Die Piratenpartei steht vielleicht vor ihrer nächsten juristischen Herausforderung: Nach der Filesharing-Abmahnung (von der nichts mehr zu hören ist), hat man nun das nächste Problem – eine Wort/Bildmarke wurde angemeldet beim Patent- und Markenamt mit dem Titel „Piratenpartei“ und dem entsprechenden Logo, zu finden hier. Dem Bundesvorstand liegt dazu nun ein Antrag vor, er möge bitte Widerspruch einlegen – man darf gespannt sein, wohin dies führt. Dass es jedenfalls wieder einmal interessant werden wird zeigt bereits ein erstes Statement mit chronologischer Aufbereitung. Derweil gibt es auch eine „offene Genehmigung“ zur Nutzung der Marke, die man freilich als Auslobung (§657 BGB) betrachten kann.
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