensbetreuungspflicht eines Apothekers während der Corona-Pandemie

    Strafbarkeit wegen Untreue bei fehlerhafter Abrechnung von Bürgertests: In der Hochphase der Covid-19-Pandemie trat mit dem Anspruch auf kostenfreie Bürgertests eine neue Dimension staatlich finanzierter Gesundheitsleistungen auf den Plan – verbunden mit einer erheblichen Vertrauensvorschussregelung gegenüber privaten Leistungserbringern.

    Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 22. Februar 2023 (Az. 3 Qs 38/22) befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit ein Apotheker, der systematisch unrichtige Angaben zu Testzahlen machte, sich wegen Untreue nach § 266 StGB strafbar macht. Das Gericht nahm dabei eine rechtlich differenzierte Einordnung vor, die über den Einzelfall hinausreichende Maßstäbe für die strafrechtliche Kontrolle pandemiebedingter Finanzierungsmechanismen liefert.

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  • Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Das neue Klima der Einschüchterung: In einer funktionierenden Demokratie sind freie Medien keine Randerscheinung, sondern systemrelevant. Die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist kein dekoratives Grundrecht, sondern konstituierend für den demokratischen Meinungsbildungsprozess.

    Umso alarmierender ist die Zunahme staatlicher Maßnahmen, die faktisch auf eine Einschüchterung journalistischer Tätigkeit hinauslaufen – durch Hausdurchsuchungen, Strafverfahren oder strategisch geführte Prozesse. Es entsteht ein Klima des Verdachts, in dem kritischer Journalismus nicht nur beobachtet, sondern kriminalisiert wird. Der demokratische Diskurs gerät dadurch unter Druck.

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  • OLG Braunschweig zum Diebstahl: Geringwertigkeit liegt bei 40 EUR

    OLG Braunschweig zum Diebstahl: Geringwertigkeit liegt bei 40 EUR

    Wann ist ein Diebstahl im strafrechtlichen Sinne „geringfügig“? Diese scheinbar einfache Frage birgt für die Praxis erhebliche Bedeutung, insbesondere für die Strafzumessung und die Frage, ob besonders schwere Fälle vorliegen. In einem aktuellen Beschluss vom 16. August 2024 (Az. 1 ORs 15/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Wertgrenze für die Annahme einer geringwertigen Sache präzisiert und damit Rechtssicherheit geschaffen.

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  • LG Mannheim zur Höchstdauer von Vermögensarresten

    LG Mannheim zur Höchstdauer von Vermögensarresten

    In einer praxisrelevanten Entscheidung vom 14. Oktober 2024 (Az. 25 KLs 635 Js 13071/18) hat das Landgericht Mannheim klare Grenzen für die zeitliche Dauer eines Vermögensarrests gezogen. Im Zentrum steht die Frage, wie lange ein solcher Eingriff in das Vermögen eines Betroffenen aufrechterhalten werden darf, wenn sich das Hauptverfahren über Jahre hinzieht. Das Gericht hebt den Arrest auf und verweist auf das Übermaßverbot als entscheidende Schranke für staatliches Handeln. Die Entscheidung setzt ein deutliches Zeichen für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch in komplexen Wirtschaftsstrafsachen.

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  • Steuerhinterziehung im Restaurant: Anforderungen an das Urteil

    Steuerhinterziehung im Restaurant: Anforderungen an das Urteil

    Mit seinem Beschluss vom 1. April 2025 (1 StR 489/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Landgerichts Dresden teilweise aufgehoben. Das Urteil hatte den Angeklagten unter anderem wegen Steuerhinterziehung in 16 Fällen sowie wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen verurteilt. Während Letzteres rechtsfehlerfrei festgestellt wurde, beanstandete der BGH im Bereich der Steuerhinterziehung erhebliche formelle und inhaltliche Mängel. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die prozessualen Anforderungen an die Abfassung von Urteilsgründen im Steuerstrafrecht und auf den fehleranfälligen Umgang mit komplexen steuerlichen Zurechnungsfragen bei gewerblichem Zusammenwirken.

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  • Tatkonkurrenz und Anklagepräzision bei § 266a StGB

    Tatkonkurrenz und Anklagepräzision bei § 266a StGB

    Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 (Az. 1 StR 456/24) hat der Bundesgerichtshof in einer scheinbar verfahrensrechtlichen Randfrage ein dogmatisch bedeutsames Signal für den Umgang mit § 266a StGB gesetzt. Im Zentrum steht die Frage, wie präzise eine Anklage sein muss, wenn es um die wiederholte Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen geht – und welche Konsequenzen daraus für die Abgrenzung einzelner Taten im Sinne von § 264 StPO folgen. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das wirtschaftsstrafrechtliche Handling des § 266a StGB mit einem hohen Maß an rechtlicher Präzision verbunden ist – und dass diese Präzision nicht nur materiellrechtlich, sondern auch prozessual strikt eingefordert wird.

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  • Einkommensteuer: Betriebsausgabenabzug für Geldauflagen nach § 153a StPO

    Einkommensteuer: Betriebsausgabenabzug für Geldauflagen nach § 153a StPO

    BFH grenzt scharf zwischen Sanktion und Vermögensabschöpfung ab: Mit Urteil vom 29.01.2025 (Az. X R 6/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine steuerrechtlich wie strafprozessual bedeutende Entscheidung getroffen: Unternehmer, die im Rahmen einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO zahlen, können diese Zahlung nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

    Das gilt auch dann, wenn die Zahlung der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile dienen soll – es sei denn, die Maßnahme ist explizit als Einziehung nach § 73 StGB oder als Wiedergutmachungsauflage nach § 153a Abs. 1 Nr. 1 StPO ausgestaltet. Der Fall zeigt nicht nur, wie scharf die Grenzen zwischen sanktionsrechtlichem und vermögensabschöpfendem Charakter gezogen werden, sondern auch, worauf Beschuldigte achten sollten, um die für sie günstigste Lösung zu erreichen.

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  • Von Ausbeutung zur großen Strafkammer – OLG München konkretisiert Maßstab zur Zuständigkeitsbestimmung bei Zwangsarbeit

    Von Ausbeutung zur großen Strafkammer – OLG München konkretisiert Maßstab zur Zuständigkeitsbestimmung bei Zwangsarbeit

    Mit Beschluss vom 26.03.2025 (Az. 1 Ws 92/25, 1 Ws 93/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) München ein juristisch und gesellschaftspolitisch brisantes Thema entschieden: den Umgang mit Zwangsarbeit, Ausländerbeschäftigung ohne Genehmigung und Lohnwucher in Kleingewerben. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Strafbarkeit der beteiligten Unternehmer, sondern bezieht auch dezidiert Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit bei schwerwiegenden Wirtschaftsstrafsachen – insbesondere dann, wenn sich ein Landgericht in der ersten Instanz für „nicht zuständig“ erklärt.

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  • § 266a StGB bei OHG‑Gesellschaftern: OLG Nürnberg verneint Arbeitgebereigenschaft

    § 266a StGB bei OHG‑Gesellschaftern: OLG Nürnberg verneint Arbeitgebereigenschaft

    Mit Beschluss vom 8. November 2024 (Az. Ws 389/24) hat das OLG Nürnberg die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen § 266a StGB verworfen. Im Kern geht es um die Frage, ob als Gesellschafter einer OHG Beteiligte strafrechtlich doch als Arbeitnehmer zu behandeln sind – mit der Folge einer Beitragspflicht.

    Das Gericht stellt klar, dass eine strafrechtlich relevante „Scheinselbständigkeit“ von OHG‑Gesellschaftern nicht vorschnell angenommen werden darf und knüpft die Arbeitgebereigenschaft im Sinne des § 266a StGB strikt an die tatsächliche Mitunternehmerstellung und Weisungsgebundenheit.

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  • Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Wer seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder Punkten verliert, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um Wissen oder eine medizinische Prüfung, sondern um die tiefgreifende Frage: Hat der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt und ist er wieder zuverlässig im Straßenverkehr?

    Genau hier setzt eine wachsende Grauzone an – ein unregulierter Markt unseriöser Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen ködern. Recherchen und Ermittlungen zeigen nun das wahre Ausmaß eines perfiden Geschäftsmodells – mit drastischen rechtlichen Folgen für die Betroffenen.

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  • Cum/Ex und Cum/Cum: Die Ruhe trügt – und sie wird bald enden

    Cum/Ex und Cum/Cum: Die Ruhe trügt – und sie wird bald enden

    Es rumort im Hintergrund – und wer genau hinhört, der weiß: Die Zeit, in der Betroffene sich hinter Aktenbergen und langen Verfahrensdauern verschanzen konnten, neigt sich dem Ende zu. Nach Jahren politischer Verzögerung, struktureller Trägheit und behördlicher Ressourcenknappheit beginnt sich die Lage zu verändern. Nicht dramatisch. Nicht über Nacht. Aber spürbar. Es ist die Art von Bewegung, die leise beginnt – und dann plötzlich Fahrt aufnimmt.

    Der aktuelle Diskurs über Cum/Ex- und Cum/Cum-Fälle zeigt, wie sehr das Thema wieder in den Vordergrund rückt. Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten produzieren aufwendig gestaltete Dokumentationen. Ehemalige Spitzenkräfte der Justiz treten mit Nachdruck ins Rampenlicht. Neue politische Allianzen formieren sich und kündigen entschlossene Maßnahmen an. Wer sich auf den Standpunkt zurückzieht, dass sich „eh nichts tut“, sitzt einer gefährlichen Illusion auf.

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  • Cum/Ex-ähnliche Steuergestaltung: OLG Frankfurt lässt Anklage wegen Steuerhinterziehung zu

    Cum/Ex-ähnliche Steuergestaltung: OLG Frankfurt lässt Anklage wegen Steuerhinterziehung zu

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az. 3 Ws 231/24) entschieden, dass das Hauptverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung im Kontext einer komplexen Steuergestaltung gegen mehrere Angeschuldigte eröffnet werden muss. Die Entscheidung erging auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hin, nachdem das Landgericht Wiesbaden die Eröffnung zunächst abgelehnt hatte. Der Fall wirft ein scharfes Licht auf die Frage, welche Anforderungen an die steuerrechtliche Offenlegung bei sog. Steuervermeidungsmodellen zu stellen sind – insbesondere in der Nähe zur Cum/Ex-Problematik.

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