Vor einiger Zeit schon hat Heise darauf aufmerksam gemacht, dass Staatsanwälte gegen einige ermitteln, die SIM-LOCKs aus ihren Handys entfernt haben. Nun gibt es bei denjenigen, die gewerbsmäßig SIM-LOCKs entfernen, kein Problem eine Strafbarkeit anzunehmen, bewegt man sich doch im Dunstkreis des §17 II Nr.2 UWG. Aber eine Strafbarkeit des Einzelnen, der einen SIM-LOCK durch einfache Eingabe eines Freischaltcodes beseitigt? Undenkbar. Oder?
Schlagwort: fälschung beweiserheblicher daten
Rechtsanwalt für Fälschung beweiserheblicher Daten: Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht, zur Fälschung beweiserheblicher Daten.
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Strafbarkeit von Phishing in Deutschland
Phishing ist strafbar: Das „Phishing“ – ich verwende den Begriff, wie noch gezeigt wird, sehr weit – bereitet den Juristen in Deutschland manche Kopfschmerzen, war lange heftigst umstritten, inwiefern das Phishing an sich strafbar sein soll (dazu die Analyse der Meinungen bei Graf in NStZ 2007, S.129).
Heute ist Phishing strafbar: Der Gesetzgeber hat reagiert und im Jahr 2021 durch eine Ergänzung des §263a StGB eine eindeutige Strafbarkeit des Phishing geschaffen. Die weiteren Ausführungen auf dieser Seite dienen damit nur noch rechtshistorischen Zwecken.
(mehr …)Zum Phishing bei uns:
