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IMSI-Catcher

IMSI-Catcher steht für „International Mobile Subscriber Identity-Catcher“ und ist ein Telefonabhörgerät, das zum Abfangen von Mobilfunkverkehr und zum Verfolgen von Standortdaten von Mobilfunknutzern verwendet wird. Im Wesentlichen handelt es sich um einen „gefälschten“ Mobilfunkmast, der zwischen dem Zielhandy und den echten Masten des Dienstanbieters agiert, und wird als Man-in-the-Middle-Angriff betrachtet.

Die Maßnahme des Einsatzes des „IMSI-Catchers“ dient zur Erforschung des
Sachverhaltes und/oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten
oder im Gefahrenabwehrvorgang Polizeipflichtigen.

Hinweis: Beim 3G-Mobilfunkstandard besteht eine gewisse Risikominderung, da hier eine gegenseitige Authentifizierung sowohl vom Mobiltelefon als auch vom Netzwerk erforderlich ist. Moderne Angriffsszenarien können jedoch in der Lage sein, 3G- und LTE-Netzdienste auf Nicht-LTE-Netzdienste herunterzustufen, bei denen keine gegenseitige Authentifizierung erforderlich ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.