Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az. 14 W 95/24) eine bedeutsame Entscheidung zum Umfang des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts getroffen. Konkret ging es um die Frage, inwieweit sich Journalisten auf § 383 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) berufen können, wenn sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Zeugen geladen werden.
Das Gericht stellte klar, dass sich Journalisten grundsätzlich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, wenn die Beweisfrage darauf abzielt, eine vertrauliche Quelle zu enttarnen. Hingegen ist das Zeugnisverweigerungsrecht nicht anwendbar, wenn lediglich geklärt werden soll, ob eine in einem Bericht dargestellte Person die Äußerungen tatsächlich getätigt hat oder ob eine Berichterstattung mit dieser Person abgesprochen war.
(mehr …)















