Arbeitsgericht Duisburg: 750 Euro für verspätete DSGVO-Auskunft nach Bewerbung
Das Arbeitsgericht Duisburg, 5 Ca 877/23, hat entschieden, dass eine Datenschutzauskunft, die nach 19 Tagen erfolgt ist, zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 750 Euro führt – denn dies wäre verspätet. Die Entscheidung ist aus hiesiger Sicht kritisch zu sehen, zeigt zugleich aber auch auf, womit man rechnen muss. Was ist geschehen? Der Kläger bewarb … Arbeitsgericht Duisburg: 750 Euro für verspätete DSGVO-Auskunft nach Bewerbung weiterlesen
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