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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf - Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-RechtAnwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Strafverteidiger | IT-Recht | Arbeitsrecht)
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Die Piratenpartei – eine echte Marke (?)

  • Beitragsdatum 29. August 2021
  • Kategorien In IT-Recht & Technologierecht, Markenrecht

Die Piratenpartei steht vielleicht vor ihrer nächsten juristischen Herausforderung: Nach der Filesharing-Abmahnung (von der nichts mehr zu hören ist), hat man nun das nächste Problem – eine Wort/Bildmarke wurde angemeldet beim Patent- und Markenamt mit dem Titel “Piratenpartei” und dem entsprechenden Logo, zu finden hier. Dem Bundesvorstand liegt dazu nun ein Antrag vor, er möge bitte Widerspruch einlegen – man darf gespannt sein, wohin dies führt. Dass es jedenfalls wieder einmal interessant werden wird zeigt bereits ein erstes Statement mit chronologischer Aufbereitung. Derweil gibt es auch eine “offene Genehmigung” zur Nutzung der Marke, die man freilich als Auslobung (§657 BGB) betrachten kann.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
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  • Schlagwörter Abmahnung, Bildmarke, Logo, Marke, Patentrecht

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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