Arbeitsgericht Duisburg: 750 Euro für verspätete DSGVO-Auskunft nach Bewerbung

Das Arbeitsgericht Duisburg, 5 Ca 877/23, hat entschieden, dass eine Datenschutzauskunft, die nach 19 Tagen erfolgt ist, zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 750 Euro führt – denn dies wäre verspätet. Die Entscheidung ist aus hiesiger Sicht kritisch zu sehen, zeigt zugleich aber auch auf, womit man rechnen muss. Inhalte Anzeigen 1 Was ist geschehen? … Arbeitsgericht Duisburg: 750 Euro für verspätete DSGVO-Auskunft nach Bewerbung weiterlesen