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Die Piratenpartei – eine echte Marke (?)

  • Beitragsautor Von Rechtsanwalt Jens Ferner
  • Veröffentlichungsdatum 29. August 2021
  • Kategorien In IT-Recht & Technologierecht, Markenrecht

Die Piratenpartei steht vielleicht vor ihrer nächsten juristischen Herausforderung: Nach der Filesharing-Abmahnung (von der nichts mehr zu hören ist), hat man nun das nächste Problem – eine Wort/Bildmarke wurde angemeldet beim Patent- und Markenamt mit dem Titel “Piratenpartei” und dem entsprechenden Logo, zu finden hier. Dem Bundesvorstand liegt dazu nun ein Antrag vor, er möge bitte Widerspruch einlegen – man darf gespannt sein, wohin dies führt. Dass es jedenfalls wieder einmal interessant werden wird zeigt bereits ein erstes Statement mit chronologischer Aufbereitung. Derweil gibt es auch eine “offene Genehmigung” zur Nutzung der Marke, die man freilich als Auslobung (§657 BGB) betrachten kann.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
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  • Schlagwörter Abmahnung, Bildmarke, Filesharing Abmahnung, Logo, Marke, Patentrecht
Rechtsanwalt Jens Ferner

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Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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