Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (Az.: 2 W 21/24) einem Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt, wobei der Streitwert der beabsichtigten Klage durch die massive Kurssteigerung von Bitcoin auf über 18 Millionen Euro angewachsen war. Die Entscheidung ist wegweisend für die prozessrechtliche Behandlung von Kryptowährungen, insbesondere hinsichtlich der Frage, inwieweit hohe Streitwerte einer PKH-Bewilligung entgegenstehen können.
Zentral war die Problematik, dass der Antragsteller selbst nicht über Bitcoin verfügte, sondern diese in einem Klageverfahren geltend machen wollte. Aufgrund des zwischenzeitlich stark gestiegenen Bitcoin-Kurses waren die zu erwartenden Prozesskosten enorm, sodass fraglich war, ob der Antragsteller tatsächlich als bedürftig im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) angesehen werden konnte.
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