Kategorie: Umweltstrafrecht & Green-IT

Das Umweltstrafrecht betrifft Verstöße gegen straf- und bußgeldrechtliche Vorschriften zum Schutz von Wasser, Boden, Luft und Natur. Als Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht in Aachen verteidigen wir Unternehmen und Verantwortliche bei Ermittlungen, Durchsuchungen und behördlichen Verfahren – etwa wegen Gewässerverunreinigung, Abfall- oder Immissionsdelikten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute in zwei Verfahren (I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22) entschieden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale jeweils auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“ in Anspruch genommen worden sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu auch die Rechtsprechung des OLG Schleswig sowie des OLG Frankfurt. Die ausführliche Besprechung der Entscheidungen des OLG Düsseldorf finden Sie hier bei uns!

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  • Greenwashing

    Greenwashing

    Greenwashing ist ein Begriff, der sich auf Marketing- und PR-Praktiken bezieht, bei denen ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlicher dargestellt wird, als es tatsächlich ist. Es handelt sich dabei um irreführende Werbung, die darauf abzielt, ein „grünes“ oder ökologisch verantwortungsbewusstes Image zu schaffen, um den Verbrauchern das Gefühl zu geben, eine nachhaltige Wahl zu treffen.

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  • Stiftung EAR

    Stiftung EAR

    Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) ist die Gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Das ElektroG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE).

    Die Stiftung EAR ist von besonderer Bedeutung im Wirtschaftsverkerh, weil eine mangelnde Registrierung dort zu einem Bußgeldverfahren beim Umweltbundesamt führen kann. Insbesondere beim Vertrieb von Geräten mit Batterien ein nicht zu unterschätzender Problembereich.

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  • Kein Beweisverwertungsverbot, weil Waage nicht geeicht war

    Kein Beweisverwertungsverbot, weil Waage nicht geeicht war

    Da das deutsche Strafverfahrensrecht keinen allgemeinen Grundsatz dergestalt kennt, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften zu einem strafprozessualen Verwertungsverbot führt, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich: Ob ein solches eingreift, ist insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.

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  • Strafrechtliche Bewertung einer Straßenblockade durch sogenannte „Klimakleber“

    Strafrechtliche Bewertung einer Straßenblockade durch sogenannte „Klimakleber“

    Das Landgericht (LG) Berlin entschied am 31. Mai 2023 (Az.: 502 Qs 138/22) über die strafrechtliche Bewertung einer Straßenblockade durch sogenannte „Klimakleber“. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Abwägung zwischen der Versammlungsfreiheit der Aktivisten und der Fortbewegungsfreiheit der betroffenen Verkehrsteilnehmer sowie die strafrechtliche Einordnung von Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte.

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  • Umwelttechnologie

    Umwelttechnologie

    Mit besonderer Begeisterung widmen wir uns in unserer Kanzlei den Umwelttechnologien. Dabei ist es kein Widerspruch, dass wir im Kern auf Spezialgebiete des IT-Rechts ausgerichtet sind. Denn Umwelttechnologien und IT-Technologien haben eine rechtliche Schnittmenge, in der Recht und Technik Hand in Hand gehen.

    In den letzten Jahrzehnten hat sich die Technologie rasant entwickelt, insbesondere im Bereich der Umwelttechnologien und der Informationstechnologien (IT). Umwelttechnologien zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken, Umweltbelastungen zu minimieren und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. IT-Technologien umfassen eine Vielzahl von Anwendungen, von der Datenverarbeitung über Kommunikationssysteme bis hin zur künstlichen Intelligenz.

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  • Gewässerschau

    Gewässerschau

    Dass die Gewässerschau der Überprüfung der ordnungsgemäßen Unterhaltung oberirdischer Gewässer dient, konnte der Bundesgerichtshof (III ZR 54/21) herausstellen. Er führt hierzu aus, dass dann, wenn bestimmte Anlagen nicht in die Unterhaltungslast des mit der Gewässerschau beauftragten Gewässerunterhaltungspflichtigen fallen, diese auch nicht von seiner Schaupflicht erfasst werden.

    Stellt eine solche Anlage aber eine ganz offensichtliche und für den Gewässerunterhaltungspflichtigen ohne Weiteres erkennbare Gefahrenquelle dar, so kann er dennoch verpflichtet sein, an der Beseitigung der (drohenden) Gefahr mitzuwirken:

    Der Unterhaltungspflichtige muss auch jenseits des eigenen unmittelbaren Aufgabenbereichs tätig werden, wenn besondere Umstände dies gebieten, ohne dass dadurch die grundsätzliche Trennung der Verantwortungsbereiche verwischt wird (…) Dementsprechend kann der Gewässerunterhaltungspflichtige im Einzelfall verpflichtet sein, auf eine von oberirdischen Gewässern oder ihren Anlagen ausgehende Gefahr hinzuweisen, um auf diese Weise auf eine Änderung des Zustands hinzuwirken. Er darf seine Augen vor einer zwar nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden, aber gleichwohl offensichtlichen Gefahrenquelle, bei der sich die Notwendigkeit baldiger Abwehrmaßnahmen geradezu aufdrängt, nicht verschließen … Andernfalls handelt er amtspflichtwidrig im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB.

    Bundesgerichtshof, III ZR 54/21

    Wie oft ein bestimmtes Gewässer zu inspizieren ist, eine Frage, die auch strafrechtliche Relevanz haben kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Umwelt und Strafrecht

    Das Umweltstrafrecht wird sich zu dem wesentlichen Instrument der klimapolitischen Regulierung entwickeln. Wir beraten und verteidigen im gesamten Umweltstrafrecht – ebenso im Werberecht rund um umweltbezogene Aussagen!

    Im Hinblick auf die verbreitete Formulierung, dass die Gewässer „regelmäßig zu schauen“ sind, betont der BGH, dass dies nicht bedeutet, dass alle betroffenen Gewässer auf ihrer gesamten Länge gleich häufig kontrolliert werden müssen, sondern dem Beklagten einen Ermessensspielraum eröffnet, die Häufigkeit der Überprüfung der von ihm zu unterhaltenden Gewässer an den konkreten Erfordernissen – etwa aufgrund geographischer oder hydrologischer Besonderheiten – auszurichten.

    Blog zum Umweltstrafrecht

    Interessiert am Umweltstrafrecht? Die Beiträge aus unserem Blog – und weitere Informationen zum Umweltstrafrecht – finden Sie auf unserer Themenseite zum Umweltstrafrecht. Unsere Strafverteidiger verteidigen und beraten Sie im gesamten Umweltstrafrecht!

    So werden beispielsweise Gewässer, die zur Verlandung oder Verkrautung neigen und in der Nähe von Siedlungsgebieten liegen, insbesondere wenn sie bereits ausgeufert sind, häufiger zu beobachten sein als Gewässer, die in der Vergangenheit keine oder nur geringe Probleme bereitet haben oder außerhalb bebauter Gebiete liegen. Anlass zur Beobachtung besteht auch dann, wenn aus der Bevölkerung oder von anderer Seite Hinweise auf einen unzureichenden Wasserabfluss oder auf notwendige Unterhaltungsmaßnahmen vorliegen.

  • Reparaturrichtlinie: Recht auf Reparatur geplant

    Reparaturrichtlinie: Recht auf Reparatur geplant

    Reparaturrichtlinie: Die Europäische Kommission hat am 22.03.23 einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen, der zu Einsparungen für die Verbraucher/innen führen und die Ziele des europäischen Grünen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen soll.

    In den letzten Jahrzehnten wurde bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt, und den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden nach Ablauf der gesetzlichen Garantie keine ausreichenden Anreize für eine Reparatur der betreffenden Waren geboten. Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher/innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Ferner wird eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

    Update April 2024: Die Richtlinie befindet sich in der Abstimmung, dabei gab es einige Änderungen. So werden wohl AGB-rechtliche Regelungen noch kommen, mit denen das Recht auf Reparatur vertraglich vor Aushöhlung geschützt werden soll; weiterhin soll es eine Ausnahmeklausel für unwirtschaftliche Reparaturen geben. Es bleibt also spannend.

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  • Rechtfertigung durch Grundrechte im Strafrecht: Meinungsäußerungsfreiheit schlägt Hausrecht

    Rechtfertigung durch Grundrechte im Strafrecht: Meinungsäußerungsfreiheit schlägt Hausrecht

    Eine ganz besondere Entscheidung findet man beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt (21 Cs-721 Js 44/22-69/22), das sich angesichts eines Strafbefehls zu einem Hausfriedensbruch auf einem Tagebaugelände mit der Rechtfertigung durch Grundrechte im Strafrecht zu beschäftigen hatte. Es fällt nicht schwer, zu prognostizieren, dass diese Entscheidung – wenn sie einmal entdeckt wurde – durch sämtliche Staatsexamina und juristische Fachzeitschriften geistern wird. Erstmal aber nur hier im Blog.

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  • Verjährungsbeginn bei unerlaubtem Lagern von Abfällen

    Verjährungsbeginn bei unerlaubtem Lagern von Abfällen

    Das BayObLG München (202 ObOWi 80/22) hat sich mit Beschluss vom 27.01.2022 zur rechtlichen Relevanz der Lagerung von Schrottautos auf einem Grundstück beschäftigt. Dabei konnte das Gericht sich sowohl zur Einordnung von Autowracks als Abfall als auch zum Verjährungsbeginn bei unerlaubter Ablagerung von Abfall äußern.

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  • Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt vor

    Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt vor

    Die europäische Kommission hat am 15.12.2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie der EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität angenommen, mit der eine wichtige Verpflichtung des europäischen Grünen Deals erfüllt wird.

    Der Vorschlag zielt darauf ab, den Umweltschutz wirksamer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. So werden neue Umweltstraftatbestände definiert, ein Mindestmaß an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt. Mit dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichte, Personen zu unterstützen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsstellen kooperieren. Dieser Vorschlag wird zum Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen sowie der öffentlichen Gesundheit und des Wohlergehens der Bevölkerung beitragen.

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  • Vorsicht beim Verschenken von Altfahrzeugen: Die Strafbarkeit winkt

    Vorsicht beim Verschenken von Altfahrzeugen: Die Strafbarkeit winkt

    OLG Celle (Az: 32 Ss 113/09): Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeugs an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt den objektiven Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB.

    Umwelt und Strafrecht

    Das Umweltstrafrecht wird sich zu dem wesentlichen Instrument der klimapolitischen Regulierung entwickeln. Wir beraten und verteidigen im gesamten Umweltstrafrecht – ebenso im Werberecht rund um umweltbezogene Aussagen!

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