DSGVO-Entschädigung von 10.000 Euro für Verstoß gegen Auskunftspflichten im Arbeitsverhältnis

Das Duisburg (Aktenzeichen: 3 Ca 44/23) entschied am 23. März 2023 über die eines ehemaligen Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber wegen Verstößen gegen die -Grundverordnung (). Der Kläger forderte eine Entschädigung von 10.000 Euro, da die Beklagte mehrfach gegen ihre Auskunftspflichten verstoßen habe. Dieses Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an Arbeitgeber hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzvorschriften und den möglichen Konsequenzen bei Missachtung.

Sachverhalt

Der Kläger war im Dezember 2016 für einen Monat bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt. Im September 2020 hatte der Kläger eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO erhalten, welche jedoch als unvollständig und verspätet angesehen wurde. Im Oktober 2022 stellte der Kläger erneut eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO, um Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten.

Nachdem die Beklagte nicht fristgerecht reagierte, forderte der Kläger wiederholt die Auskunft ein und verlangte schließlich eine Geldentschädigung aufgrund der verspäteten und mangelhaften Auskunftserteilung.

Rechtliche Analyse

Verletzung der DSGVO-Auskunftspflichten

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte gegen Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1 DSGVO verstoßen hat. Insbesondere wurden die geforderten Informationen nicht unverzüglich, sondern erst nach mehrfacher Aufforderung und deutlicher Verzögerung bereitgestellt. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO müssen Verantwortliche Anfragen betroffener Personen innerhalb eines Monats beantworten. Diese Frist wurde hier deutlich überschritten, was als erhebliche Pflichtverletzung gewertet wurde.

Immaterieller Schaden

Das Arbeitsgericht Duisburg erkannte an, dass dem Kläger durch die verspätete und unvollständige Auskunftserteilung ein immaterieller Schaden entstanden sei, der eine Entschädigung nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO rechtfertigt. Das Gericht betonte, dass ein immaterieller Schaden nicht nur bei offensichtlichen Fällen wie oder Rufschädigung vorliegt, sondern auch, wenn die betroffene Person ihre Rechte nicht effektiv wahrnehmen kann.

Das Urteil

Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro an den Kläger. Zudem wurden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2023 festgesetzt. Die Beklagte musste außerdem die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der DSGVO und die Pflicht der Arbeitgeber, ordnungsgemäß zu verwalten und betroffenen Personen rechtzeitig und vollständig Auskunft zu erteilen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse und Strukturen überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um DSGVO-konform zu agieren und potenzielle rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg macht deutlich, dass Verstöße gegen die DSGVO ernsthafte finanzielle Folgen für Unternehmen haben können. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie die Datenschutzrechte ihrer (ehemaligen) Mitarbeiter respektieren und Anfragen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitnah und vollständig beantworten. Dies ist nicht nur aus rechtlicher Sicht notwendig, sondern trägt auch zur Vertrauensbildung und einem verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten bei.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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