Bei Ursachenforschung wegen Mangels muss vor Rücktritt Frist gesetzt werden: Akzeptiert der Käufer nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen an seinem mangelhaften Fahrzeug eine weitere Ursachenforschung durch den Verkäufer, kann er nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer eine Frist gesetzt zu haben. Diese Frist kann auch kurz bemessen sein.
(mehr …)Schlagwort: Rücktritt
Der Rücktritt ist die Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis rückabzuwickeln – speziell in festgefahrenen IT-Projekten ist dies ein Weg, um fehlgeschlagene Projekte zu beenden. Wir beraten Unternehmen im gesamten Softwarerecht!
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Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Aufforderung zur Vertragserfüllung statt Rücktritt
Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Schuldner weiterhin die Vertragserfüllung, muss er den Schuldner zur Begründung eines Rücktrittsrechts und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erneut unter Fristsetzung zur Leistung auffordern (OLG Celle, 16 U 232/04).
(mehr …)Ehevertrag und Schwangerschaft
- Zur Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen bei Schwangerschaft.
- Zur Ausübungskontrolle von Eheverträgen in Fällen, in denen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Ehegatten in der Ehe wesentlich ändern.
BGH Urteil vom 25.5.2005, Az: XII ZR 296/01
AGB-Klausel: Rücktritt vom Vertrag bei Abnahmeverweigerung durch Käufer ist unwirksam
Folgende vom Betreiber eines Möbelhauses in Verträgen mit Verbrauchern über den Kauf von Einrichtungsgegenständen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung ist unwirksam: „Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen“.
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