Relativ regelmäßig beantragt die Staatsanwaltschaft nach einer Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie die Entnahme einer DNA-Probe. Hintergrund ist die in §81g StPO geregelte „DNA-Identitätsfeststellung“. Wer dem nicht freiwillig Folge leistet, muss damit rechnen, dass das Gericht angerufen und ein entsprechender Beschluss beantragt wird.
(mehr …)Schlagwort: Amtsgericht Aachen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Ladendiebstahl: Wann liegt ein Ladendiebstahl vor?
Ladendiebstahl: Zur Frage wann ein Ladendiebstahl vorliegt hat der Bundesgerichtshof (5 StR 593/18) eine umfassende Entscheidung getroffen, die nochmals betont, dass es auf den Einzelfall ankommt. Dabei ist es erst einmal so, dass bekanntlich für einen Diebstahl erforderlich ist, dass der Täter hinsichtlich der zuzueignenden Sache fremden Gewahrsam gebrochen und neuen begründet hat.
Für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist entscheidend, dass der Täter diese derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben kann und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung nach den Anschauungen des täglichen Lebens.
Dazu auch bei uns: Wann liegt versuchter Diebstahl vor?
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Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine ganz klassische Frage im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist die nach der Strafzumessung, wenn man ohne Fahrerlaubnis mit einem PKW fährt: „Was droht mir denn jetzt?“.
So steht grundsätzlich erst einmal im Raum:
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bei vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis;
- Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen beim fahrlässigen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatsächlich ist die Frage aber keineswegs pauschal zu beantworten, insbesondere gibt es keine Formeln nach denen sich die Strafhöhe bemisst. Viele Betroffene blicken dabei vor allem auf die tatsächliche Strafe – rein faktisch aber sind die Nebenfolgen häufig einschneidender. So droht etwa die Einziehung des PKW, also der Verlust des Autos, wenn man nicht schnell und sicher reagiert. Und natürlich die Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.
Gleichwohl kann zur Frage der Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einige allgemeine Dinge hingewiesen werden.
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Dolmetscher im Strafprozess
Dolmetscherkosten im Strafprozess: Es ist ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgehaltenes Recht eines jeden Angeklagten in einem Strafprozess, dass er unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher erhält, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht (Art.6 Abs.3 (e) EMRK). Die EMRK hat in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes und gilt damit in allen Strafverfahren, so dass die Unterstützung durch Dolmetscher jedem Angeklagten unentgeltlich zur Verfügung steht.
(mehr …)Journalist muss Bilder bei Weitergabe an Presseredaktion nicht verpixeln
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1716/17) konnte klarstellen, dass ein Fotojournalist Bilder vor der Weitergabe an Presseagenturen nicht verpixeln muss, da dies in die originäre Zuständigkeit der Agenturen fällt. Hintergrund war ein beim Amtsgericht Aachen und dann beim Landgericht Aachen verurteilter Fotojournalist, der wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses gemäß §§ 22 f., 33 KunstUrhG zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Hintergrund war ein Foto eines Patienten im hiesigen Uni-Klinikum, mit dem die mangelhafte Organisation bei der Absicherung vor Krankheiten vermeintlich dokumentiert werden sollte. Nachdem alle Instanzen die Verurteilung des AG Aachen gehalten haben, hob das BVerfG nun auf.
(mehr …)Beschlagnahme von Datenträgern und Daten einer Rechtsanwaltskanzlei
Das Amtsgericht Aachen hat einen Beschluss zum sensiblen Thema Beschlagnahme von Datenträgern und Daten in einer Rechtsanwaltskanzlei veröffentlicht, der nochmals aufzeigt, wie riskant die Tätigkeit von Rechtsanwälten – auch für andere Mandanten – sein kann.
(mehr …)Einziehung des PKW
Einziehung des PKW im Strafverfahren: In Strafverfahren kann der PKW eingezogen werden, insbesondere die Einziehung als Tatmittel ist inzwischen als erheblicher Risikofaktor bei diesen Taten zu sehen:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Illegale Kraftfahrzeugrennen
- Beihilfe zum Handeltreiben mit BTM, etwa als Kurierfahrer
In all diesen Fällen war ich bereits als Verteidiger tätig und konnte teilweise schlimmeres verhindern – musste aber auch mitunter zusehen, wie vollkommen unnötig die Sache nur verschlimmert wurde.
(mehr …)Haftvorführung
Wann hilft ein Rechtsanwalt für Haftvorführung und was ist eine Haftvorführung? „Haftvorführung“ bedeutet im weitesten Sinne, dass jemand dem Haftrichter vorgeführt wird. Dabei es es regelmässig um zwei Situationen gehen:
- Es besteht bereits ein Haftbefehl, der nun verkündet werden soll
- Ein Haftbefehl ist noch nicht in der Welt, die Staatsanwaltschaft hat aber beantragt, dass einer erlassen werden soll
Die Haftvorführung dient also dazu, zu klären, ob man sich in der nächsten Stufe in der Haft wiederfindet. Beachten Sie dazu auch bei uns: Ehemann verhaftet – was ist zu tun?
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale BeweismittelFehlerhafter Geldautomat: Beweislast für Fehlfunktion eines Geldautomaten
Wie geht man damit um, wenn ein Geldautomat zwar kein Geld ausgibt aber gleichwohl das Konto belastet wird? Beim Amtsgericht Aachen (105 C 278/15) ging es um eben diesen Fall, wobei das Gericht Klargestellt hat, dass es dem Kreditinstitut obliegt, bei einer Inanspruchnahme des Geldautomaten durch den Kunden nachzuweisen, dass der Geldautomat ordnungsgemäß funktioniert hat und dem Kunden der von ihm begehrte Bargeldbetrag auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde. Die Beweislast bei Auszahlung mittels eines Geldausgabeautomaten gegenüber dem Berechtigten trägt die Bank.
(mehr …)Landgericht Aachen: Schreib- und Fotokosten eines Sachverständigen sind zu erstatten
Das Landgericht Aachen (5 S 128/15, Vorinstanz Amtsgericht Aachen, 101 C 124/15) hat klargestellt, dass auch heute noch die Schreib- und Fotokosten eines Sachverständigen zu erstatten sind – das Amtsgericht hatte hier noch Bedenken hinsichtlich der technischen Entwicklung angemeldet:
Das Amtsgericht führt zutreffend aus, dass die Sachverständigenkosten zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören (BGH, NJW 2014, 3151, juris-Rn. 9). Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 II 1 BGB nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zweckmäßig und notwendig erscheinen (BGH, a.a.O., juris-Rn. 15). Sind diese Kosten streitig, ist die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters (BGH, a.a.O. juris-Rn. 12).
Die amtsgerichtliche Schätzung hält – worauf die Berufung zu Recht hinweist – einer Überprüfung jedoch nicht stand, da die Schreib- und Fotokosten vollständig aberkannt wurden. Dem Amtsgericht ist zwar dahingehend zuzustimmen, dass derartige Nebenkosten durch den technischen Fortschritt immer weiter in den Hintergrund rücken, dies ändert aber nichts daran, dass derartige Nebenkosten anfallen. Dem entsprechend billigt das JVEG derartige Nebenkosten auch den gerichtlich bestellten Sachverständigen zu.
Amtsgericht Aachen zur Vergütungspflicht für ein Internet-Branchenverzeichnis
Mit etwas Enttäuschung habe ich die Entscheidung des Amtsgericht Aachen (113 C 8/16) bezüglich der Vergütungspflicht für ein Internet-Branchenbuch gelesen. Dabei ist die Entscheidung in den dargestellten Aspekten durchaus herausragend, etwa wenn ich die richtige und umfassende Darstellung zur Problematik eines Cold-Calls lese. Was aber vollkommen unter geht ist die gesamte BGH-Rechtsprechung zur Branchenbuchproblematik, weswegen die Entscheidung aus meiner Sicht eher skeptisch zu sehen ist. Leider zeigt die Erfahrung aber ohnehin, dass die erst auf den zweiten Blick komplexen Rechtsfragen, die sich bei den oberflächlich gesehen wirksamen Branchenbuch-Verträgen im Internet ergeben, häufig erst in zweiter Instanz ausreichend entschieden werden.
(mehr …)Verkehrsunfall: Sachverständigengutachten ist ausreichender Beweis für Schadenshöhe
Wenn nach einem Verkehrsunfall Streit zur Schadenshöhe aufkommt, dann genügt die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, so das Amtsgericht Aachen (106 C 11/16):
Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Schadenshöhe regelmäßig durch Vorlage einer Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Sachverständigen.
Update: Mit dem BGH ist zu unterscheiden – wenn die Rechnung nicht beglichen ist genügt ein einfaches bestreiten!
(mehr …)Verkehrsunfall: Geschädigter muss nicht den günstigsten Sachverständigen suchen
Das Amtsgericht Aachen (106 C 11/16) konnte nochmals daran erinnern, dass der Unfallgeschädigte darauf zurückgreifen darf, einen nahegelegenen Sachverständigen aufzusuchen, ohne lange zu prüfen, ob es (irgendwo) günstigere Sachverständige zur Begutachtung des Unfallfahrzeugs gibt:
Es ist allgemein anerkannt, dass der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe an seinem durch den Unfall beschädigten Pkw beauftragen darf und nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen kann. Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde. Wenn der Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes wie auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 S. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte. Denn in letzterem Fall wird der Geschädigte nicht selten Verzichte üben oder Anstrengungen machen, die sich im Verhältnis zum Schädiger als überobligationsmäßig darstellen und die dieser daher vom Geschädigten nicht verlangen kann.
Bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs darf auch im Rahmen von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nicht das Grundanliegen von § 249 BGB aus den Augen verloren werden, dass nämlich dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll. Deshalb ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen.
Auch bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen darf sich der Geschädigte daher damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne weiteren erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen. Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben.
Verkehrsunfall: Amtsgericht Aachen zu den Kosten des Gutachters nach Verkehrsunfall
Rund um die Kosten des Sachverständigen gibt es immer wieder Streit. Das Amtsgericht Aachen (115 C 395/15) konnte sich in diesem Themenkomplex einmal zur grundsätzlichen Frage der Erstattung von Sachverständigen-Kosten nach einem Verkehrsunfall äußern, dann aber auch zur Erstattung eines Ergänzungsgutachtens. Hier führt das Amtsgericht zum einen die gefestigte Rechtsprechung des BGH an, gibt aber auch insgesamt einen guten Überblick:
Dabei darf ein Geschädigter nach der oben angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß – wie hier – einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren. Das entsprechende Werkstatt- und Prognoserisiko trägt der Schädiger, falls dem Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, Urt. vom 21.11.2014- 37 C 11789/11). Die Werkstatt handelt nicht als Erfüllungsgehilfe des Geschädigten gemäß § 278 BGB, vielmehr vollzieht sich die Reparatur auch im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB in der Verantwortungssphäre des Schädigers. Insbesondere ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, das Werkstattrisiko insoweit abweichend von der im Falle des § 249 Abs. 1 BGB geltenden Risikoverteilung zulasten des Schädigers hier dem Geschädigten aufzuerlegen. Auch bei Reparatur in Eigenregie träfe den Schädiger das Werkstattrisiko (…)
Verkehrsunfall: AG Aachen zu den erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Das Amtsgericht Aachen (102 C 169/14) sieht keine Probleme bei einer Berechnung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall an Hand der Schwacke-Liste, auch wenn das OLG Köln hierzu eine andere Ansage gegeben hat:
Zwar sind die angemessenen Mietwagenkosten im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln mit Urteilen vom 01.08.2013 – 15 U 9 / 12 – und vom 30.07.2013 – 15 U 112 / 12 unter Verwendung einerseits der Schwacke Liste und andererseits der Fraunhofer Tabelle zu berechnen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vergleiche Urteil vom 02.02.2010 – VI ZR 7 /09 – , zitiert nach juris) liegt aber auch eine Berechnung allein aufgrund der Schwacke Liste grundsätzlich im Rahmen desjenigen Ermessensspielraums, der dem Tatrichter im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 eingeräumt wird. Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Rahmen seiner Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO, weil erhebliche Bedenken gegen die Anwendung der Fraunhofer Liste aufgrund ihres Zu-Stande-Kommens und der damit verbundenen Interessen der Versicherungswirtschaft bestehen und zudem auch diese Liste für einen Unfallgeschädigten nicht ohne weiteres allgemein zugänglich ist.
Die Entscheidung erweist sich als sehr lebensnah in ihrer Begründung, insbesondere wenn es um die Details geht, etwa bei der Frage, wie ein „Normalbürger“ überhaupt bewerten soll, was ein üblicher Preis ist und was nicht, wobei das Gericht berücksichtigt, dass etwa die Preise der Schwackeliste nicht kostenlos im Internet abgefragt werden können.
Dazu auch bei uns: Übersicht zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem verkehrsunfall
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