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Schlagwort: Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe dient als ultimatives Mittel der Strafjustiz, wirft aber komplexe Fragen nach Verhältnismäßigkeit, Resozialisierung und Vollzugsbedingungen auf. Entscheidend für ihre Verhängung sind nicht nur die Schwere der Tat, sondern auch persönliche Umstände des Täters und die Prognose künftigen Legalverhaltens. Diese Übersicht beleuchtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen (§§ 38 ff. StGB), aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Strafzumessung sowie die Voraussetzungen für Bewährung oder vorzeitige Entlassung. Besonders relevant wird dies bei der Verteidigung gegen überzogene Strafanträge oder der Vorbereitung auf den Strafvollzug.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Bestechungsverdacht in der JVA Euskirchen: „Schmiergeld-Abos“ und Scheinadressen

    Bestechungsverdacht in der JVA Euskirchen: „Schmiergeld-Abos“ und Scheinadressen

    In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Euskirchen steht ein schwerwiegender Korruptionsverdacht im Raum: Nach einem Großeinsatz von Polizei und Staatsanwaltschaft wird gegen mehrere Bedienstete des Justizvollzugs sowie gegen ehemalige Inhaftierte ermittelt. Die Berichterstattung spricht von einem möglicherweise „organisierten System“ bis hin zu laufenden Zahlungen („Schmiergeld-Abonnement“) für bestimmte Vergünstigungen.

    Vorab – und gerade in solchen Verfahren entscheidend: Es handelt sich um einen Ermittlungsstand. Die Vorwürfe sind nicht bewiesen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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  • BGH zur Anwerberin im SEPA-B2B-Verfahren

    BGH zur Anwerberin im SEPA-B2B-Verfahren

    Mit Beschluss vom 12. November 2025 (Az. 1 StR 443/25) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Parallelverfahren zur im Blog schon beschriebenen Augsburger Lastschriftreiterei den Schuldspruch gegen eine Bandenangehörige von gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug in fünf Fällen auf eine einheitliche Tat des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs umgestellt. Die Entscheidung verdeutlicht zum einen die dogmatische Linie des Senats zur Konkurrenzbewertung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren – und enthält zum anderen einen praxisrelevanten Hinweis zur strafschärfenden Verwertung offener Bewährungen.

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  • Lastschriftreiterei als einheitlicher Betrug – BGH zur SEPA-Firmenlastschrift

    Lastschriftreiterei als einheitlicher Betrug – BGH zur SEPA-Firmenlastschrift

    Mit Beschluss vom 12. November 2025 (Az. 1 StR 285/25dazu auch eine parallele Entscheidung) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine in der Praxis bedeutsame Klarstellung zur strafrechtlichen Einordnung der Lastschriftreiterei im SEPA-Firmenlastschriftverfahren getroffen. Der Senat verwirft die Annahme eines Computerbetrugs in mehreren tatmehrheitlichen Fällen und ordnet das Geschehen als einen einzigen, einheitlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug zum Nachteil der Inkassobank ein – mit erheblichen Folgen für Konkurrenzbewertung, Strafzumessung und Einziehung.

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  • Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ

    Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ

    Bei einer nächtlichen Aktion schalteten sich BKA-Ermittler heimlich auf den Telegram-Account eines Dopinghändlers auf und sicherten dabei monatelange Chatverläufe, darunter Nachrichten, die bis zu vier Monate vor dem richterlichen Beschluss lagen. Das Landgericht Aurich verurteilt den Händler, doch die Revision hat Erfolg.

    Der BGH (3 StR 495/25) stellt nun jedoch auf Basis der neueren Rechtsprechung des BVerfG überraschend klar, dass die Account-Infiltration Quellen-TKÜ nach § 100a Abs. 1 Satz 2 StPO ist und keine klassische TKÜ. Die Quellen-TKÜ erfasst jedoch ausschließlich Kommunikation ab dem Anordnungszeitpunkt. Für den Zugriff auf ältere Nachrichten wäre eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO erforderlich gewesen, die jedoch niemand beantragt hatte. Die retrograden Chats unterliegen einem Beweisverwertungsverbot. Die Entscheidung wird unmittelbare praktische Relevanz haben. In der Ermittlungspraxis ist die Sicherung historischer Messenger-Verläufe über Account-Zugriffe weit verbreitet. Der BGH zeigt, dass dies ohne eine Anordnung gemäß § 100b rechtswidrig ist und die Beweise unverwertbar bleiben.

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  • Schlag gegen Kryptomixer im Raum Stuttgart

    Schlag gegen Kryptomixer im Raum Stuttgart

    Ermittler feiern gerade einen großen Schlag gegen einen Kryptomixer-Anbieter im Raum Stuttgart – für Verteidiger ist der Fall ein Lehrstück, wie schnell aus einem „bloßen Service für mehr Privatsphäre“ ein umfassender Geldwäsche- und Finanzermittlungsfall mit existenzbedrohender Vermögensabschöpfung wird.

    Ich beschäftige mich seit Jahren mit der Verquickung von Kryptowährungen und Cybercrime und war einer der ersten, der sich fachlich mit Fragen der Einziehung beschäftigt hat – zuletzt sind Fachbeiträge von mir rund um die Einziehung von Kryptowährungen im Strafverfahren erschienen in Ferner, jurisPR-ITR 3/2026 Anm. 6, Ferner, AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2, Ferner, jurisPR-ITR 17/2025 Anm. 4 und Ferner, jurisPR-ITR 14/2025 Anm. 6.

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  • OLG Düsseldorf zum digitalen Jihad-Finanzierer

    OLG Düsseldorf zum digitalen Jihad-Finanzierer

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 6.3.2025 – 6 St 4/24) verurteilt einen jungen, in Deutschland sozialisierten Angeklagten wegen Unterstützung des „Islamischen Staates“ im Ausland, Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die Entscheidung verbindet klassische Terrorismusstrafbarkeit mit modernen Phänomenen wie Kryptotransfers und digitaler Radikalisierung und konkretisiert zugleich den Ausreise-Tatbestand des § 89a Abs. 2a StGB.

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  • KCanG: Aktuelle Entwicklungen im Cannabis-Strafrecht 2026

    KCanG: Aktuelle Entwicklungen im Cannabis-Strafrecht 2026

    Konsumcannabis ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr Betäubungsmittel im Sinne des BtMG, aber der Umgang damit bleibt in vielen Konstellationen strafbar – und die Rechtsprechung hat die ersten offenen Flanken des KCanG inzwischen erstaunlich schnell geschlossen. Wer sich auf die vermeintliche „Legalisierung“ verlässt, riskiert deshalb nach wie vor Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Einziehungen und Freiheitsstrafen.

    Beachten Sie, dass wir als grenznahe Kanzlei seit Jahren im Bereich des Drogenstrafrechts und speziell bei Cannabis tätig sind. Ich habe im Jahr 2024 zum Erscheinen des KCanG einen juristischen Fachaufsatz geschrieben „Konsumcannabisgesetz: Überblick und Mengenbegriffe“ (Aufsatz in jurisPR-StrR 8/2024 Anm. 2), der vom grpßen Senat des Bundesgerichtshofs zitiert wurde in GSSt 1/24

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  • Razzien im Sicherheitsgewerbe 2026: Was hinter den Vorwürfen steckt – und welche strafrechtlichen Risiken drohen

    Razzien im Sicherheitsgewerbe 2026: Was hinter den Vorwürfen steckt – und welche strafrechtlichen Risiken drohen

    Am 25. Februar 2026 haben Einsatzkräfte des Zolls und der Steuerfahndung in sieben Bundesländern Wohn- und Geschäftsräume von Sicherheitsunternehmen und Dienstleistern durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht, dass über ein Geflecht aus Scheinrechnungen über Jahre Schwarzlöhne gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen wurden. Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 24 und 52 Jahren festgenommen, der vorläufig bezifferte Schaden liegt bei über 3,1 Millionen Euro.

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  • Bewährungswiderruf bei unterlassener Geldauflage

    Bewährungswiderruf bei unterlassener Geldauflage

    Die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 19. Januar 2026 (Az: 1 Qs 54/25) fokussiert die strengen Anforderungen an die Erfüllung von Bewährungsauflagen – insbesondere bei Geldzahlungen. Der Fall zeigt, wie schnell ein Verurteilter die Chance auf eine Strafaussetzung verspielt, wenn er seine Obliegenheiten nicht ernst nimmt. Doch die Entscheidung geht weiter: Sie präzisiert, wann eine Auflage hinreichend bestimmt ist, wann ein Verstoß als „beharrlich“ gilt und warum Gerichte in solchen Fällen kaum Spielraum für mildere Reaktionen haben.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Wenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten

    Wenn die Polizei morgens klingelt: Was Ehefrauen nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wissen sollten

    Es beginnt fast immer gleich. Frühmorgens, meist zwischen sechs und halb sieben, klingelt es an der Tür. Vor der Wohnung stehen Beamte der Kriminalpolizei, manchmal in Zivil, manchmal in Uniform, und sie haben einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss dabei. Was in den folgenden Minuten geschieht, verändert das Leben einer Familie von Grund auf – auch und gerade das Leben der Frau, die neben dem Beschuldigten steht und in diesem Moment nicht begreift, was mit ihrer Welt passiert.

    Dieser Beitrag richtet sich an Frauen, deren Ehemann oder Lebenspartner mit dem Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie konfrontiert wird. Er kann keine rechtliche Beratung ersetzen, aber die Situation einordnen, typische Fragen beantworten und dort Orientierung geben, wo im Moment alles orientierungslos erscheint. Ich lasse hier meine Eindrücke und Erfahrungen aus über einem Jahrzehnt Strafverteidigung in diesem Bereich einfließen – weil ich immer wieder die Überforderung erlebe und auch, wie durch dümmliche Tipps und hektisches Verhalten mehr kaputtgemacht wird als nötig … familiär wie juristisch.

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  • Subventionsbetrug

    Subventionsbetrug

    Rechtsanwalt für Subventionsbetrug: Der Subventionsbetrug gehört als Sonderfall des Betruges weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den Mildesten, sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise sehen wir erhebliche Strafbarkeitsrisiken im Bereich des Subventionsbetruges, auf die wir auch frühzeitig hingewiesen haben.

    Ihnen wird Subventionsbetrug (§ 264 StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung im Zusammenhang mit Fördermitteln oder Corona‑Hilfen erhalten? In unserer auf Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen beim Vorwurf des Subventionsbetrugs – von klassischen Förderprogrammen bis hin zu Corona‑Soforthilfen.

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  • Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB)

    Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB)

    Rechtsanwalt für Scheck- und Kreditkartenmissbrauch (§ 266b StGB): Der Vorwurf des Scheck- oder Kreditkartenmissbrauchs trifft in der Praxis meist Menschen, die ihre Karte „überzogen“ oder in finanziell angespannter Lage eingesetzt haben und nun mit einem Strafverfahren konfrontiert sind.

    § 266b StGB richtet sich nicht gegen den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung fremder Karten, sondern speziell gegen den berechtigten Karteninhaber, der die ihm eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und dadurch das kreditgebende Institut schädigt. Das macht die Vorschrift zu einem echten Sonderdelikt mit deutlicher Nähe zur Untreue – das untreueartige „Schädigen von innen“ steht im Mittelpunkt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

    Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

    Der Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB wirkt auf den ersten Blick wie ein „kleines Randdelikt“. Für Beschuldigte kann ein Ermittlungsverfahren gleichwohl existenzielle Folgen haben – gerade wenn es um berufliche Perspektiven, den Verlust von Versicherungsdeckung oder ein mögliches Berufsverbot geht. Die Vorschrift schützt das Vermögen der Sachversicherer und erfasst typischerweise Konstellationen rund um fingierte Diebstähle, manipulierte Schäden oder bewusst herbeigeführte Totalschäden an versicherten Gegenständen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug (§ 263a StGB): Der Computerbetrug nach § 263a StGB ist bis heute eine der im Alltag am meisten missverstandenen Normen des StGB – gerade im Umfeld von Online‑Banking, Phishing‑Angriffen, manipulierten Zahlungsprozessen und KI‑gestützten Social‑Engineering‑Angriffen.

    Dies nicht nur von Laien, auch und gerade bei der Polizei werden nach meiner Erfahrung gerne Ermittlungen wegen Computerbetruges geführt, die bestenfalls ein „normaler“ Betrug sind, denn: Häufig wird vorschnell „Computerbetrug“ angenommen, sobald irgendwie IT‑Hardware oder das Internet beteiligt ist; tatsächlich greift § 263a StGB aber nur, wenn der Datenverarbeitungsvorgang selbst und nicht das Vorstellungsbild einer natürlichen Person im Zentrum der Tat steht.

    Ihnen wird Computerbetrug (§ 263a StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Computerbetrugs erhalten? In meiner Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten bei Vorwürfen rund um Online‑Banking, Phishing, manipulierte Zahlungsprozesse und andere Formen des Computerbetrugs. Ich bin spezialisiert auf strafrechtliche und prozessuale Fragen der Cyberkriminalität samt digitaler Beweismittel – und biete damit ganz besondere Orientierung in solchen Strafverfahren.

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  • Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.

    Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Betrug (§ 263 StGB) erhalten? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten beim Vorwurf des Betrugs – vom einfachen Betrug bis hin zum gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug mit mehrstelligen Millionenumsätzen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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