Freispruch mit Risiko: Darstellungsmängel im Urteil

In der Entscheidung 2 StR 237/23 vom 13. März 2024 hob der (BGH) das Urteil des Landgerichts Mühlhausen auf, das die Angeklagten der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung in Tateinheit mit gefährlicher für schuldig befunden hatte. Die Revision der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers, die eine Bewertung des Geschehens als besonders schweren forderten, war erfolgreich.

Warum steht ein Freispruch auf tönernen Füßen?

Ein Freispruch steht auf tönernen Füßen, wenn das Urteil wesentliche Darstellungsmängel aufweist. Das bedeutet, dass das Gericht nicht alle erforderlichen und relevanten Fakten, Beweise und Zeugenaussagen in einer Weise gewürdigt hat, die eine umfassende und nachvollziehbare Entscheidungsfindung ermöglicht. In diesem Fall wurden die Aussagen der Angeklagten und Zeugen unvollständig und selektiv dargestellt, sodass der BGH nicht prüfen konnte, ob die Erstinstanz die Beweise korrekt gewürdigt hatte.

Die eingeschränkte Prüfung der Beweiswürdigung durch den BGH

Der BGH prüft die Beweiswürdigung eines Landgerichts nur ausnahmsweise und beschränkt sich dabei auf die Frage, ob Rechtsfehler vorliegen. Diese Rechtsfehler können sich als logische oder sachliche Widersprüche, Lücken in der Argumentation oder unzulässige Beweisführungen manifestieren. Der BGH ersetzt nicht die Beweiswürdigung durch seine eigene Einschätzung, sondern stellt sicher, dass das Verfahren den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Spezifische Probleme im vorliegenden Fall

Im spezifischen Fall des 2 StR 237/23 identifizierte der BGH mehrere kritische Probleme:

  1. Unvollständige Darstellung: Die Aussagen der Angeklagten und der Zeugen wurden nicht vollständig und zusammenhängend wiedergegeben, was eine faire und umfassende Beurteilung unmöglich machte.
  2. Mangelnde Beweiswürdigung: Das Landgericht hatte die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt und die Bedeutung von Widersprüchen in den Aussagen nicht korrekt beurteilt.
  3. Fehlende Gesamtwürdigung: Es mangelte an einer Gesamtwürdigung aller Beweise, einschließlich der Motivation der Angeklagten und des Verbleibs der geraubten Gegenstände.

Fazit

Der BGH hebt hervor, dass die Justiz verpflichtet ist, alle Aspekte eines Falles sorgfältig und vollständig zu betrachten, bevor ein Urteil gefällt wird. Mängel in der Darstellung und Beweiswürdigung untergraben das Vertrauen in das Rechtssystem und können zu ungerechtfertigten Urteilen führen, was im schlimmsten Fall die Freilassung schuldiger Personen zur Folge haben könnte. Das Beispiel unterstreicht die Bedeutung der methodischen und umfassenden Prozessführung zur Sicherstellung der Gerechtigkeit.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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