IMSI-Catcher steht für „International Mobile Subscriber Identity-Catcher“ und ist ein Telefonabhörgerät, das zum Abfangen von Mobilfunkverkehr und zum Verfolgen von Standortdaten von Mobilfunknutzern verwendet wird. Im Wesentlichen handelt es sich um einen „gefälschten“ Mobilfunkmast, der zwischen dem Zielhandy und den echten Masten des Dienstanbieters agiert, und wird als Man-in-the-Middle-Angriff betrachtet.
Die Maßnahme des Einsatzes des „IMSI-Catchers“ dient zur Erforschung des Sachverhaltes und/oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten oder im Gefahrenabwehrvorgang Polizeipflichtigen.
Hinweis: Beim 3G-Mobilfunkstandard besteht eine gewisse Risikominderung, da hier eine gegenseitige Authentifizierung sowohl vom Mobiltelefon als auch vom Netzwerk erforderlich ist. Moderne Angriffsszenarien können jedoch in der Lage sein, 3G- und LTE-Netzdienste auf Nicht-LTE-Netzdienste herunterzustufen, bei denen keine gegenseitige Authentifizierung erforderlich ist.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.