Erneut: Haftung für eBay-Account

Bereits im März 2009 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob der Inhaber eines eBay-Accounts für evt. Schutzrechtsverletzungen haftet, und dies bejaht (hier unser Artikel dazu). Das Amtsgericht Frankfurt a.M. (32 C 2689/09-48) hat sich im Januar 2010 darüber hinaus mit der Frage beschäftigt, ob der eBay-Account-Inhaber auch für Handlungen Dritter einstehen muss, die über den eigenen Account stattfinden. Konkret ging es um die Erfüllung eines Kaufvertrages (hier: Zahlung des Kaufpreises) durch den Vater als Account-Inhaber für den Kauf, den der 16Jährige Sohn ohne Erlaubnis mit den Account-Daten des Vaters getätigt hatte.

Das Amtsgericht bejaht die Einstandspflicht des Vaters: Dieser hatte die Pflicht, die Login-Daten geheim zu halten. Die Tatsache, dass der Sohn Kenntnis erlangen konnte, wurde wohl als Anscheinsbeweis herangezogen, dass die Daten nicht sicher genug aufbewahrt wurden. Letztlich musste der Vater als Account-Inhaber den Kaufpreis zahlen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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