Rechnungsbetrug

Beim Rechnungsbetrug geht es darum, dass auf irgendeinem Weg eine Rechnung am Ende im Raum steht, die seriös aussieht, die aber betrügerisch ist. Im einfachsten Fall geht es um eine nur scheinbar bestellte Dienstleistung und einen Dritten, der eine Geschäftsbeziehung schlicht vorgaukelt.

Wesentlich komplexer ist der Rechnungsbetrug im eigentlichen Sinne: Hier wird – etwa durch Social Engineering oder CEO-Fraud – ermittelt, welche Geschäftsbeziehungen bestehen. Dann wird, etwa per Mail oder durch gefälschte Rechnungen, der Eindruck erweckt, die Bankverbindung des Geschäftspartners hat sich verändert und es wird zur Zahlung auf ein neues Konto aufgefordert.

Hinweis: Erschreckend oft funktioniert diese Masche, auch bei ganz erheblichen Summen! In diesem Bereich habe ich Fälle vertreten, wo sich ein erschreckend naiver Umgang zeigte, etwa in dem kurzerhand per Mail mitgeteilte Bankverbindungen schlicht übernommen wurden.

Infografik des BKA zum Rechnungsbetrug
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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