Beim Rechnungsbetrug geht es darum, dass auf irgendeinem Weg eine Rechnung am Ende im Raum steht, die seriös aussieht, die aber betrügerisch ist. Im einfachsten Fall geht es um eine nur scheinbar bestellte Dienstleistung und einen Dritten, der eine Geschäftsbeziehung schlicht vorgaukelt.
Wesentlich komplexer ist der Rechnungsbetrug im eigentlichen Sinne: Hier wird – etwa durch Social Engineering oder CEO-Fraud – ermittelt, welche Geschäftsbeziehungen bestehen. Dann wird, etwa per Mail oder durch gefälschte Rechnungen, der Eindruck erweckt, die Bankverbindung des Geschäftspartners hat sich verändert und es wird zur Zahlung auf ein neues Konto aufgefordert.
Hinweis: Erschreckend oft funktioniert diese Masche, auch bei ganz erheblichen Summen! In diesem Bereich habe ich Fälle vertreten, wo sich ein erschreckend naiver Umgang zeigte, etwa in dem kurzerhand per Mail mitgeteilte Bankverbindungen schlicht übernommen wurden.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.