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Schlagwort: Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Ware oder eine Dienstleistung zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Im IT-Recht in Deutschland stellen sich besonders viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen. Dies können beispielsweise Fragen zur Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Einhaltung von Verbraucherrechten oder zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen sein. Natürlich auch beim Kauf von Software, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen.

Ein Fachanwalt für IT-Recht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des IT-Rechts und kann Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um Kaufverträge im IT-Bereich unterstützen und beraten. Er kann z.B. bei der Vertragsgestaltung helfen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen oder bei Konflikten zwischen den Vertragsparteien vermitteln.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Kaufrechts ausschließlich für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Kaufrecht und den Kaufvertrag.

  • Arglistige Täuschung bei einem mit einem Darlehen verbundenen Kaufvertrag

    Hat der Darlehensnehmer als Verbraucher den mit dem Darlehen verbundenen Kaufvertrag angefochten, kann er weitere Raten auf das Darlehen verweigern. Er kann zudem die gezahlten Raten von der Bank zurückverlangen. So hat es nun das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 18.12.2019, 9 U 841/19) entschieden.

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  • Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine ganz klassische Frage im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist die nach der Strafzumessung, wenn man ohne Fahrerlaubnis mit einem PKW fährt: „Was droht mir denn jetzt?“.

    So steht grundsätzlich erst einmal im Raum:

    • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bei vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis;
    • Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen beim fahrlässigen Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Tatsächlich ist die Frage aber keineswegs pauschal zu beantworten, insbesondere gibt es keine Formeln nach denen sich die Strafhöhe bemisst. Viele Betroffene blicken dabei vor allem auf die tatsächliche Strafe – rein faktisch aber sind die Nebenfolgen häufig einschneidender. So droht etwa die Einziehung des PKW, also der Verlust des Autos, wenn man nicht schnell und sicher reagiert. Und natürlich die Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.

    Gleichwohl kann zur Frage der Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einige allgemeine Dinge hingewiesen werden.

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  • Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

    Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. September 2020 – V ZR 8/19) hat entschieden, dass ein Fahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlassen und von diesem nicht zurückgegeben wurde, dem Eigentümer nicht im Sinne von § 935 BGB abhandengekommen ist. Dieser verliert daher sein Eigentum an dem Fahrzeug, wenn es nachfolgend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird. 

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  • Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Widerruf der Waffenbesitzkarte: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden: Nach dem deutschen Waffengesetz bedarf nicht nur das Führen einer Waffe, sondern auch bereits deren Erwerb und Besitz einer Erlaubnis. Diese wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt – und eine solche Waffenbesitzkarte kann auch widerrufen werden durch die Behörde.

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  • Kein eBay-Sofortkauf bei ersichtlichem Versteigerungswillen

    Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 €“ tatsächlich 1 € führt dies nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag, wenn ersichtlich ein Versehen vorliegt und tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung gewollt war.

    Dem Interessenten steht dann kein Schadensersatz in Höhe des für ein vergleichbares Fahrzeug aufzubringenden Betrags zu, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss klar. 

    Professionelles IT-Vertragsrecht

    Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

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  • Fotokopie als Urkundenfälschung

    Kann eine Fotokopie eine Urkundenfälschung sein: Die in §267 StGB normierte Urkundenfälschung ist auf den ersten Blick sicherlich nicht der erste Tatbestand, der einem in den Blick kommt, wenn man über das Daten-Strafrecht nachdenkt. Dennoch ist es eine Norm, die ich hier in diesem Rahmen noch einmal hervor heben möchte, vor allem aus drei Gründen:

    1. Bei vielen, gerade jungen Menschen, gilt die Urkundenfälschung immer noch als „Kavaliersdelikt“
    2. Insbesondere heute ist es durch herausragende günstige Software und Scanner sehr leicht möglich, Urkundenfälschungen zu begehen
    3. Viele Laien haben etwas von dem Unterschied „Kopie ./. Urkunde“ gehört und glauben fälschlicherweise, durch das Hantieren mit Kopien garnicht erst in den Bereich strafbarer Handlungen zu geraten

    Dieser Beitrag soll auf das Problem aufmerksam machen, nicht zuletzt auch Eltern, die mit Ihren Sprösslingen das Gespräch suchen sollten bevor etwas geschieht.

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  • Rücktritt wegen Sachmangels nur nach zweitem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch

    Das OLG Frankfurt (16 U 42/19) hat hervorgehoben, dass ein Rücktritt vom Kauf wegen eines Sachmangels, nachdem dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist, in der Regel erst dann möglich ist, wenn zwei Nachbesserungsversuche des Verkäufers nicht zur Beseitigung des Mangels geführt haben:

    Die Vorschrift des § 323 Abs. 1 BGB, wonach Voraussetzung für einen Rücktritt ist, dass die dem Schuldner gesetzte Frist zur Nacherfüllung „erfolglos“ geblieben ist, ist vielmehr dahin auszulegen, dass für eine Pflichtverletzung, die in der Lieferung einer mangelhaften Sache besteht, die auf eine Fristsetzung hin durch Nachbesserung unternommene Nacherfüllung in der Regel erst dann „erfolglos“ geblieben ist, wenn der Mangel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht beseitigt worden ist. Bei einer vorgenommenen oder begonnenen Nachbesserung, die den Erfolg nicht erreicht, ist jedenfalls für Kaufverträge der Regelung des § 440 S. 2 BGB die Wertung zu entnehmen, dass von der Erfolglosigkeit der (begonnenen) Nachbesserung in der Regel erst nach zwei Versuchen auszugehen ist. „Erfolglos“ in § 323 Abs. 1 BGB ist für kaufrechtliche Mängel im gleichen Sinne zu verstehen wie „fehlgeschlagen“ in § 440 S. 2 BGB (…)

    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Fristsetzung im Sinne von § 323 Abs. 1 BGB nicht die Setzung eines bestimmten Endtermins voraussetzt, sondern es genügt, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen – etwa ein Verlangen nach schneller Behebung gerügter Mängel – deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht (BGH NJW 2016, 3654). Die Grenze zwischen schlichter Mangelbeseitigungsaufforderung und Fristsetzung zur Nachbesserung ist deshalb nicht scharf zu ziehen, sondern hängt davon ab, wie dringend der Käufer sein Nachbesserungsverlangen im Einzelfall formuliert. Es erscheint nicht sachgerecht, wenn davon anhängt, ob dem Verkäufer nach nicht (vollständig) gelungener Nachbesserung eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen ist oder nicht. Stellt man an eine der Setzung eines Endtermins gleichkommenden dringende Aufforderung nur geringe Anforderungen, so verbleibt im Übrigen für die Regelung des § 440 S. 2 BGB nur ein schmaler Anwendungsbereich.

    OLG Frankfurt, 16 U 42/19

    Die Entscheidung hat bereits Kritik auf sich gezogen und dürfte für einige Diskussionen sorgen. Hintergrund ist, dass man durchaus der Auffassung sein kann, dass im Sinne des §323 BGB ein scheitern bereits nach einem Nacherfüllungsversuch vorliegen kann.

    Professionelles IT-Vertragsrecht

    Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

  • Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

    Verjährung von Ordnungswidrigkeit: Die Verjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht bedeutet, dass nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit das mögliche Fehlverhalten des Bürgers vom Staat nicht mehr geahndet werden kann, wenn nicht bestimmte Handlungen des Staates erfolgt sind.

    Doch wann tritt die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ein? Sie finden im Folgenden einige Ausführungen dazu, wann eine Ordnungswidrigkeit verjährt ist.

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  • Haftung für Missbrauch von Tankkarte

    Missbrauch einer Tankkarte: Wie geht man damit um, wenn eine Tankkarte durch einen Dritten missbraucht wurde und der tatsächlich berechtigte Karteninhaber nun mit Forderungen konfrontiert ist, die er nicht veranlasst hat? Das Oberlandesgericht Hamm, 19 U 186/10, hat insoweit entschieden, dass sich die Haftung des Tankkunden für den von ihm behaupteten Missbrauch einer Tankkarte an den Grundsätzen der Rechtsprechung zum Missbrauch von ec-Karten orientiert. Im Ergebnis bedeutet dies ein erhebliches Risiko für den Tankkarten-Inhaber.

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  • Kündigungsschaden des Mietverkäufers oder Leasingegebers

    Von beachtlicher praktischer Relevanz ist die Frage, wie sich ein Kündigungsschaden bei Mietkauf oder Leasing berechnet, insbesondere auch im Bereich des Softwarerechts. Der Bundesgerichtshof hat hierzu in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass der Kündigungsschaden des Mietverkäufers – ebenso wie der des Leasinggebers – konkret zu berechnen ist, falls sich eine von ihm verwendete Formularbestimmung über die Abzinsung der Leasing- beziehungsweise Mietkaufraten als unwirksam erweist

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  • AGB Recht: Gesetz für faire Verbraucherverträge

    Bereits im März 2019 wurde durch das BMJV bekannt gegeben, an einem Gesetzentwurf gegen Kostenfallen für Verbraucher zu arbeiten – nun ist es soweit: Der Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge liegt vor und sieht die damals gewünschten Änderungen vor, die im Übrigen erhebliche Auswirkungen auf viele bestehende Verbraucherversträge haben werden:

    • Ein Abtretungsverbot von Geldwerten Forderungen wird per Gesetz untersagt!
    • Die maximale Laufzeit eines Vertrages wird auf 1 Jahr begrenzt, bei einer stillschweigenden Vertragsverlängerung von maximal 3 Monaten und einer Kündigungsfrist von maximal 1 Monat. Dies dürfte viele Fitnessstudios und Telekommunikationsanbieter aus ihrem Märchenschlaf holen.
    • Die in Deutschland unwirksame Gewährleistungsbeschränkung bei gebrauchten Sachen wird nun repariert mit dieser Formulierung im §476 BGB: „Bei gebrauchten Sachen können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Unternehmer nur für einen Mangel haftet, der sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums seit der Ablieferung der Sache gezeigt hat. Dieser Zeitraum darf ein Jahr nicht unterschreiten.“ Damit sollten sämtliche AGB in Kaufverträgen endgültig modernisiert werden müssen.
  • Keine Hinweispflicht bei Produktkauf auf bevorstehenden Modellwechsel

    Ein nachvollziehbar ärgerlicher Sachverhalt war beim Landgericht Wuppertal (9 S 179/19) zu entscheiden: Jemand kauft ein hochwertiges Produkt am 16. Januar – und am 08. März wird dann das Nachfolgemodell vorgestellt. Da ärgert man sich und will den Kaufvertrag rückabwickeln, doch: So einfach ist das nicht.

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  • Widerrufsrecht bei verbundenem Darlehen: Belehrung über Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung

    Der unter anderem für das Darlehensrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass der jeweilige Darlehensnehmer den zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen hat, weil die jeweils beklagte Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation und die erforderlichen Pflichtangaben beanstandungsfrei erteilt hatte. 

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  • Hausverbot: Zulässigkeit der Aussprache eines Hausverbots

    Hausverbot: Zulässigkeit der Aussprache eines Hausverbots

    Ein Hausverbot gegen eine Privatperson kann grundsätzlich zulässig ausgesprochen werden, wenn die Räumlichkeiten nicht unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall gegenüber einem allgemeinen Publikum eröffnet sind. In anderen Fällen ist dies regelmäßig nur zulässig, wenn hierfür maßgebliche Interessen des Hausrechtsinhabers sprechen – dies darf aber nicht zu eng verstanden werden.

    Inzwischen, nachdem das Bundesverfassungsgericht sich auch nochmals zur Frage äußern konnte, ist festzuhalten, dass ein Hausverbot ohne sachliche Gründe zulässig sein kann; wenn es aber um besondere Interessen oder die Teilnahme am öffentlichen Leben geht, wird man besondere Gründe als Hausrechtsinhaber vorbringen müssen.

    Hinweis: Wir sind in diesem Bereich nicht anwaltlich tätig, da wir Strafverteidiger sind – diese Beitrag wird aus eigenem Interesse gepflegt.

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  • Gutschein: Verkäufer von Gutschein haftet nicht für Bonität

    Das Amtsgericht Köln, 141 C 100/18, konnte eine durchaus interessante Entscheidung treffen: Es ging um die Frage, ob der Verkäufer eines Gutscheins, mit dem eine teilweise Gutschrift bei einem Dritten eingelöst werden kann, für die Bonität haftet. Etwa wenn man ein Gutscheinbuch erwirbt, der Gutschein von dem Dritten aber nicht eingelöst wird, weil dieser nicht kann (Insolvenz) oder auch einfach nicht will. Das Amtsgericht meinte dazu, dass der Verkäufer in diesem Fall nicht haftet.

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