Können Ermittler bei Threema mitlesen?

Lesen Ermittler bei Threema mit: Bei uns trudeln regelmäßig Fragen zur Sicherheit von Messenger ein – nicht zuletzt durch Erwähnung in einigen Filmen häufen sich aktuell Anfragen zur Sicherheit von Threema. Um es kurz zu machen: Sie haben keine Sicherheit, bei keinem Messenger. Um zu verstehen warum, muss man nicht nur wissen, wie Ermittler arbeiten, sondern auch wie sich Kriminelle verhalten.

Mitlesen bei Threema

Erst mal, nach allem, was bekannt ist, muss betont werden, dass Threema extrem seriös auftritt, das Thema Sicherheit überzeugend angeht, echte Ende zu Ende Verschlüsselung bietet und dabei die DSGVO wohl vollständig berücksichtigt. Dabei existiert ein gesonderter Schutz vor „Man in the Middle“-Attacken. Alles in allem sind dies auch die Gründe, warum wir von Threema überzeugt sind, während wir Facebook/Whatsapp und Co. boykottieren.

Zugriff der Ermittler auf Threema

Ein unmittelbarer Zugriff der Ermittler auf die Threema-Kommunikation, mit den hier bekannten Werkzeugen, erscheint eher abwegig. Das ist aber nur die halbe Miete.

Denn wer einen Messenger benutzt, muss sich im Klaren sein, dass man immer einen Kommunikationspartner hat. Und hier beginnen die Unsicherheiten: Wenn auf dessen Smartphone Zugriff genommen wird, etwa weil er die Zugangsdaten einfach herausgibt, und die Chats noch vorhanden sind, können Ermittler hierauf zugreifen. Alle Sicherheitsmaßnahmen von Threema sind dann nutzlos, wenn der Empfänger keine Absicherung seines Endpunktes durchführt.

Ein typischer Tipp, um dies zu umgehen, ist die Nutzung selbstlöschender Nachrichten bzw. Kanäle. Doch auch das hilft nur bedingt – gerade bei Bestellungen oder „Absprachen“ sichern sich nicht selten Kriminelle durch Screenshots ab. In einem Verfahren habe ich sogar simple Papierausdrucke aus gesicherten Chats in der Akte gefunden. Das Bedürfnis vieler Krimineller „Druckmittel“ (oder Material für erhoffte „Deals“, wenn man hochgenommen wird) in der Hand zu haben sollte nie unterschätzt werden, wer das tut, ist schlicht naiv.

Fazit: Es gibt keine Sicherheit bei Messengern

Das Fazit ist so kurz wie schmerzhaft: Wenn Sie mit einem anderen korrespondieren, werden Sie niemals abschließende Sicherheit haben. Erst wenn man die Akte kennt, weiß man, wie die Beweislage ist – mit dem Chat mit einem Dritten haben Sie die Kontrolle aus der Hand gegeben, mit ins Blaue hinein über die Sache quatschen, werden Sie diese Kontrolle auch nicht zurückbekommen.

Und wenn wir schon dabei sind, lassen Sie mich noch eine Wahrheit hinterher schieben: Seien Sie kein Idiot, indem Sie versuchen, Geld für einen Strafverteidiger zu sparen, indem Sie selber im Internet Dinge nachlesen und versuchen, ihre Verteidigungsposition einzuschätzen! Sie haben noch nichts gehört, aber Sorge, dass die Polizei kommen könnte? Dann ist das der ideale Zeitpunkt, Geld in die Hand zu nehmen und sich abzusichern. Eine frühzeitige Bestellung mag sich oft komisch anfühlen, kann aber Hausdurchsuchungen und sogar Haft verhindern. Wenn Sie aber schlicht geizig sind und denken, dass den Kopf einziehen eine sinnvolle Taktik ist, verschenken Sie den wichtigsten Zeitpunkt der Verteidigung, den Sie haben: und der ist jetzt.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.