In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Mai 2024 (6 StR 502/23) ging es um die Frage der Sperrwirkung des Strafrahmens des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB im Verhältnis zum Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB. Im konkreten Fall wurde ein Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtliche Problematik und die Anwendung der Sperrwirkung in solchen strafrechtlichen Konstellationen.
(mehr …)Kategorie: Sexualstrafrecht
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Missbrauch von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (2 StR 461/23) behandelt schwerwiegende Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Dieses Urteil korrigiert und ergänzt die vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2023 (5/04 KLs 10/22).
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Gefährliche Körperverletzung durch Cetirizin?
In der Entscheidung vom 19. März 2024 (3 StR 349/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 21. Dezember 2022 (3 KLs 3100 Js 15219/18 jug) entschieden. Der Angeklagte war unter anderem wegen Erwerbs jugendpornografischer Schriften, Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Der BGH hob Teile des Urteils auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück.
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Zum Anspruch auf Aussetzung bei spät übersetzter Anklage
In einem aktuellen Beschluss vom 21. Februar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 3 StR 373/23) eine Entscheidung in einem Strafverfahren gefällt, das wegen schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen und Körperverletzung geführt wurde.
Der Beschluss behandelt insbesondere die Frage der Verfahrensaussetzung und die Übersetzungsrechte eines nicht deutschsprachigen Angeklagten während der Hauptverhandlung.
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Einziehung des Computers im Kontext des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. 2 StR 238/23) über die Einziehung eines Computers und eines Smartphones im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte entschieden. Die Entscheidung betont die rechtlichen Anforderungen und Kriterien, die bei der Einziehung von Tatmitteln zu berücksichtigen sind.
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Anforderungen an die Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnungen im Strafprozess
Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2024 (Az. 2 StR 179/23) behandelt die Anforderungen an die Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnungen im Strafprozess sowie die korrekte Anwendung der Strafzumessungsregeln.
Der Beschluss bietet wichtige Klarstellungen zu den Verfahrensrügen und der Beweiswürdigung und wirft dabei mehrere bedeutende Rechtsfragen auf. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung, analysiert die aufgeworfenen rechtlichen Probleme im Detail und erörtert die praktischen Implikationen für die Zukunft.
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Vergewaltigung: Die Bedeutung des Ausnutzens eines Zustands zur Willensäußerung
In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. April 2024 (Az.: 6 StR 5/24) wurde die Verurteilung eines Angeklagten wegen Vergewaltigung teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der BGH stellte klar, unter welchen Bedingungen das Ausnutzen eines Zustands, in dem das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden kann, strafbar ist. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung und deren Implikationen für die Praxis.
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Gefahr von durch Künstliche Intelligenz hergestelltem kinderpornografischen Material im Internet
Die Bundesregierung hat zu der zunehmenden Gefahr von durch Künstliche Intelligenz (KI) hergestelltem kinderpornografischen Material im Internet Stellung genommen (BT-Drucksache 20/11301). Diese Thematik wird immer relevanter, da moderne KI-Tools wie Stable Diffusion, die ohne Sicherheitsmechanismen auskommen, für die Erstellung solcher verstörenden Inhalte missbraucht werden. Hier ist ein umfassender Überblick über die Stellungnahme der Bundesregierung und die rechtlichen Konsequenzen.
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Zur Bedeutungslosigkeit eines Beweisantrags in einer Aussage gegen Aussage Situation
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Aussagewürdigung (Aktenzeichen: 2 StR 284/23) behandelt die komplexen Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Bedeutung von Beweisanträgen im strafrechtlichen Kontext.
Der Fall illustriert besonders die Herausforderungen, die sich ergeben, wenn das Gericht mit einer „Aussage gegen Aussage“-Konstellation konfrontiert wird und wie solche Situationen rechtlich zu bewerten sind.
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Strafbarkeit beim Posten von Links zu kinder- und jugendpornographischen Inhalten
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Februar 2024 in der Strafsache 4 StR 198/23 bietet wichtige rechtliche Einblicke in die Behandlung des Postens von Links zu kinder- und jugendpornographischen Inhalten.
Dieser Fall betrifft speziell die Unterscheidung zwischen den Delikten der Drittbesitzverschaffung und des öffentlichen Zugänglichmachens dieser Inhalte, was wesentliche Auswirkungen auf die Strafbarkeit der betreffenden Handlungen hat.
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BGH-Urteil zum Verbreiten kinderpornographischer Inhalte
Im Fall 6 StR 584/23 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 6 StR 584/23) eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der Strafbarkeit der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte getroffen. Diese Entscheidung, die am 19. März 2024 verkündet wurde, beleuchtet die juristischen Feinheiten der Verbreitung und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sowie die entsprechenden rechtlichen Folgen.
In diesem Blogbeitrag wird die Entscheidung des BGH detailliert analysiert, wobei insbesondere auf die Abgrenzung zwischen „Verbreitung“ und „Drittbesitzverschaffung“ eingegangen wird.
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BGH unterstreicht die Bedeutung sorgfältiger Beweiswürdigung bei „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen
Ein rechtskräftiger Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Oktober 2023 (2 StR 304/23) bietet wichtige Einblicke in die Anforderungen an Gerichte bei der Beweiswürdigung, insbesondere in Fällen, in denen die Beweislage primär auf gegensätzlichen Aussagen beruht. In diesem spezifischen Fall ging es um eine Anklage wegen Vergewaltigung, bei der das Landgericht Meiningen ursprünglich eine Verurteilung aussprach.
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Beweiswürdigung in Sexualstrafsachen
Der Bundesgerichtshof (BGH) traf am 20. Februar 2024 eine wiedermals instruktive Entscheidung (Az. 2 StR 283/23) in einer Strafsache wegen besonders schwerer Vergewaltigung und weiteren Delikten. Im Fokus steht die Beurteilung der Beweiswürdigung durch das Landgericht Aachen.
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Die Komplexität von „Aussage gegen Aussage“ Konstellationen im Strafrecht
Aussage gegen Aussage – Was ist eine „Aussage gegen Aussage“ Situation: In der Rechtsprechung tritt eine „Aussage gegen Aussage“ Konstellation auf, wenn die Beweislage in einem Strafverfahren hauptsächlich auf den gegensätzlichen Aussagen von Beschuldigtem und Zeuge oder Opfer basiert, ohne dass es zusätzliche, eindeutige Beweise gibt. Am häufigsten tritt die Situation auf beim Vorwurf der Vergewaltigung!
Diese Situation ist besonders heikel, da das Gericht zwischen zwei potenziell glaubwürdigen, aber widersprüchlichen Darstellungen entscheiden muss.
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Kammergericht Berlin zum Thema „Nein heißt Nein“
Im Mittelpunkt der Entscheidung des Kammergerichts (4 ORs 72/23 – 161 Ss 133/23) stand ein Fall von Vergewaltigung, der ursprünglich am Amtsgericht Tiergarten verhandelt wurde. Die Angeklagten S und B wurden vom Amtsgericht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin legten Berufung ein, woraufhin das Landgericht Berlin die Angeklagten der Vergewaltigung für schuldig befand. Es verurteilte S zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und B zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem wurden die Angeklagten zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt.
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