Beim Rechnungsbetrug geht es darum, dass auf irgendeinem Weg eine Rechnung am Ende im Raum steht, die seriös aussieht, die aber betrügerisch ist. Im einfachsten Fall geht es um eine nur scheinbar bestellte Dienstleistung und einen Dritten, der eine Geschäftsbeziehung schlicht vorgaukelt.
Wesentlich komplexer ist der Rechnungsbetrug im eigentlichen Sinne: Hier wird – etwa durch Social Engineering oder CEO-Fraud – ermittelt, welche Geschäftsbeziehungen bestehen. Dann wird, etwa per Mail oder durch gefälschte Rechnungen, der Eindruck erweckt, die Bankverbindung des Geschäftspartners hat sich verändert und es wird zur Zahlung auf ein neues Konto aufgefordert.
Hinweis: Erschreckend oft funktioniert diese Masche, auch bei ganz erheblichen Summen! In diesem Bereich habe ich Fälle vertreten, wo sich ein erschreckend naiver Umgang zeigte, etwa in dem kurzerhand per Mail mitgeteilte Bankverbindungen schlicht übernommen wurden.
- Einziehung: Mittäterschaftliche Tatbeteiligung keine tatsächliche Verfügungsgewalt - 3. Dezember 2023
- Geldwäsche: Erfüllung des Qualifikationstatbestands nur durch GWG-Verpflichteten - 3. Dezember 2023
- Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags im Falle der Führungslosigkeit einer englischen Limited - 3. Dezember 2023