Rechnungsbetrug

Beim Rechnungsbetrug geht es darum, dass auf irgendeinem Weg eine Rechnung am Ende im Raum steht, die seriös aussieht, die aber betrügerisch ist. Im einfachsten Fall geht es um eine nur scheinbar bestellte Dienstleistung und einen Dritten, der eine Geschäftsbeziehung schlicht vorgaukelt.

Wesentlich komplexer ist der Rechnungsbetrug im eigentlichen Sinne: Hier wird – etwa durch Social Engineering oder CEO-Fraud – ermittelt, welche Geschäftsbeziehungen bestehen. Dann wird, etwa per Mail oder durch gefälschte Rechnungen, der Eindruck erweckt, die Bankverbindung des Geschäftspartners hat sich verändert und es wird zur Zahlung auf ein neues Konto aufgefordert.

Hinweis: Erschreckend oft funktioniert diese Masche, auch bei ganz erheblichen Summen! In diesem Bereich habe ich Fälle vertreten, wo sich ein erschreckend naiver Umgang zeigte, etwa in dem kurzerhand per Mail mitgeteilte Bankverbindungen schlicht übernommen wurden.

Rechnungsbetrug - Rechtsanwalt Ferner
Infografik des BKA zum Rechnungsbetrug
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.