In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Beschluss vom 18.04.2024, 24 W 5/24) über die Voraussetzungen und Grenzen einer Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO in einem selbständigen Beweisverfahren entschieden. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Praxis des Bau- und Immobilienrechts, da sie die Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage im Zusammenhang mit einer Kostenentscheidung präzisiert.
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Absehen von Sachverständigen-Gutachten
In einem Beschluss vom 26. März 2024 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 89/23 dazu geäußert, dass das Berufungsgericht die Rechte der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem es ohne sachverständige Begutachtung eine Schadensschätzung vornahm.
Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Schadensschätzung in zivilrechtlichen Verfahren – insbesondere zur Frage des Absehens von der Einholung eines Sachverständigengutachtens.
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Zulässigkeit einer Anschlussberufung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache V ZR 111/23 behandelt die Frage der Zulässigkeit einer Anschlussberufung und die damit verbundenen prozessualen Aspekte im Kontext einer Grenzscheidungsklage. Zentrale Punkte dieser Entscheidung umfassen:
- Anschlussberufung: Der BGH stellt klar, dass weder Verfahrensfehler in erster Instanz noch die Wahrung von Verfahrensgrundrechten eine Möglichkeit zur Einlegung einer Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eröffnen. Dies bestätigt die strengen Anforderungen an die Fristwahrung im Berufungsverfahren, wie bereits in früheren Entscheidungen des BGH festgelegt wurde.
- Klageänderung und Klageerweiterung: Der BGH argumentiert, dass die Umstellung von einem Grenzscheidungsantrag auf einen Grenzfeststellungsantrag keine Klageerweiterung darstellt, solange der Kläger denselben Grenzverlauf zugrunde legt. Dies ist bedeutsam, da es die Flexibilität des Klägers in der Formulierung seiner Klageanträge ohne Notwendigkeit einer Anschlussberufung erhöht, wenn der substantielle Klagegrund unverändert bleibt.
- Hinweispflicht und prozessuale Würdigung: Der BGH merkt an, dass selbst wenn das Landgericht gegen die Hinweispflicht nach § 139 ZPO verstoßen hätte, dies keine ausreichende Grundlage für die Annahme einer Anschlussberufung nach Fristablauf bieten würde. Diese Auslegung stärkt die Bedeutung der prozessleitenden Hinweise der Gerichte, betont aber gleichzeitig die Notwendigkeit für die Parteien, die prozessualen Fristen einzuhalten.
Die Entscheidung reflektiert eine restriktive Interpretation der Möglichkeiten zur Anschlussberufung und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung prozessualer Vorschriften, um die Rechtssicherheit und Effizienz des gerichtlichen Verfahrens zu gewährleisten. Sie bekräftigt außerdem, dass eine sorgfältige und präzise Antragstellung im ersten Rechtszug von großer Wichtigkeit ist, da spätere Korrekturen in der Berufungsinstanz engen Grenzen unterliegen.

Wirksamkeit eines Prozessvergleichs im Fokus
In der deutschen Rechtsprechung bildet der Prozessvergleich ein wichtiges Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten. Diese Methode ermöglicht es den Parteien, einen Rechtsstreit einvernehmlich und ohne ein finales Urteil zu beenden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (26 U 2/23) vom 12. April 2024 bietet Anlass, die Wirksamkeit und die rechtlichen Nuancen eines solchen Vergleichs näher zu beleuchten.
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Ein kritischer Blick auf das Bankgeheimnis im Kontext zivilrechtlicher Verfahren
In einer jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. November 2023 (XII ZB 141/22) wurde die Anwendungsbreite des Bankgeheimnisses unter besonderen Umständen im Rahmen eines zivilrechtlichen Streitverfahrens behandelt. Dieser Fall zeigt beispielhaft auf, wie komplexe Interessenskonflikte zwischen dem Schutz der Kundeninformationen und der Notwendigkeit der Beweisführung im Gerichtsverfahren gelöst werden können.
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Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und deren Folgen für Unterlassungsvereinbarungen
In der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. März 2024, Aktenzeichen I ZR 83/23, stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Durchsetzung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsvereinbarung, die aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung zustande kam, selbst als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Dieser Fall bietet eine signifikante Erörterung darüber, wie mit Unterlassungsvereinbarungen umzugehen ist, die unter zweifelhaften Umständen erzielt wurden.
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Berufungsschriftsatz: Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs
Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällter Beschluss (VIII ZB 59/23 vom 8. November 2023) hebt die Bedeutung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hervor. Dieser Beschluss ist ein klares Signal über die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Berücksichtigung aller eingereichten Schriftstücke im Gerichtsverfahren.
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Unzulässigkeit der Änderung einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, VIII ZR 22/24) vom 26. März 2024 wurde der Antrag einer Beklagten abgelehnt, die Art der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angeordneten Sicherheitsleistung zu ändern.
Diese Entscheidung verdeutlicht die strengen Voraussetzungen, die für eine solche Änderung erfüllt sein müssen, und betont die Bedeutung der Rechtssicherheit im Vollstreckungsprozess.
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Bedeutung der Beweisaufnahme im Lichte rechtlichen Gehörs
Ein jüngster Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. November 2023 unter dem Aktenzeichen V ZR 170/22 unterstreicht die kritische Bedeutung der Beweiserhebung und des rechtlichen Gehörs in zivilrechtlichen Verfahren. Dieses Urteil hebt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg auf und verweist den Fall zurück zur erneuten Prüfung.
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Nachweis des Zugangs einer E-Mail
In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 3. April 2024 (Aktenzeichen 7 U 2/24) geht es um den Nachweis des Zugangs einer E-Mail, speziell darum, ob für eine solche der Anscheinsbeweis anerkannt werden kann.
Das Gericht bestätigt, dass die Beweislast für den Zugang einer E-Mail bei der absendenden Partei liegt. Es wird weiterhin klargestellt, dass der bloße Versand der E-Mail ohne Empfangs- oder Lesebestätigung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang begründet. Auch der Umstand, dass keine Unzustellbarkeitsnachricht beim Absender eingegangen ist, führt nicht zur Annahme eines Zugangs .
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Auswirkungen der Anwesenheit Dritter bei psychiatrischen Begutachtungen
Die Auswirkungen der Anwesenheit Dritter bei psychiatrischen Begutachtungen: Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (24 U 168/16) beleuchtet eine wichtige Problematik im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahmen: die Auswirkungen der Anwesenheit Dritter bei psychiatrischen Begutachtungen.
Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Beweisführung in Gerichtsverfahren und wirft Fragen hinsichtlich der Validität und Verwertbarkeit von Expertengutachten auf. Dabei dürften sich Implikationen über das vorliegende Zivilverfahren hinaus auch für Strafverfahren ergeben.
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Auslegung prozessualer Willenserklärungen
In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (24 U 168/16) wurde erneut die Bedeutung der Auslegung prozessualer Willenserklärungen hervorgehoben. Die Kernfrage dreht sich um die Interpretation der wahren Absichten der Parteien im Rahmen von Prozesshandlungen. Diese Entscheidung beleuchtet nicht nur die rechtlichen Feinheiten des Prozessrechts, sondern betont auch die Notwendigkeit einer gerechten und zweckmäßigen Handhabung rechtlicher Auseinandersetzungen.
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Unterlassung einer öffentlichen Wiedergabe nach Abschluss eines Unterlassungsvertrages
In einem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg (3 U 2291/23 vom 19.02.2024) wird die Reichweite vertraglicher Pflichten zur Unterlassung einer öffentlichen Wiedergabe nach Abschluss eines Unterlassungsvertrages diskutiert. Diese Entscheidung betont die Bedeutung einer genauen Auslegung sowohl des Unterlassungsvertrages selbst als auch der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.
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Beweisvereitelung und Mehrfachvertretung
In einem aktuellen Urteil vom 15. März 2024 (20 U 240/23) setzte sich das Oberlandesgericht Köln mit der Frage der Beweisvereitelung und den Pflichten von Rechtsanwälten bei einer Mehrfachvertretung auseinander. Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für das Zivilprozessrecht.
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BGH zur Verjährungsfrist bei Schadensersatz aus unrechtmässig ergangener einstweiliger Verfügung
Die Klägerin, ein Parallelimporteur von Arzneimitteln, wurde durch eine einstweilige Verfügung daran gehindert, bestimmte Teststreifen in Deutschland zu vertreiben. Die Verfügung stützte sich auf die Rechtsprechung des BGH, wonach In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung im Inland nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten, die vorab in einem erneuten Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden ist.
Nach einem Urteil des EuGH im Jahr 2016, das dieser Auffassung widersprach, erhob die Klägerin Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klägerin verlangt nun Schadensersatz für den entgangenen Gewinn aufgrund der Vollziehung der Verfügung, womit sich nun der BGH auseinanderzusetzen hatte (Urteil vom 21. März 2024, Aktenzeichen IX ZR 138/22).
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