Europa hat derzeit keinen leichten Stand – auch in neuen Technologien hat man in Europa (auch in Deutschland) zu lange verschlafen, was an weltweiter Entwicklung frühzeitig abzusehen war. Inzwischen, so eine hierzulande kaum beachtete Studie von McKinsey, hat man gewissermaßen überall den Anschluss an die USA und China verloren.
(mehr …)Schlagwort: Blockchain
Die Einführung dezentraler Anwendungen und Kryptowährungen hat eine Reihe rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie aufgeworfen: Insgesamt gibt es eine Reihe von rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie, die gelöst werden müssen, um das volle Potenzial dieser Technologie auszuschöpfen. Regierungen und Unternehmen müssen zusammenarbeiten, um einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Anonymität der Blockchain-Technologie regelt, Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet und eine angemessene Governance der Blockchain-Technologie ermöglicht.
Eines der Hauptprobleme, mit denen die Blockchain-Technologie konfrontiert ist, ist das Fehlen eines klaren rechtlichen Rahmens. Da die Blockchain-Technologie noch relativ neu ist, haben viele Regierungen noch keine spezifischen Gesetze und Vorschriften für sie erlassen. Das Fehlen eines klaren rechtlichen Rahmens kann dazu führen, dass sich Unternehmen und Nutzer der Blockchain-Technologie in einer Grauzone bewegen und sich nicht sicher sind, welche Gesetze für sie gelten.
Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie ist die Anonymität, die sie bietet. Obwohl die Blockchain-Technologie als transparent und öffentlich bekannt ist, ist es möglich, anonyme Transaktionen durchzuführen. Diese Anonymität kann dazu führen, dass die Blockchain-Technologie für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt wird. Regierungen auf der ganzen Welt arbeiten daran, Vorschriften zu erlassen, um diese Art von Missbrauch der Blockchain-Technologie zu bekämpfen.
Hinzu kommt das Minenfeld der Datensicherheit und des Datenschutzes. Da es sich bei der Blockchain-Technologie um eine dezentrale Plattform handelt, auf der Daten öffentlich gespeichert werden, können sensible Daten von jedem Nutzer der Blockchain eingesehen werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die die Blockchain-Technologie nutzen, sicherstellen müssen, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit ihrer Daten zu gewährleisten.
Schließlich gibt es auch Probleme im Zusammenhang mit der Governance der Blockchain-Technologie. Die Blockchain-Technologie ist dezentralisiert, was bedeutet, dass es keine zentrale Stelle gibt, die die Richtlinien und Regeln für die Nutzung der Technologie festlegt. Dies kann zu Konflikten zwischen den Nutzern führen und die Lösung von Problemen erschweren, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Blockchain-Technologie auftreten können.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Sperren von Auflademöglichkeit bei Autobatterie in AGB unwirksam
Eine äußerst spannende Entscheidung, die die erste ihrer Art eines OLG sein dürfte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 116/20, getroffen. Es geht um die Frage, ob bei Vermietung einer Batterie für eAutos und ausbleibenden Mietzahlungen die Möglichkeit der Aufladung gesperrt werden kann. Was das OLG im Ergebnis verneint.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Batterierecht:
- Bußgeld wegen Verstoß gegen ElektoG?
- Anzeigepflicht beim Vertrieb von Batterien
- Import aus China: Was beachten?
- Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)
- Batterieverordnung 2023
- Haftung bei explodierender Batterie
- European Critical Raw Materials Act
- Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien

Versteigerung von eingezogenen Bitcoin in NRW
Seit heute laufen über das Portal „Justiz-Auktion“ staatliche „Versteigerungen“ von Bitcoin aus NRW, ähnliche Auktionen hatten wir schon früher. Was auffällt ist, dass teilweise deutliche Aufschläge, locker u die 10% mehr, geboten werden. So steht zum Zeitpunkt des Artikels beispielsweise 0,1 Bitcoin bei einem Gebot von 6.520,00 € während der Bitcoin zeitgleich bei 54.200 Euro liegt. Die Käufer sind dabei keineswegs dumm.
Update: Es gab – natürlich – viel Gemaule, ich habe insoweit kurz klar gestellt, dass sich meine Bezugnahme zum sicheren Erhalt der Coins auf die Verlautbarung der Behörden selber bezogen hat; mir ist der Aspekt der Geldwäsche wichtiger, den man aber nicht versteht, wenn man die aktuelle juristische Diskussion dazu nicht kennt und versteht (siehe etwa zum Umfang der Reform in NJW 2021, 1041ff).
(mehr …)Beiträge bei uns zu Kryptowährungen im Strafrecht:
- Strafverfahren wegen Kryptowährungen
- Einziehung von Bitcoins & Kryptowährungen
- Versteigerung von eingezogenen Bitcoin in NRW
- Tücken der Einziehung von Bitcoin
- Einziehung: Beschlagnahmte Bitcoins ohne Wert
- US-Justizministerium beschlagnahmt Bitcoins mit Milliardenwert
- Entziehung elektrischer Energie zum Generieren von Bitcoins
- Notveräußerung von Bitcoins im Jahr 2018
- Steuerpflicht für Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen?
- Bitcoins: Sind Bitcoins Geld, E-Geld bzw. Währung oder Ware?
- EU regelt Kryptomarkt: MiCA & Transfer von Kryptowährungen

Gefahr durch 2Faktor-Authentifizierung
Die 2Faktor-Authentifizierung ist, das scheint mir inzwischen Usus zu sein, der „neue“ Standard sicherer Log-ins. Dabei kann ich in meiner Rolle als Verteidiger nur davor warnen, ich sehe erhebliche Gefahren für Individuen und die digitale Gesellschaft – aber in technischer Hinsicht auch einen Trend, der in ein paar Jahren die neue Version von „bitte ändern Sie Ihr Passwort“ sein wird. Dass nun Google ankündigt, massenhaft User umzustellen, sollte nur noch mehr Sorgen machen.
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ANOM war ein Fake: Schlag gegen organisierte Kriminalität
ANOM wird alles ändern im Cybercrime, denn das, was heute geschehen ist, war ein weltweiter herber Schlag gegen das organisierte Verbrechen: Mit ANOM wurde eine weitere zentrale Plattform für verschlüsselte Kommunikation von den Behörden ausgehoben. Und das Schlimme für die kriminellen Strukturen ist dabei, dass man auf eine Plattform hereingefallen ist, die von den Behörden (dem FBI) auch noch selber betrieben wurde.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!Zum Hintergrund: Nach der Abschaltung von Sky ECC im März 2021 suchten laut EUROPOL viele Netzwerke der organisierten Kriminalität nach einem schnellen verschlüsselten Ersatz für eine Kommunikationsplattform, die es ihnen ermöglichen würde, sich der Entdeckung durch die Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Laut EUROPOL ging mal auf diesen Aspekt ganz bewusst ein, als man die „Operation Trojan Shield“ ins Leben rief. Die Idee war, dass ein Teil der kriminellen Sky ECC-Kundenbasis „auf die vom FBI verwaltete Plattform Anom migriert wurde“, wie sich EUROPOL ausdrückt. Oder mal ganz platt: Das FBI hat eine Plattform vermarktet, auf der man angeblich geschützt, verschlüsselt kommunizieren konnte und hörte die ganze Zeit mit. Das beste dabei: Die Kriminellen haben auch noch Gebühren dafür bezahlt.
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Sybil-Angriff
Unter einem Sybil-Angriff versteht man einen digitalen Angriff, bei dem ein Reputationssystem unterwandert wird, indem mehrere Identitäten erstellt werden. Besonders bei einer Blockchain muss dieses Angriffsszenario berücksichtigung finden: Denn es geht hierbei gerade daum, dass der Angreifer das Reputationssystem eines Netzwerkdienstes so angreift, indem er eine große Anzahl pseudonymer Identitäten erstellt und diese nutzt, um einen unverhältnismäßig großen Einfluss zu erlangen. Das aber untergräbt die Basis der Idee hinter Blockchain-Protokollen.
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Blockchain: Konsens
Konsens im Rahmen der Blockchain: Ein Basis-Problem beim verteilten Rechnen und bei Multi-Agenten-Systemen stellt die Gesamtzuverlässigkeit des Systems bei Vorhandensein einer Reihe fehlerhafter Prozesse zu erreichen. Hierzu ist die Koordination von Prozessen notwendig, um einen Konsens zu erreichen oder sich auf einen Datenwert zu einigen, der während der Berechnung benötigt wird.
Zu den Anwendungsbeispielen für Konsens gehören die Einigung darüber, welche Transaktionen in welcher Reihenfolge an eine Datenbank übertragen werden sollen, die Replikation von Zustandsautomaten und atomare Übertragungen. Neben dem Anwendungsbereich der Blockchain ist dies etwa wichtig im Bereich Cloud Computing oder Lastausgleich.
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Bitcoin-Datenbanken: Liegt bekannter SCAM vor?
Bitcoins werden mitunter genutzt für SCAM, etwa die bekannte Porno-Mail-Masche oder im Zusammenhang mit Ransomware. Da bei Bitcoins Transaktionen offen einsehbar sind, kann zumindest nachvollzogen werden, ob Zahlungen bereits stattgefunden haben – inzwischen entstehen Datenbanken, die diesen Umstand nutzen um weitere Informationen zu sammeln und somit Einblick aber auch Abwehrmöglichkeit bieten.
Passend dazu auch: Wurde ich gehackt?
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