Mit Urteil vom 22.12.2025 (Az. 4 U 43/25 e) hat das Oberlandesgericht Bamberg eine zentrale Frage des modernisierten Kaufrechts beantwortet: Wer ein hochgradig softwaregesteuertes Elektrofahrzeug kauft, kann sich beim Versagen einzelner digitaler Funktionen nicht mehr ohne Weiteres aus dem gesamten Vertrag lösen. Das Gericht weist die Berufung eines Tesla-Käufers zurück, der sein Model 3 unter Berufung auf Mängel an Autopilot, Einparkhilfe und Scheibenwischerautomatik vollständig zurückgeben wollte.
(mehr …)Schlagwort: E-Auto

Einziehung von Spieleinsätzen beim unerlaubten Glücksspiel
Bruttoprinzip setzt sich durch: Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 12. September 2025 (1 ORs 14/25) eine grundsätzliche Frage zur Einziehung von Vermögenswerten bei unerlaubtem Glücksspiel entschieden: Unterliegen der Einziehung nach § 73 StGB die gesamten Spieleinsätze oder lediglich der Reinertrag des Täters? Der Senat bestätigte das sogenannte Bruttoprinzip und ordnete die Einziehung des Gesamtbetrags der Spieleinsätze in Höhe von 440.000 Euro an – ein klares Signal, dass die Abschöpfung von Taterträgen auch in diesem Sonderfall nicht auf den Nettoertrag beschränkt bleibt.
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EU-Strategic-Foresight-Report 2025
Europas Weg in eine unsichere Zukunft: Am 9. September 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren neuen Strategic Foresight Report mit dem Titel „Resilience 2.0: Empowering the EU to thrive amid turbulence and uncertainty“. Das Papier ist mehr als nur eine Bestandsaufnahme der aktuellen Krisen – es ist ein Weckruf und ein strategischer Fahrplan für ein Europa, das sich in einer Welt zunehmender Turbulenzen nicht nur behaupten, sondern gestaltend vorankommen will.
Seit dem ersten Bericht dieser Art im Jahr 2020 hat sich die globale Lage dramatisch zugespitzt: Pandemien, Kriege, Klimakrisen, technologische Umbrüche und demokratische Erosionsprozesse zwingen die EU, ihr Verständnis von Widerstandsfähigkeit grundlegend zu überdenken. Der neue Ansatz, „Resilienz 2.0“ genannt, geht weit über die bloße Krisenbewältigung hinaus. Es geht darum, proaktiv und transformativ zu handeln, um die Europäische Union zukunftsfest zu machen.
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Bewaffnete Roboterhunde und Thermobarikwaffen
Düsterer Blick in die Zukunft der Kriegsführung: Was vor wenigen Jahren noch nach dystopischer Science-Fiction klang, ist nun Realität: Militärische Roboterhunde mit Gewehren auf dem Rücken und Kampfdrohnen, die in urbanen Kriegszonen operieren. China hat jüngst nicht nur solche bewaffneten Roboterhunde vorgestellt, sondern auch Tests mit thermobarischen Waffen auf autonomen Kampfrobotern durchgeführt. Diese Entwicklungen werfen nicht nur technische, sondern vor allem ethische Fragen auf.
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Virtuelle Automatensteuer vor dem BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Die Besteuerung des Online-Glücksspiels bleibt ein juristisches Streitthema. Insbesondere die seit 2021 geltende Virtuelle Automatensteuer, geregelt in §§ 36 ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG), hat in der Branche für erhebliche Diskussionen gesorgt. Kritiker bemängeln, dass die Steuer Online-Glücksspielanbieter gegenüber Betreibern terrestrischer Spielhallen benachteilige und möglicherweise gegen Verfassungs- und Unionsrecht verstoße.
In seinem Beschluss vom 29. Januar 2025 (Az. IX B 93/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun klargestellt, dass er keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Steuer sieht. Er wies die Beschwerde eines in der EU ansässigen Online-Glücksspielanbieters zurück, der sich gegen die Steuerfestsetzung zur Wehr setzte.
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Quishing: Die neue Betrugsmasche mit QR-Codes
In einer Zeit, in der digitale Sicherheit immer wichtiger wird, haben Betrüger eine neue Masche entwickelt, um an persönliche Daten und Geld zu gelangen: Quishing. Das Wort setzt sich aus „QR-Code“ und „Phishing“ zusammen und beschreibt eine Methode, bei der Cyberkriminelle manipulierte QR-Codes verwenden, um ahnungslose Opfer auf gefälschte Webseiten zu leiten.
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EU-Antidumpingzölle auf Elektroautos – und strafrechtliche Risiken
Die Europäische Kommission hat kürzlich vorläufige Ausgleichszölle auf Importe von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China eingeführt.
Diese Maßnahme soll unfaire Subventionen und wirtschaftliche Schäden in der EU-Autoindustrie bekämpfen. Während diese Zölle einen klaren regulatorischen Rahmen darstellen, bleibt die Frage, welche strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und Einzelpersonen bestehen, die versuchen, diese Zölle zu umgehen.
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Antidumpingzölle in Richtung China: E-Autos im Visier der EU
In den letzten Jahren hat sich die europäische Automobilindustrie mit einer wachsenden Bedrohung durch kostengünstige Elektrofahrzeuge (EVs) aus China konfrontiert gesehen. Diese Entwicklung führte zur Einleitung der größten Handelsuntersuchung der EU gegen China, die darauf abzielt, mögliche unfaire Subventionen zu bewerten und gegebenenfalls Ausgleichszölle zu verhängen. Die von der Rhodium-Gruppe veröffentlichte Studie „Ain’t No Duty High Enough“ bietet eine umfassende Analyse dieser Situation und deren mögliche Auswirkungen auf den europäischen Markt.
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Vertragsklausel zu Ladesäulenblockiergebühr wirksam
Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers gegen die EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren abgewiesen.
Hinweis: Es gibt derzeit nicht mehr Informationen als die Pressemitteilung des Amtsgerichts. Die Entscheidung wird im Zuge eines Verfahrens nach §495a ZPO ergangen sein, dies ist ein beweistechnisch stark eingeschränktes Verfahren im vergleich zu „normalen“ ZPO-Verfahren. Der besonders spannende Teil, die AGB-rechtliche Bewertung der Klausel inkl. Interessenabwägung, fehlt in der Pressemitteilung leider.
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Kündigung, weil Arbeitnehmer sein Hybridauto mit Strom des Arbeitgebers auflädt?
Stromklau am Arbeitsplatz ist kein neues Thema – mit dem Aufkommen elektrischer Fahrzeuge gewinnt es aber neue Brisanz.
Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (8 Sa 244/23) ging es nun um einen Arbeitnehmer, der als Rezeptionist in einem Beherbergungsbetrieb tätig war und regelmäßig in der Spätschicht eingesetzt wurde. Er hatte sein Hybridfahrzeug, einen weißen Golf, vor dem Beherbergungsbetrieb geparkt und über ein Ladekabel an einer 220-Volt-Steckdose im Flur des Seminartraktes aufgeladen. Als die beklagte Arbeitgeberin dies entdeckte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristlos. Diese Kündigung war Gegenstand eines Rechtsstreits.
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Sperren von Auflademöglichkeit bei Autobatterie in AGB unwirksam
Eine äußerst spannende Entscheidung, die die erste ihrer Art eines OLG sein dürfte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 116/20, getroffen. Es geht um die Frage, ob bei Vermietung einer Batterie für eAutos und ausbleibenden Mietzahlungen die Möglichkeit der Aufladung gesperrt werden kann. Was das OLG im Ergebnis verneint.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Batterierecht:
- Bußgeld wegen Verstoß gegen ElektoG?
- Anzeigepflicht beim Vertrieb von Batterien
- Import aus China: Was beachten?
- Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)
- Batterieverordnung 2023
- Haftung bei explodierender Batterie
- European Critical Raw Materials Act
- Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien
Einziehung eines Leasingfahrzeugs nach verbotenem Autorennen
Einziehung von PKW nach Autorennen: Das Landgericht Tübingen (3 Qs 16/21) hat in einem Verfahren mit dem Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens die Voraussetzungen für eine Einziehung eines Leasingfahrzeugs verneint.
Zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen auch bei uns:
(mehr …)Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark
Ist eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark zulässig? Die Rechtsprechung zeigt, dass dies kritisch gesehen werden kann. Grundsätzlich gilt, dass sich eine Fahrtenbuchauflage durchaus auch auf andere Fahrzeuge eines Fahrzeugsparks einer Firma als das Tatfahrzeug erstrecken kann. Allerdings muss bei der Fahrtenbuchauflage immer das notwendige Ermessen ausgeübt werden.
Und eine ordnungsgemäße Ermessensausübung setzt in einem solchen Fall voraus, dass Art und Umfang des Fahrzeugsparks ermittelt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters auch zu befürchten sind.
Passsend dazu:
- Fahrtenbuchauflage für gewerblichen Autovermieter
- Voraussetzungen der Anordnung der Fahrtenbuchauflage
- Betrieb muss Vorsorgen um Fahrer benennen zu können
Ladeinfrastruktur für e-Autos wird bald Pflicht
Bis 2030 sollen mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Ladestationen. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt.
(mehr …)Vernetztes Auto: Datenschutz und Gewährleistung bei vernetzten Fahrzeugen
Immer stärker rückt die Datenspeicherung in modernen PKW in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und auch der juristischen Auseinandersetzung. Viele Autohersteller haben sich inzwischen zusammen getan, um über das Projekt „Here“ u.a. eine Plattform zum Austausch von Daten zwischen Fahrzeugen aufzubauen und als de Facto Standard zu etablieren. Dabei sind die von PKW erhobenen Daten durchaus „Gold wert“:
- Schon alleine die in Echtzeit erhobenen Wetterdaten und Daten zum Zustand der Strasse dürften einen brauchbaren Wert haben, jedenfalls in Masse;
- In jedem Fall sind Informationen zum Verkehr, also Verkehrsfluss und auch bevorzugte Routen der Autofahrer, sortiert nach „ortskundig“ und „ortsunkundig“ von besonderem Wert;
- Darüber hinaus muss man aber auch weiter denken: Aus dem Verhalten des Fahrers oder Eigentümers lassen sich Rückschlüsse ziehen, die evt. für die Werbebranche von Interesse sind, etwa wenn man feststellt, dass je nach Marke besonders schnell oder langsam auf Probleme oder anstehende Inspektionen reagiert wird;
- Und natürlich sind Daten über das Fahrverhalten auch für Versicherungen von hohem Interesse.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich somit nicht nur ein umfassender schon vorhandener Datenschatz im Auto, sondern darüber hinaus noch viele andere Ansatzpunkte für weitere interessante Daten. Grund genug, dieses Thema nicht (weiter) datenschutzrechtlich zu ignorieren, zumal es bereits EU-weit koordiniert wird.
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