Europol eine – sehr kurze – Analyse der kriminellen Nutzung von Kryptowährungen vorgenommen, um die Strafverfolgung und ihre Reaktion auf die sich verändernden Trends in diesem Bereich zu unterstützen. Die so zustande gekommene Zusammenstellung enthält Kerndefinitionen, Fallbeispiele und Einzelheiten zu den Herausforderungen, denen sich die Behörden bei der Bekämpfung der illegalen Verwendung von Kryptowährungen gegenübersehen. Es ist ein gelungener Einstieg in die Thematik.
(mehr …)Kategorie: Betrug
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.
Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.
Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.
Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646

Checkliste zur fristlosen Kündigung im Arbeitsrecht
Checkliste fristlose Kündigung: Welche Voraussetzungen müssen bei einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses beachtet werden? Die folgende Checkliste für die fristlose Kündigung schildert, in welchen Situationen eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommt und welche Voraussetzungen der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung beachten muss.
Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist und das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet, müssen jedenfalls folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
(mehr …)Steuerfreier Kindergartenzuschuss: Das gilt bei Rückzahlung der Gebühren
Während der Corona-Pandemie haben viele Städte und Gemeinden den Einzug von Kinder- garten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt darauf verzichtet. Dennoch haben Arbeitgeber ihre Zuschüsse weiter ausgezahlt. Eine – offenbar bundeseinheitlich abgestimmte – Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen zeigt, wie bei der Lohnabrechnung vorzugehen ist (OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 27.8.2021, S 2342 – 2021/0008 – St 216).
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Strafbarkeit bei betrügerischer Erlangung von Girokarte
Zur Strafbarkeit bei betrügerischer Erlangung der Geldkarte samt PIN, um sodann Geld abzuheben, konnte sich der Bundesgerichtshof (3 StR 63/21) nochmals umfassend äußern. Dabei muss ein solches Vorgehen abgegrenzt werden zum Diebstahl der Geldkarte, nach dem der Einsatz der Geldkarte dann bekanntlich in einem Computerbetrug mündet.
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OLG Düsseldorf zur Auslegung des §6 II GmbHG
Geschäftsführer mit bestimmten Vorstrafen sind von weiterer Geschäftsführertätigkeit ausgeschlossen, das ergibt sich aus §6 Abs.2 S.2 Nr.3 GmbHG und gehört zum Basis-Wissen eines professionellen Strafverteidigers. Doch wie ist dieser Teil auszulegen – hier gibt es tatsächlich einen, in der Praxis unbedeutenden, Streit, den das Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 182/21, umfänglich aufbereitet hat. Im Ergebnis: Nichts Neues, aber eine spannende Fundstelle.
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Radio Equipment Directive (RED)
Die Radio Equipment Directive, auch Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED), legt einen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen fest. Die RED löst die vorherige Richtlinie 1999/5/EG ab und trägt zu einem reibungslosen Binnenmarkt bei, indem sie wesentliche Anforderungen an die Sicherheit, die elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums festlegt.
Sie gewährleistet einen Binnenmarkt für Funkanlagen, indem sie grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit, elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Nutzung des Funkspektrums festlegt. Sie bildet auch die Grundlage für weitere Vorschriften, die einige zusätzliche Aspekte regeln. Dazu gehören technische Merkmale für den Schutz der Privatsphäre, personenbezogener Daten und gegen Betrug. Weitere Aspekte betreffen die Interoperabilität, den Zugang zu Notdiensten und die Einhaltung der Vorschriften für die Kombination von Funkgeräten und Software.
Hinweis: Die RED wird heftig kritisiert, weil man erhebliche Gefahren für die Opensource-Szene sieht, dazu ein Bericht bei Heise.
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Gesichtserkennung wird verbreitet eingesetzt
Die automatisierte Gesichtserkennung wird innerhalb der EU immer stärker eingesetzt, berichtet EURACTIV. Die Studie (hier als PDF).
Das Problem dürfte sein, dass oft als scheinbar harmlose Pilotprojekt startende Testläufe letztlich zu breiten Masseneinsätzen führen, letztlich gleichsam schleichend solche weitreichenden Entwicklungen sich fortsetzen. Dabei verweist die Studie auf die EU-Entschliessungen zur künstlichen Intelligenz, die eine Begrenzung gerade auf gesetzlicher Ebene bedeuten würden.
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Cardsharing: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club
Es laufen – nach meinem Eindruck massenhaft – Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club: Die vier, für die Portale verantwortlichen, Täter hinterKeyTV.eu & Keyworld.Club wurden mit Urteil vom 21.05.2019 verurteilt; wohl seitdem läuft die Verfolgung der Nutzer an, die in für die Ermittler zugänglichen Datenbanken mit Zahlungs- und Zugangsdaten gespeichert waren.
In den mir bekannten Verfahren geistern die Zahl von über 1000 ermittelten Nutzer umher. Die Ermittlungen aus dem Jahr 2020 setzen sich damit auch in 2021 konsequent fort.
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Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen
Wie oft greift der Staat auf Kommunikationsdaten zu? Es gibt eine Berichtspflicht, die durch das Bundesamt der Justiz aufbereitet wird. Hier ergeben sich Informationen dazu, wie sehr der Staat auf Telekommunikation und digitale Dienste zugreift, um Ermittlungen vorzunehmen.
(mehr …)Corona-Soforthilfe & Jobcenter-Leistungen
Das AG Dortmund (729 Cs-700 Js 1273/20-41/21) hat hervorgehoben, dass es unschädlich ist wenn jemand ALG II bezogen hat und Corona-Soforthilfen beantragt hat. Dies hindert nicht die Möglichkeit einer bestehenden Haupterwerbstätigkeit. Es liegt im Ergebnis kein Subventionsbetrug vor, wenn ein Angeklagter zur Zeit der Antragstellung Jobcenterleistungen bezogen hat:
Die Zeugin führte dann aus, dass damals auch davon ausgegangen wurde, dass Personen, die von Jobcenterleistungen leben wie der Angeklagte, durchaus berechtigt seien, neben diesen Jobcenterleistungen noch Corona-Soforthilfen zu erhalten. Sie stellte dies ebenso anhand der Worte zu den FAQ dar. Hier heißt es etwa zu der Frage „Können Bezieher des Arbeitslosengeldes II den Zuschuss erhalten?“: „Der Bezug des Arbeitslosengeldes II ist unschädlich, um die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen.“
Auf die Frage „Wird der Zuschuss aus der Soforthilfe als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angerechnet?“ heißt es als Antwort:
„Nein. Die NRW-Soforthilfe hat einen anderen Zweck: Sie soll die wirtschaftliche Existenz sichern. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sichern dagegen den Lebensunterhalt und umfassen insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Hausrat etc. sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung.“
Diese allgemeinkundigen Ausführungen des Landes NRW im Internet hat das Gericht trotz Allgemeinkundigkeit sicherheitshalber nochmals urkundsbeweislich verlesen. Der Inhalt wurde auch von der Zeugin B bestätigt. Insoweit kam es nicht darauf an, dass der Angeklagte Jobcenterleistungen bezog. Vielmehr war allein ausschlaggebend, ob der Angeklagte eine Haupterwerbstätigkeit durch seine Flüchtlingshilfe durchführte. Tatsächlich tat er dies, da er 100 % seiner Arbeitskraft, nämlich 50 Stunden die Woche (5 Tage zu je 10 Stunden) seiner Arbeitstätigkeit in der Flüchtlingshilfe nachging. Fehlende anfängliche Gewinne nach Beginn einer selbständigen Tätigkeit sind durchaus üblich und nehmen nach Ansicht des Gerichtes nicht die Haupterwerbstätigkeit.
Dementsprechend war der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freizusprechen.
(Subventions-)Betrug bei sog. Corona-Soforthilfe
Das Kammergericht ((4) 121 Ss 91/21 (134/21), 4 Ss 134/21, 121 Ss 91/21) hat für das Berliner Formular zu den Corona-Subventionen festgehalten, dass die darin auf Seite 5 von 6 enthaltene Formulierung:
„Mir ist bekannt, dass Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind, subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs und § 2 des Subventionsgesetzes in Verbindung mit § 1 des Landessubventionsgesetzes sind. …“
zwar das Wort ‚subventionserheblich‘ beinhaltet; es werden jedoch mit dem Kammergericht keine konkreten Voraussetzungen bezeichnet, unter denen der Zuschuss gewährt werden kann. Vielmehr ist es für das KG allgemein, pauschal und formelhaft gehalten und gibt im Wesentlichen nur den Wortlaut von § 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB wieder. Dies steht einer Strafbarkeit dann im Wege.
(mehr …)Rechtsschutzversicherung: Leistungsausschluss bei vorsätzlicher Straftat
Menschen mit Rechtsschutzversicherungen glauben oft, die eigenen Anwaltskosten sind kein Problem – dabei fängt mit der Rechtsschutzversicherung (RSV) der Ärger im Mandant meistens erst an. Ständig werden Selbstbeteiligungen ausgeblendet und gerade im Strafrecht nicht darüber nachgedacht, dass bei vorsätzlich begangener Straftat ohnehin keine Deckung vorliegen wird. Der Bundesgerichtshof konnte hierzu im Jahr 2021 nun grundlegende Fragen klären.
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Umsatzsteuerbetrug in italienischen Restaurants aufgedeckt
Europol berichtet, dass mehr als 300 italienische Restaurants in Deutschland mit manipulierten Registrierkassen Steuern hinterzogen haben sollen. Laut Bericht haben
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das deutsche Finanzamt für Fahndung und Strafsachen und die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) mit Unterstützung von Europol eine organisierte Verbrecherbande ermittelt haben, die mit manipulierten Registrierkassen Umsatzsteuerbetrug betrieben haben soll.



